Hallo Sandra
Der Antrag auf Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitnehmer gestellt. Sie ist spätestens sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit zu beantragen.Der Antrag selbst muss das Datum für den Beginn und das Ende der Elternzeit beinhalten.
Elternzeit kannst du dir nehmen, solange dein Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Berechtigt sind natürlich Ehemann und Ehefrau, die Elternzeit kann auch parallel, also von beiden gleichzeitig, genommen werden.
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:: Cala
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