Wann bleibt man sitzen?

vom 18.07.2008, 14:22 Uhr

Hallo zusammen,

auch wenn es sich der ein oder andere sicherlich gedacht hat, aber hier in diesem Beitrag soll es nicht darum gehen, ob man in der U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn oder im Bus für jemand älteren aufsteht.

Hier in diesem Beitrag soll es um das sitzen bleiben in der Schule gehen. In meiner Schulzeit war es so, dass man dann sitzen geblieben ist, wenn man zwei fünfen hatte und diese nicht ausgleichen konnte. Zum ausgleichen benötigte man eine zwei. Wenn man somit in zwei Hauptfächern eine fünf hatte, so brauchte man in zwei weiteren Hauptfächern eine zwei. Nebenfächer konnte man mit Nebenfächern ausgleichen und Wahlpflichtfächer mit Nebenfächern.

Ist das heute immer noch so oder hat sich daran etwas verändert? Denn es ist bei mir schon weit über 10 Jahre her, dass ich aus der Schule gegangen bin.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hi,

also das ist etwas komplizierter. Es gibt so genannte "Versetzungsrelevanten" und "nicht Versetzungsrelevante" Fächer. Hauptfächer sind "versetzungsrelevanten", ebenso Bio, Reli, Chemie und Physik. Bei Geschichte und Gemeinschaftskunde bin ich mir nicht sicher. "Nicht versetzungsrelevant" sind auf jedenfall Sport, Musik und Kunst.

Also wenn man jetzt z.B. zwei 5er hat und eine davon ist in einem "nicht versetzungsrelevanten" Fach, so muss man quasi nur eine ausgleichgen.

Man kann quasi auch drei 5er ausgleichen. Wichtig ist, dass man dann in einem Hauptfach eine 3 hat, in einem eine 2 und (ich bin mir nicht mehr ganz sicher) in einem "versetzungsrelevanten" Fach eine 2. Das kommt aber eigentlich nie vor, dass jemand der drei 5er hat auch noch in anderen Fächern so gut ist.

Zuem muss man achten, dass der Durchschnitt nicht über 4,0 rutscht, denn dann ist man auch automatisch sitzen geblieben, allerdings hat man, wenn der Durchschnitt schlechter als 4,0 ist meist nur 4rer und dann noch eine 5, die man eh nicht mehr ausgleichen kann.

Es gibt wahnsinnig viele Grenzfälle und eigentlich müsste sich eine Person besser auskennen an den Schulen damit. Meist können das wirklich nur die Referendare, weil die noch ihre Prüfung im Schulrecht machen müssen.

Allerdings kann man nicht nur durch schlechte Noten sitzen bleiben. Es reichen auch die Fehltage. Es gibt ein Maximum an Tagen, die man fehlen darf. Ist dieses überschritten wird man nicht versetzt, da davon ausgegangen wird, dass der Stoff des Schuljahres verpasst wurde.

Gruß

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» evopso » Beiträge: 95 » Talkpoints: 1,70 »


Kann es sein, dass das "Sitzen-Bleiben" auch über das Bildungsrecht geregelt wird - sprich: in allen Bundesländern unterschiedlich?

Ich kenne es von meiner Schulzeit (bis vor zwei Jahren) nämlich noch sehr ähnlich wie Laufmasche, allerdings war es bei uns (Niedersachsen) auch Ermessenssache der Schule, wenn genügend Ausgleich vorhanden war. Also zwei Fünfen ohne Ausgleich hießen sofort Sitzen bleiben. Zwei Fünfen mit Ausgleich in mindestens ebenbürtigen Fächern (Hauptfach mit Hauptfach, Nebenfach mit Nebenfach oder Hauptfach) hießen nicht zwangsläufig auch Weiterkommen, im Regelfall aber schon. Im Einzelfall konnte die Schule mit einer triftigen Begründung den Schüler das Jahr aber auch gegen seinen "Willen" wiederholen lassen, obwohl er ausgleichende Noten hatte.

Die Fehltage können auch zum Sitzen bleiben führen, wie evopso schon erläutert hat. Ich glaube mich zu erinnern dass man mindestens zwei Drittel der Schultage anwesend gewesen sein muss, möglicherweise war es sogar nur die Hälfte.

Von der Unterscheidung bei Nebenfächern in versetzungsrelevante und nicht-versetzungsrelevante Fächer habe ich bis dato noch nicht gehört; bei uns galten Musik und Kunst als gleichwertige Nebenfächer zu Biologie oder Politik.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Alles rund um Schule und Bildung ist erstmal generell Ländersache. Deshalb kann so eine Sache wie Sitzenbleiben auch von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sein. Aber der gemeinsame Nenner ist wohl in Deutschland so, dass man bei zwei Fünfen oder einer Sechs sitzenbleibt. Welche Fächer dieser Regelung umfasst, also Haupt und Nebenfächer oder nur Hauptfächer oder oder oder kann auch sehr verschieden sein.

Auch Ausnahmeregelungen werden wohl in jedem Land verschieden sein.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also bei uns in Bayern ist das wie ich gerade beim lesen der anderen Beiträge gemerkt habe, etwas anders und auch großzügiger gestaltet worden. Zwei 5er hieß es zeitweise ( ich weiß nicht obs immer noch gilt oder ob das überhaupt ein Gerücht war ) dass man mit der Note 2 ausgleichen konnte, was bedeutet hat, dass wenn die Lehrerkonferenz zustimmt, dass die betreffende Person NICHT sitzenbleibt. Bei der Note 6 musste ein Fach mit der Note 1 absolviert worden sein, damit die Chance auf ein Weiterkommen trotz der schlechteren Noten gegeben war. Jedoch ist anzumerken, dass die "Ausgleichsfächer" in jedem Fall Hauptfächer sein mussten.

Dann gibt es noch die Regelung "Vorrücken auf Probe", was bedeutet, dass der/die betreffende Schüler/in trotz der beiden 5er oder ein 6er bei Zustimmung der Klassenlehrer in die nächste Jahrgangsstufe testweise vorrücken konnte, sofern das Verhalten des Schülers für Besserung sprach. Anfang Dezember oder beim Zwischenzeugnis ( ich weiß es nicht mehr genau) wird dann entschieden durch die Noten ob der Schüler nun offiziell in die Jahrgangsstufe aufrücken darf.

Aktuell ist bei mir die Regelung gegeben für die 10.Klasse G9 (ich selbst bin auch in der 10.Klasse G9 -> Abitur in der 13. Klasse) und das Durchfallen vieler Schüler gefährdet war / ist , dass man durch die sogenannte "Besondere Prüfung" die Mittlere Reife am Ende der 10. Jahrgangsstufe bekommen kann obwohl man mehrere 5er oder eine 6 oder mehr hat . Man wird in den Sommerferien in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch getestet und bei bestehen der Prüfung erhält man die Mittlere Reife, und hat somit einen Schulabschluss.

Dann kann von der Schule abgegangen und mit einer Ausbildung angefangen werden oder eben die Klasse im G8 wiederholen. Diese Regelung wurde eingeführt, da das alte Unterrichtsmodel G9 zum neuen Unterrichtsmodel G8 grundlegend verschieden ist und daher Schüler die die Klasse wiederholen müssten, große Probleme hätten.

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» Mafia » Beiträge: 161 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hi,

stimmt das "Versetzung auf Probe" gibt es in Baden Würtemberg auch.

Allerdings wird man hier ganz normal versetzt und dann nach 6 Wochen wird man geprüft in den Fächern, wegen denen man vielleicht nicht versetzt worden wäre. Das ist aber Sache der Lehrer zu entscheiden, wer auf Probe versetzt wird und wer nicht. Ins Abitur kann man übrigends nicht auf Probe versetzt werden.

Man kann eine 6 mit einer 1 ausgleichen? Sowas habe ich zwar auch schon einmal gehört, gut es kommt eigentlich so gut wie nicht vor, dass jemand der eine 6 hat auch noch eine 1 hat in einem Zeugnis, hier würde man wohl so oder so auf Probe versetzen. Handelt es sich hierbei um eine Haupt- oder Nebenfach 6?

Gruß

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» evopso » Beiträge: 95 » Talkpoints: 1,70 »


Bei uns in Niedersachsen ist es so, dass man bei zwei 5en (und auch bei einer 6?) sitzen bleiben kann. Wichtig beim Ausgleich der schlechten Noten ist auch, dass man ein Hauptfach nur mit einem anderen Hauptfach und Nebenfächer mit Neben- und Haupfächern ausgleichen kann. Selbst wenn man alle 5en (beziehungsweise 6en) ausgleichen kann, kann man sitzen bleiben, wenn man etwa zu viele Fehltage hat. Das liegt aber meist an den Lehrkräften, da die dann gemeinsam abstimmen, ob man versetzt wird oder nicht.

Soweit ich weiß kann man eine 5 mit einer 2 (oder zwei 3en?) ausgleichen kann und eine 6 mit einer 1 (oder zwei 2en?). Bei den Phrasen, die ich in Klammern gesetzt habe, bin ich mir nicht so sicher.

» Piro_08 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei mir auf der Schule (Gymnasium in Bayern) ist das so, dass man sitzen bleiben würde, wenn man eine 6 oder zwei 5er hat. Notenausgleich ist seit diesem Schuljahr (zumindest bei uns) nicht mehr möglich.

Wenn man mit zwei 5ern durchfliegt, besteht die möglichkeit auf Probe vorzugehen (Eine Lehrerkonferenz entscheidet ob der Schüler vorgelassen wird. Nach 3-4 Monaten des nächsten Schuljahres, entscheidet eine weiter Lehrekonferenz ob der Schüler weitermachen kann, oder doch zurück in die vorherige Jahrgangsstufe muss ^^.

Es besteht außerdem die möglichkeit eine Nachprüfung in den Fächern mit den 5ern zu machen, falls man besteht, kann man weiter etc . ^^

mfg

» legoooolas » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,50 »


In Österreich sieht die Situation so aus: Wenn man am Schulende eine oder zwei negative Noten hat, hat man die Möglichkeit, im Herbst zu Schulbeginn eine Nachprüfung zu machen. Bleibt dann noch immer ein Fünfer über, entweder wenn man die eine Prüfung eben wieder nicht geschafft hat oder wenn man zwei Prüfungen hat und eine schafft und die andere nicht, dann gibt es eine so genannte Aufstiegsklausel.

Bei der Aufstiegsklausel wird bei einer Lehrerkonferenz entschieden, ob der Schüler nun aufsteigen darf oder nicht. Da werden verschiedene Überlegungen gemacht, ob der Schüler auch in vielen anderen Fächern Probleme hat oder nur in dem einen Fach, oder ob es ein persönliches Ereignis im vergangenen Schuljahr gegeben hat, dass der Schüler nicht so ganz mitgekommen ist, wie zum Beispiel die Scheidung von Eltern, was den Schüler sehr belastet hat und so weiter. Diese Aufstiegsklausel kann man jedoch nur einmal bekommen. Wer sie einmal in Anspruch genommen hat, kann in den Folgejahren davon nicht mehr profitieren.

Wer mehr als zwei Fünfer im Jahreszeugnis hat, darf auch keine Nachprüfungen machen und muss automatisch die Klasse wiederholen. Ebenso wenn bei der Nachprüfung zwei Fächer negativ sind oder man die Aufstiegsklausel nicht in Anspruch nehmen möchte oder kann. Man kann nämlich auch freiwillig auf die Aufstiegsklausel verzichten und sie für später aufheben.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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