vom 11.08.2008
Talkteria: Nach Fenstereinbau neue Mietvertragsklausel
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Nach Fenstereinbau neue Mietvertragsklausel

Forum: Alltägliches

    
Hallo!

Nehmen wir mal an, Person A hat eine Wohnung gemietet, in der nach einem halben Jahr neue Fenster eingebaut wurden. Es waren Kunststoffenster und sind jetzt wieder Kunststoffenster. Person A hat bisher ihre Wäsche immer auf dem Balkon getrocknet, da der Keller meist vollgehängt war und auch die Wäsche ewig brauchte zum Trocknen.

Nun, nach dem Fensterinbau hat Mieterin A ein Schreiben vom Vermieter B bekommen. Darin steht als Betreff Mietvertragzusatz. Weiterhin wird in dem Schreiben gesagt, dass ab sofort das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon verboten ist, weil die neuen Fenster sich durch die Feuchtigkeit verziehen könnten.

Als Mieterin A mir diesen Mietvertragzusatz gezeigt habe, habe ich kräftig gelacht. Denn was macht sie, wenn es regnet?

Kann der Vermieter B die Mietpartei A wirklich daran hindern Wäsche auf dem Balkon zu trocknen? Der Wäschestander ist niedriger als die Balkonbrüstung. Also wird die Wäsche nicht mal von unten (Mieterin A wohnt im 4. Stock) gesehen werden.

Kennt ihr auch solche Klauseln oder Mietvertragszusätze, die wirklich lächerlich sind?
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28362:: 15.04 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo Diamante,

als ich deinen Beitrag gelesen habe, mußte ich auch etwas Schmunzeln. Finde diesen Zusatz irgendwie lächerlich. Ich meine, wenn sie ihre Wäschein der Wohnung trocknen würde und ihr das nun verboten würde, könnte ich es ja noch nachvollziehen. Das ist wirklich nicht unbedingt prima für die Wohnung bzw die Fenster. Aber auf dem Balkon sollten die Fenster doch wirklich nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Soweit ich mich erinnern kann, darf der Vermieter tatsächlich das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon verbieten. Das stand in meinem alten Mietvertrag so drin. Also es sollten laut Mietvertrag die vorgesehenen Wasch- und Trockenräume verwendet werden. Das war aber nicht möglich, da eine Partei im Haus den Trockenraum als Partyraum umfunktioniert hatte und dort auch ständig der Hund rumlief. Da hätte ich um alles in der Welt keine Wäsche trocknen wollen. So habe ich sie trotz allem immer auf dem Balkon gehabt oder in einem Raum in der Wohnung (meist im Bad). Ob er das aber mit dem Hintergrund der Fenster so darf, weiß ich auch nicht hundertprozentig. Da sollte sie sich an den altbewährten Mieterbund wenden. Die können auch da mit Sicherheit welterhelfen.

Ich selbst kenne jetzt keine weiteren unsinnigen oder lächerlichen Klauseln im Mietvertrag. Aber ich kann mir vorstellen, dass es da sicher die eine oder andere Klausel zum Schmunzel gibt. Bin gespannt, was hier noch so alles zur allgemeinen Belustigung beiträgt, an unsinnigen Klauseln.

LG P-P
  
P-P :: P-P :: Beiträge 1941:: 128.27 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke nicht, dass der Mietvertragszusatz einfach so seine Gültikeit hat. Die Mieterin wird zustimmen müssen und dafür eine Unterschrift leisten müssen, nicxht wahr?

Sonst könnte ja jeder Vermieter fröhlich den Vertrag ändern, oder auch der Mieter, je nachdem, was ihm gerade passt.
  
Karen 1 :: Karen 1 :: Beiträge 1363:: 12.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
P-P hat folgendes geschrieben:
Soweit ich mich erinnern kann, darf der Vermieter tatsächlich das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon verbieten.


Hallo zusammen,

dieser Zusatz im Mietvertrag ist nicht zulässig und muss daher nicht eingehalten werden. Stand schon in diversen Zeitschriften und auch im Fernseher wurde schon darüber berichtet. Natürlich darf man es nicht übertreiben und den Balkon so voller Wäsche hängen, dass davon etwas weg fliegt, aber Grundsätzlich sind solche Mietvertragszusatzklauseln nicht erlaubt beziehungsweise müssen nicht eingehalten werden.

Ich werde später mal schauen, ob ich irgend etwas dazu finde, leider habe ich jetzt keine Zeit mehr dazu. Vielleicht findet ja auch jemand anderes was dazu im Netz oder Subbotnik kann hier weiter helfen.

Vielleicht hilft das aber schon mal weiter klick.

Liebe Grüße von der
Laufmasche
  
Laufmasche :: Laufmasche :: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Karen 1 hat folgendes geschrieben:
Ich denke nicht, dass der Mietvertragszusatz einfach so seine Gültikeit hat. Die Mieterin wird zustimmen müssen und dafür eine Unterschrift leisten müssen, nicxht wahr?

Sonst könnte ja jeder Vermieter fröhlich den Vertrag ändern, oder auch der Mieter, je nachdem, was ihm gerade passt.

Hallo!

Unterschreiben musste sie nichts. Es steht da als Nachsatz noch drin, "Sollten sich die Fenster verziehen , dann würde geprüft werden, ob Wäsche auf dem Balkon getrocknet wurde und der Mieter ggf. zur Rechenschaft gezogen werden"

Diesen Brief hat sie bekommen mit einem andren Brief, indem steht, wie man richtig lüftet, damit die Fenster keinen Schaden nehmen und auch die Wohnung nicht schimmelt. Aber unterschreiben musste sie für gar nichts.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28362:: 15.04 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Laufmasche hat folgendes geschrieben:
P-P hat folgendes geschrieben:
Soweit ich mich erinnern kann, darf der Vermieter tatsächlich das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon verbieten.

dieser Zusatz im Mietvertrag ist nicht zulässig und muss daher nicht eingehalten werden. Stand schon in diversen Zeitschriften und auch im Fernseher wurde schon darüber berichtet.


Ich dachte mir fast, dass diese Klauseln bereits überholt sein dürften. Ist sicher ähnlich wie mit den Renovierungsarbeiten bei Auszug. Es stand so in meinem alten Mietvertrag drin, und ich habe mich auch nicht daran gehalten (1,5Jahre lang), immerhin war der vorgesehene Trockenraum nicht nutzbar.

@Diamante: Diese Lüftungsanleitung ist ja schonmal etwas. Aber nichtsdestotrotz bleibt dieser Zusatz in meinen Augen nicht tragbar für den Vermieter. Das wird er so nicht durchbekommen. Und meiner Meinung bedarf es solchen Zusätzen zum Mietvertrag immer der Unterschrift und somit Zustimmung beider Parteien. Da wäre vielleicht doch rechtlicher Rat angebracht, den dir vielleicht (wie von Laufmasche erwähnt) Subbotnik geben kann, oder der Mieterschutzbund.

LG P-P
  
P-P :: P-P :: Beiträge 1941:: 128.27 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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