Hallo
vielleicht kurbelt folgende Information ja die Geburtenrate in Deutschland ein wenig an, zu hoffen wäre es ja
Das Problem ist ja noch immer die Kinderbetreuung, wenn beide Eltern berufstätig sind. Den wenigsten Eltern ist geläufig, dass die Kosten für die Kinderbetreuung als Werbungskosten (Alleinerziehende, Doppelverdiener) zusätzlich zum Werbungskostenpauschalbetrag bzw als Sonderausgaben (Paare mit nur einem Verdiener) abgesetzt werden können. Es gilt:
Eltern, die beide verdienen sowie Alleinerziehende können 2/3 der Kosten für Kinderbetreuung (Tagesmutter, Babysitter, Erzieherin, Kindergarten) absetzen, 1/3 muss immer selbst bezahlt werden. Paare, bei denen nur einer verdient, können die Betreuungskosten (nur Kindergarten, keine Tagesmutter, Erzieher, Babysitter etc.) nur für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren steuerlich geltend machen. Alleinerziehende können jedoch für Kinder zwischen 0 und 3 und 7 bis 14 Jahren 20 % der Kosten (Betreuungshilfe) direkt von der Steuerschuld als so genannte "haushaltsnahe Dienstleistung" abziehen.
Tipp: auch die Kinderbetreuung durch Verwandte (zum Beispiel Oma Opa, Tante - ausgenommen ist der Ehe- bzw. Lebenspartner) wird vom Fiskus anerkannt und kann steuerlich geltend gemacht werden.
Gruß vonZitzebitz
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:: vonZitzebitz
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