Hallo
die Riesterrente eignet sich ja nur für Personen im Angestelltenverhältnis. Auch wenn zum Beispiel Minijobber, Hausfrauen und Selbständige nicht direkt förderungsberechtigt sind, lohnt sich ein "Einstieg" in einen bestehenden Riester-Vertrag des Ehepartners - man nennt dies "abgeleiteter Zulagenanspruch".
Nötig hierfür ist, dass der jeweilige Ehepartner den sogenannten Mindesteigenbeitrag zahlt (derzeit 3 %, ab dem Jahr 2008 4 % des Vorjahreseinkommens). Dies bedeutet dann 2 Mal die Grundzulage (114 € bzw. 154 €) plus ein mal 138 € bzw. 185 € (ab 2008) für jedes gemeinsame Kind.
Wenn der selbständige Ehepartner jedoch wieder Angestellter wird bzw. die Hausfrau/der Hausmann wieder beginnt, zu arbeiten muss auch dieser/diese eigene Beiträge leisten. Der bestehende Riester-Vertrag kann jedoch weiter bestehen bleiben, die spätere zusätzliche Rente fällt dann höher aus. Außerdem kann nun auch die vorherige Hausfrau/ der vorherige Hausmann bzw. der/die bis Dato Selbständige die steuerlichen Vorteile der Riester Rente nutzen.
Gruß vonZitzebitz
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:: vonZitzebitz
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