Hallo
es ist ja bekannt, dass das heimische Arbeitszimmer bzw. Büro abgesetzt werden kann. Seit 2007 jedoch darf das Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden, wenn es der tatsächliche Mittelpunkt des Arbeitsalltags ist - mindestens 50 % der Arbeitszeit muss man ab sofort also im (heimatlichen) Büro verbringen, um es noch absetzen zu können. Damit sind zum Beispiel Nebenberufler, Lehrer etc. außen vor.
Möglichkeiten zum Absetzen: Wasser-, Heizung-, Strom-, Müllabfuhr-, Renovierung-, Reinigungskosten, Grundsteuer und Miete, Versicherung (Gebäude) - natürlich alles anteilig bezüglich der Bürofläche
Insgesamt können Kosten in einer Höhe von 1250 € abgezogen werden.
Gruß vonZitzebitz
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:: vonZitzebitz
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