Hallo ihr Lieben
mein Freund hat leider ein kleines Problem, und zwar kann er seine Steuerschulden nicht bezahlen, erst kam eine Mahnung vom Finanzamt und dann ein Brief, dass, wenn er bis dann und dann nicht bezahlt, die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
Kann mir jemand von euch sagen, was genau das bedeutet? Kann man eine Zwangsvollstreckung aufhalten irgendwie?
Oder kann man sich mit dem Finanzamt vielleicht auf Ratenzahlung einigen? Denn die komplette Schuld kann er nicht in einem Rutsch bezahlen....
Wäre nett wenn jemand uns weiterhelfen könnte
LG Minni
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:: Minni1983
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hallo mini,
erst mal wäre es sinnvoll gewesen eine ratenzahlung direkt nach der ersten mahnung versuchen zu vereinbaren, weil das hätte wohl einiges an ärger erspart
zwangsvollstreckung heisst, das sachen genommen werden, die dem wert entsprechen die die schulden betreffen.
ich meine es wäre auch so, das teilweise nur sachen unbrauchbar gemacht werden, also nicht kaputt gemacht, sondern zugeklebt und man darf diese erst wieder verwenden, wenn die schuld beglichen ist.
an eurer stelle, würde ich echt mal beim finanzamt nachfragen ob eine ratenzahlung noch möglich ist.
aber für die zukunft merken, sowas immer erst versuchen und nicht die mahnungen auf die seite legen und abwarten ob es jemand vergisst.
liebe grüße von der
laufmasche
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:: Laufmasche
:: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints ::  |
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also Ratenzahlung beim Finanzamt.... ich glaube das könnt ihr total vergessen, die Chancen, dass der Fiskus da mitmacht, ist mehr als unwahrscheinlich....
Kann sich dein Freund nicht Geld von der Familie leihen? Oder nötigenfalls einen Kredit aufnehmen? Steuerschulden sollte man wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen!
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:: Cala
:: Beiträge 1690:: 71.11 Talkpoints ::  |
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Ich glaub auch nicht dass das Finanzamt sich auf Ratenzahlung einlässt
Wenn er innerhalb der Frits nicht zahlt kommt ein Gerichtsvollzieher mit einem amtlichen Auftrag zur Zwangsvollstreckung. Den muss man dann rein lassen, ansonsten kommt der mit der Polizei. Wenn man versucht sich dagegen zu wehren ist das glaub ich "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" also eine Straftat. Der geht dann durch die Wohnung guckt sich Sachen an. Klebt dann ein amtliches Siegel drauf und dann kann das Finanzamt die Sachen mitnehmen. Die werden dann Zwangsversteigert und mit dem Geld werden die Steuerschulden bezahlt. Sollte etwas übrig bleiben kriget man das Geld natürlich zurück.
Wenn es erstmal soweit ist dass Zwangsvollstreckung angedroht ist dann ist schon vieles verloren. Man hätte sich vorher drum kümmern müssen. Aber kommt drauf an wie viel Geld er dem Fiskus schuldet.
Ach ja es gibt aber auch Sachen die unpfändbar sind. Also die das Finanzamz nicht beschlagnehmen darf, z.B. Fernseher oder Kühlschrank.
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:: Jack R
:: Beiträge 893:: 1.13 Talkpoints |
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