Hallo
kurze Frage: im Falle einer Zwangsvollstreckung, ist man da gezwungen, dem Gerichtsvollzieher, wenn er das erste Mal vor der Tür steht, zu öffnen und ihn in die Wohnung zu lassen? Bzw. was passiert wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ich mache nicht auf?
Ich habe mal gehört, dass dann ein zweiter Termin schriftlich angekündigt wird, zu dem man dann die Tür öffnen muss... aber ich weiß nicht wirklich, ob das stimmt. Denn dann hätte man je eventuell Zeit, Wertgegenstände und sonstiges Eigentum aus der Wohnung zu schaffen und irgendwo bei Bekannten oder Freunden unterzustellen - denn wo nichts ist, hat selbst der Kaiser (in dem Fall der Gerichtsvollzieher) sein Recht verloren, oder?
Viele Grüße
Hägar
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:: Hägar
:: Beiträge 175:: 0.16 Talkpoints |
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Also erstmal sollte man es nie soweit kommen lassen dass man insolvent ist.
Aber wenn der Gerichtsvollzieher da ist, musst du ihn auch reinlassen. Schließlich kommt der nicht einfach so, sondern wird amtlich vom Gericht dazu befugt. Klar kann es ja sein, dass du zu der Zeit nicht da bist, wobei dass auch ein schlechte Ausrede ist, da der Termin ja angekündigt ist. Aber es kann ja irgendwas gravierendes plötzlich dazwischengekommen sein. Deshalb kann ich mir vorstellen dass du einen zweiten Termin bekommst.
Generell musst du ihn aber reinlassen und wenn du das nichts machst kann der sich auch Verstärkung seitens der Polizei holen und dann können die den Vollstreckungsbefehl auch mit Gewalt durchsetzen.
Wenn du nichts hast ist nichts zu holen. Aber das prüfen die Leute vom Finanzamt schon sehr sorgfältig und die haben Übung dadrin. Also die kennen auch die Tricks mit denen der Schuldner versucht die Leute zu überlisten.
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:: Jack R
:: Beiträge 893:: 1.13 Talkpoints |
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