Solang dein Mann nicht von sich aus gekündigt oder an seiner Kündigung selbst schuld ist (z.b. durch Fehlverhalten, wie Alkohol am Arbeitsplatz, oder unentschuldigte Abwesenheit, oder oder oder), gibt es keine Sperrfrist.
Grundsätzlich hat er ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Anrecht auf ALG I, wenn er jedoch von sich aus ohne wichtigen Grund - wie es da immer heisst - gekündigt hat und somit selbst Schuld an seiner Arbeitslosigkeit ist, hat er eine Sperrfrist von 12 Wochen zu erwarten - außer bei besonderen Härtefällen mit wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund wäre z.B. , wenn ein Partner eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt antritt und der andere wegen des erfoderlichen Umzugs seinen Arbeitsplatz kündigt bzw. mehr oder weniger kündigen muss - Wer würde schon einen doppelten Haushalt wegen einer wenig aussichtsreichen Halbtagsstelle führen wollen?
Oder Du würdest kündigen, aufgrund "schwieriger Umstände des derzeitigen Arbeitsverhältnisses", was de facto heissen könnte, Du wirst gemobbt, sexuell belästigt, Du und dein Partner arbeiten in einer Postion, aus der Interessenskonflikte resultieren könnten, z.b. der eine ist in der Geschäftleitung beschäftigt und der andere ebenfalls - nur beim direkten Konkurrenten .
Ein Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag zählt in der Regel auch als "eigene Schuld", da man normalerweise keinerlei Gründe hätte, bei fehlendem Eigenverschulden, so etwas von sich aus zu unterschreiben. Also mir fällt keiner ein, außer "temporärer geistiger Umnachtung".
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:: KrashKidd
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