vom 29.09.2008
Talkteria: Was passiert mit dem Hund bei einer Trennung?
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Was passiert mit dem Hund bei einer Trennung?

Forum: Haustiere

    
Ich hatte bis vor 10 Jahren immer einen Hund. Und nun denke ich, dass es wieder an der Zeit ist, mir einen anzuschaffen. Nun ist es aber so, dass ich nun in einer Partnerschaft lebe, und mein Freund ist auch ein großer Hundefreund. Mein Problem ist nun, dass ich Angst habe was passiert, wenn es zwischen mir und meinem Freund nicht mehr so funktioniert, und wir uns trennen sollten.

Was ist dann mit dem Hund? Ich befürchte, dass dann jeder von uns den Hund behalten möchte. Dies macht mir ziemliche Angst. Mein Freund sagt zwar, dass wir dann schon einen Weg finden würden, aber mir ist das zu fadenscheinig. Ich habe es im Freundeskreis nämlich schon miterlebt, wie das so läuft. Meint ihr es wäre besser gleich 2 Hunde zu kaufen?
  
:: Gigilina :: Beiträge 2:: 1.26 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo!

Das solltest ihr bei Anschaffung des Hundes besprechen und auch schriftlich festhalten. Das ist dann wie ein Vertrag. Es hört sich vielleicht blöd an. Aber es gibt ja keine Garantie, dass die Partnerschaft ein ganzes Hundeleben hält. Wenn ihr den Hund aus dem Tierheim holt, könnt ihr auch den Schutzvertrag auf deinen Namen schreiben lassen. Dann darf dein Freund ihn gar nicht mitnehmen. Auch wenn ihr vom Züchter den Hund bekommt und einen Kaufvertrag macht solltest du den Vertrag auf deinen Namen machen. Das ist dann wenigstens schon ein Anhaltspunkt, wem der Hund gehört.

Ich habe das leider auch mitgemacht. Wir hatten einen kleinen Malteser an dem die Kinder auch sehr gehangen haben und mein Exmann hat den Hund bei der Trennung mitgenommen. Er hat ihn mitgenommen um mich zu ärgern, dabei hat er damit die Kinder sehr getroffen.

Wir hatten leider nicht schriftlich gemacht, wer den Hund bei einer evt. Trennung bekommt und obwohl ich ihn damals bezahlt habe haben wir den Vertrag beim Hundezüchter auf seinen Namen gemacht und schon hatte er auch das Recht den Hund mitzunehmen.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28362:: 465.04 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bei einer möglichen Trennung, steht erstmal der Wille des Hundes im Vordergrund.

Wochenendregelungen wie bei Kindern würden nicht gut gehen, da der Hund meistens einen ständigen Begleiter braucht. Somit müsstest du z.B. immer beim Hund sein, wenn er ihn mal besucht. Der Hund kann sich anpassen ; aber eben nur an eine Person.

Wenn ihr euch aber 2 Hunde kaufen würdet, wirst du merken, dass jeder der beiden sich einen Partner aussuchen wird, mit dem er sich mehr beschäftigen wird als mit dem anderen. Bei einer Trennung hätte jeder Hund eine vertraute Person aber der andere Hund würde Fehlen. Eine Antwort auf dieses Problem habe ich aber leider nicht
  
:: AppleFan08 :: Beiträge 530:: 0.28 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also meine Freundin und ich haben auch einen Hund. Sie wollte unbedingt einen haben und hat ihn bekommen. Und das merkt man dem Hund auch an. Die Kleine fühlt sich zwar bei mir auch wohl, aber egal wie sehr ich sie bestechen will, die hängt einfach an ihrem Frauchen.

Und ich würde dann auch bei einer Trennung nie auf die Idee kommen, ihr den Hund wegnehmen zu wollen, da sie sich bei meiner Freundin einfach viel wohler fühlt und ich würde nicht wollen, dass es unserem Hund schlecht geht.

Klar kannst du den Kaufvertrag auf deinen Namen schreiben oder sowas, aber das garantiert dir ja nicht, dass der Hund dich bevorzugt. Da sollte man dann bei einer Trennung einfach mal über seinen Schatten springen und wirklich an das Wohl des Hundes denken. Der den der Hund mehr mag, sollte ihn dann auch wenn es geht zu sich nehmen.
  
:: Klehmchen :: Beiträge 2335:: 711.82 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo!

Ich denke, dass derjenige, der mehr Zeit für den Hund hat, ihn nehmen sollte. Daneben sollte man eventuell noch beachten, wen der Hund lieber hat. Aber wenn er bei einem dann den ganzen Tag alleine wäre, würde ich das dem Hund nicht zumuten. Dann sollte der Andere ihn lieber besuchen.

Ich denke auch, dass Erwachsene in der Lage sein sollten, darüber ernsthaft zu diskutieren und das auch im Falle einer Trennung noch so klären können, dass es dem Hund gut geht. Ich denke, da solltest du deinem Freund einfach vertrauen.

Wenn es schon feststeht, dass du den Hund lieber willst als er, dann mach das, was schon gesagt wurde: Vertrag, Hundehaftpflicht und Co auf deinen Namen. Dann solltest du den Hund mit großer Wahrscheinlichkeit behalten können. Ich habe übrigens mal gehört, dass sogar ein Besuchsrecht für Scheidungs-Hunde eingeklagt werden kann.

Ich würde euch aber davon abraten, zwei Hunde zu kaufen, nur damit dann jeder einen hat. Wenn ihr zwei Hunde wollt, dann holt euch zwar, aber nicht nur, weil ihr an eine mögliche Trennung denkt. Das wäre doch den Hunden gegenüber nicht gerecht.

Liebe Grüße!
  
pepsi-light :: pepsi-light :: Beiträge 5884:: 43.66 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich rate euch auch davon ab, nur wegen einer möglichen Trennung zwei Hunde zu holen. Zumal ihr die Hunde dann auch voneinander trennen müsstet. Kann sein, dass das kein Problem ist, kann aber auch sein, dass die Hunde darunter leiden. Wenn ihr beide den Hund liebt, werdet ihr auch das Beste für ihn wollen, wenn ihr euch trennt. Das heißt, der Hund bleibt bei der Person, die seine Bezugsperson ist oder sich besser um ihn kümmern kann. Ihr solltet euch auch klar machen, dass ihr, wenn ihr euch im Streit trennt, den Streit auf keinen Fall auf dem Rücken des Hundes austragen dürft.

Ein Bekannter von mir hat sich vor kurzem erst von seiner Freundin getrennt. Da beide allein nicht genug Zeit für den Hund haben, lebt der jetzt bei ihrer Mutter, die auch schon früher tagsüber auf ihn aufgepasst hat. Der Hund mochte die Mutter schon immer gerne und scheint mit der Lösung sehr zufrieden zu sein.
  
Studia :: Studia :: Beiträge 1188:: 4.52 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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