Junge Firmen sollen bald schon leichter an Kapital privater Investoren gelangen, das zumindest sieht ein Gesetzesentwurf des Kabinetts vor.
Dem Gesetzentwurf entsprechend sollen Beteiligungsfirmen vor allem in junge Firmen (nicht älter als 10 Jahre) investieren, das Eigenkapital der Firma darf höchstens 20 Millionen Euro betragen. Der Vorteil für die Beteiligungsfirmen: steuerliche Vergünstigungen. Weiterhin können sich die Beteiligungsfirmen als vermögensverwaltend qualifizieren und müssen somit keine Gewerbesteuer bezahlen, stattdessen werden die Gewinne nur direkt beim Investierenden versteuert.
Damit möchte die Bundesregierung auch junge deutsche Firmen für Investoren interessanter machen und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
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:: Cala
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