vom 29.07.2007
Talkteria: Rechte bei Flugverspätungen
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Rechte bei Flugverspätungen

Forum: Urlaub & Reise

    
Ärgerlich ist es, wenn man sich auf den Urlaub freut und dann erst mal am Flughafen steht, weil das Flugzeug, aus welchen gründen auch immer, einen erst später in den Urlaub bringt. wenn es nur ein paar Minuten sind, dann kann man das ohne Probleme überstehen, wenn es jedoch in die Stunden geht, dann vergeht einem schon fast die Urlaubslaune.

Jedoch welche rechte hat man als Passagier, wenn man mit einer EU-Fluglinie in ein EU Land fliegt ?

Jeweils einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung und eventuelle Übernachtung in einem Hotel hat man bei einem Kurzstreckenflug ab zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug sind es drei Stunden und bei langstrecken Flügen vier Stunden. Ab fünf Stunden Verspätung hat man das recht darauf, das der Flugpreis erstattet wird. Bei Anschlussreisen kann man verlangen, das man an den Ausgangsflughafen zurück gebracht wird.


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Wurde ein Flugzeug überbucht, was sogar normalerweise gemacht wird, da es immer wieder Leute gibt, die einen Flug absagen, dann hat man das recht darauf, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Natürlich kann man sich auch den Flugpreis zahlen lassen ! Außerdem hat man in diesem falle Anspruch auf "Schmerzensgeld". diese Höhe hängt von der Entfernung, die man zurück legen sollte ab. Bis zu 1500 km sind es 250 Euro, von 1500 km bis 3000 km sind es schon 300 Euro und ab 3500 km sind es 600 Euro.

Wer sich auf einen anderen Flug umbuchen lässt, der hat wie auch oben Anspruch auf Verpflegung und Hotel (meine Eltern hatten schon mal den Fall, das ein Flugzeug überbucht war. Meine Eltern sind zu dritt gereist. jeder von den dreien hat dann einen Gutschein über einen weiteren Flug ins Zielland bekommen, einen Verpflegunggutschein, sowie den späteren Flug, somit konnten sie das nächste Jahr dann nochmal in das Land reisen (es war ein Flug der ca. 600 Euro pro Person gekostet hat) und mussten dann nur das Hotel zahlen).

Jedoch gelten die oben genannten regeln nicht, wenn ein Unwetter herrscht oder der Flug wegen Terrorgefahr abgesagt wird. auch gibt es keine Entschädigung, wenn der Passagier selbst schuld am verpassten Flug ist, da er zu spät eingecheckt hat.
  
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