Unterhalt & Jobcenter

vom 03.09.2008, 12:10 Uhr

Taline hat geschrieben:
SybeX hat geschrieben:Vor 1,5 Jahren bekam ich ALG I und da wurde das Kindergeld und der Unterhalt für meinen Sohn "NICHT" dazugezählt. Habe eben extra nochmal in meinen Unterlagen geschaut.


Damit sagst du jetzt ja genau das gleiche wie Schalinna: Der Unterhalt wird nicht als Einkommen von dir gerechnet. Oder wolltest du etwas anderes damit ausdrücken?

"Einkommen" ist Unterhalt übrigens definitiv, die Frage ist nur wessen Einkommen es ist. Denn Unterhalt ist (sollte) ein regelmäßiger Geldeingang (sein). Es ist nur kein berufliches Einkommen weil man dafür nicht arbeitet.


Ich denke es kommt drauf an, für was es gerechnet wird, denn u.a. für meinen "riesigen" Kredit den ich nun aufgenommen habe, wurden Unterhalt und Kindergeld gar nicht erst mitrein gerechnet.

Der Filialleiter der Bank sagte dazu : Wir zählen das mal nun nicht mit rein, denn so haben sie am Ende mehr. Einkommen ist ja nun nur ihr Geld was sie "erwirtschaften" und nicht was sie für ihr Kind bekommen.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es handelt sich ja nicht um den Unterhalt der mir jetzt noch zustehn würde (weiß ich garnicht so recht) es handelt sich um Unterhaltsschulden, die er bevor ich 18Jahre geworden bin nicht gezahlt hat sondern lieber Urlaub gemacht hat. Und deswegen nicht gezahlt hat.

Ich meine wenn ich Aktuell Unterhalt von ihm beziehen würde, dann würde ich es ja einsehen das das angerechnet würd, aber wie gesagt es sind Schulden und da kann ich die Rechtslage absoulout nicht nachvollziehen, das Ich als sein Kind oder gar meine Mutter jetzt dafür aufkommen müssen das er als ich Kind war nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt hat und es mir jetzt als Einkommen angerechnet wird.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Generell sollte man auch mal zwischen ALG I und ALG II unterscheiden: was bei der einen Unterstützung nicht mit angerechnet wird, wird bei der anderen sehr wohl als Einnahme betrachtet.

Dass auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen beim ALG II als Einnahmen mit zur Berechnung herangezogen werden liegt einfach daran, dass das ALG I nach dem letzten Nettolohn errechnet wird, ALG II sich dagegen am realen Bedarf des Empfängers orientiert und deswegen die aktuellen Geldzuflüsse zählen, mit denen der Bedürftige ja seinen Lebensunterhalt sichern soll.

Deswegen ist es im konkreten Fall auch auf den ersten Blick richtig, auch wenn es sicher ungerecht scheint, dass der verspätet gezahlte Unterhalt mit einberechnet wird. Im Zweifelsfall bleibt immer noch der Widerspruch und in "letzter Instanz" die Klärung vor einem Sozialgericht. Zunächst würde ich aber erst mal mit dem Bearbeiter klären, ob da vielleicht doch ein Missverständnis vorliegt und die Zahlung Deines Vaters nicht angerechnet werden darf.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



das ist ja nicht der aktuelle Unterhalt der mir vielleicht zustehn würde, sondern Unterhaltschulden die vor meinem 18 Lebensjahr entstanden sind. Naja werd morgen ja dort hingehen und das klären, denn das kann es nicht sein, da es mir ja eigentlich nicht zusteht sondern meiner Mama und somit kann das Jobcenter auch nicht von mir Geld zurück verlangen.

Und wenn nicht werd ich an die Presse und ggf. zum Gericht

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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