Seit neuestem darf man sich, nach Abschluss gewisser beruflicher Weiterbildung (betrifft zum Beispiel Meister, Fachkaufleute, Betriebswirte etc.) "Bachelor Professional" nennen.
Das ist deswegen geschehen, weil Begriffe wie "Meister" oder "Fachwirt" im Ausland gänzlich unbekannt sind, ein "Bachelor" hingegen versteht quasi jeder.
Nach deutschem Recht jedoch ist der Bachelor ausschließlich ein Hochschulgrad, deswegen darf man seinen "Meister" innerhalb Deutschlands auch nicht offiziell in ein "Bachelor professional" umwandeln; wer das trotzdem tut, zum Bsp auf die Visitenkarte ein "Bachelor" drucken lässt, macht sich des Titelschwindels strafbar - in Deutschland kein Kavalliersdelikt!
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:: Cala
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