Eine Kur kann man nicht nur in Deutschland, sondern zum Beispiel auch im europäischen Ausland machen.
Der aller erste Schritt führt zum Arzt, denn nur dieser kann eine Kur verordnen. Gemeinsam mit dem Paienten füllt der Arzt dann den Antrag auf Kur aus, der Patient kann seinen Wunschort angeben (der überall in der europäischen Union liegen kann, Infos zum Beispiel beim europäischen Heilbäderverband oder bei der Krankenkasse).
Damit die Kasse auch wirklich bezahlt, müssen folgende Vorraussetzungen gegeben sein:
- am Kurort wird u.a. Deutsch verstanden
- der Kurort wurde "medizinisch sinnvoll" ausgewählt
- Qualität der Behandlung darf der in Deutschland um nichts nachstehen
Viele Krankenkassen haben feste Verträge mit Partnern im Ausland - in diesem Fall wird die Kur für den Patienten besonderns unkompliziert, da dieser sich um nichts kümmern muss. Bei Kassen ohne Partner im Ausland bezahlt der Patient die Kur zunächst selbst, bekommt die Kosten allerdings zurück erstattet (Achtung: die Kasse bezahlt nur soviel, wie die Kur in Deutschland gekostet hätte, eventuelle Mehrkosten muss mans elbst bezahlen). Oft wird vond en Kassen auch noch zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die meist bei etwa 6 - 10 % liegt (max. 50 €).
Lehnt die Krankenkasse die Bezahlung der Kur (im Ausland) ab, so hat der Patient 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen (Einschreiben) und ggf. Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
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:: Cala
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