| eatmyshorts hat folgendes geschrieben: |
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Müssen tun die Apotheken garnichts. Auf welcher Basis denn? Wenn es die einzige Apotheke auf der Welt wäre und es um Leben und Tod ginge, dann ja. Aber so, nein. Die müssen dir auch kein anderes Medikament verkaufen, wenn ihnen deine Nase nicht passt.
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So ein Käse. Apotheken haben gewisse Pflichten von Gesetzes wegen. Das Gesetz ist die von dir geschriebene Basis! Darunter fällt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten. Eine Apotheke muss somit Rezepte beliefern. Ebenso haben sie eine Beratungspflicht. Somit verkaufen sie auch das für dich am besten geeignete Arzneimittel.
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:: Nettie
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Also wenn du dir mal das Arzneimittelgesetz durchlesen würdest, dann wüsstest du, dass sie nur die Arzneimittel bereitstellen müssen, die sie immer bereitstellen. Sozusagen muss eine durchgängige fortwährende Bereitstellung gewährleistet sein. Wenn also etwas neu angemischt werden muss, dann gilt das eben für dieses Medikament genau nicht.
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:: eatmyshorts
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Mit der Bereitstellung hast du ja recht. Ich hatte ja auch geschrieben, dass Apotheken normalerweise Rezepte beliefern müssen, aber dass es in bestimmten Situationen nicht sein muss.
Ich habe nirgends geschrieben, dass Rezepte mit Rezepturen beliefert werden müssen, sondern dass sie beliefert werden sollten, da man sicherlich so keine Stammkunden gewinnen kann, wenn man sie mit einer Rezeptur, die unwirtschaftlich erscheint, wieder nach Hause bzw. in eine andere Apotheke schickt.
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:: Nettie
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