|
Generell sollte man auch mal zwischen ALG I und ALG II unterscheiden: was bei der einen Unterstützung nicht mit angerechnet wird, wird bei der anderen sehr wohl als Einnahme betrachtet.
Dass auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen beim ALG II als Einnahmen mit zur Berechnung herangezogen werden liegt einfach daran, dass das ALG I nach dem letzten Nettolohn errechnet wird, ALG II sich dagegen am realen Bedarf des Empfängers orientiert und deswegen die aktuellen Geldzuflüsse zählen, mit denen der Bedürftige ja seinen Lebensunterhalt sichern soll.
Deswegen ist es im konkreten Fall auch auf den ersten Blick richtig, auch wenn es sicher ungerecht scheint, dass der verspätet gezahlte Unterhalt mit einberechnet wird. Im Zweifelsfall bleibt immer noch der Widerspruch und in "letzter Instanz" die Klärung vor einem Sozialgericht. Zunächst würde ich aber erst mal mit dem Bearbeiter klären, ob da vielleicht doch ein Missverständnis vorliegt und die Zahlung Deines Vaters nicht angerechnet werden darf.
|