Wann darf ich Rasenmähen?

vom 18.07.2008, 14:22 Uhr

Heute morgen wurde ich mal wieder freundlich geweckt, weil die gegenüber sich haben die Hecken schneiden lassen, das ist natürlich dann ganz toll, wenn man erst mitten in der Nacht ins Bett gegangen ist und Urlaub hat und ausschlafen könnte.

Auf der anderen Seite des Gebäudes in dem wir unsere Wohnung gemietet haben sind ein paar Häuser von einer Wohnungsgesellschaft. Dieses lassen gerade im Sommer, wenn man eh das Fenster nachts über aufstehen hat, recht häufig ihre Wiesen mähen. Natürlich dann nervig, wenn man ausschlafen kann, weil man Spätschicht hat oder eben Urlaub.

Von welcher bis zu welcher Uhrzeit ist es eigentlich erlaubt, dass gemäht wird? Und wie oft muss man das hinnehmen? Denn mir geht das wirklich auf den Nerv, wenn ich ausschlafen kann, da ich dadurch jedes mal geweckt werde (gerade wenn ich den Tag davor von der Spätschicht nach Hause gekommen bin).

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das Rasenmähen ist innerhalb bestimmter Zeiträume nicht gestattet, auch wenn es Ausnahmen gibt. Werktags darf man von 19 Uhr bis 7 Uhr morgens nicht mähen, an Sonntagen und Feiertagen ist es ebenfalls nicht erlaubt.

Ausnahmen besagen, dass leise Rasenmäher (Was immer das bedeuten mag!?!) von den Verboten ausgenommen sind. Einer anderen Quelle zufolge ist das Rasenmähen von 7-20 Uhr erlaubt, was aber keinen allzu großen Unterschied bedeutet.

Die Vorschrift der Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr gilt nicht mehr, was einige bestimmt überraschen wird, und was ich auch nicht erwartet hatte. Denn ich persönlich ärgere mich immer, wenn mein Mittagsschlaf von unseren tollen Nachbarn gestört wird, die bevorzugt in der Mittagszeit mähen. (Jeden 3. Tag :twisted: )

» Jenna » Beiträge: 1270 » Talkpoints: -1,27 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Laufmasche hat geschrieben:Von welcher bis zu welcher Uhrzeit ist es eigentlich erlaubt, dass gemäht wird? Und wie oft muss man das hinnehmen?

Das alles kannst Du in der Gefahrenabwehrverordnung Deiner Kommune oder Verwaltungsgemeinschaft nachlesen. Genauer unter dem Abschnitt ruhestörender Lärm.

In unserer Verwaltungsgemeinschaft ist das Rasenmähen mit motorbetriebenen Geräten an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten ist, an den anderen Tagen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Von Montag bis Samstag darf bei uns also ab 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr der Rasen gemäht werden. Allerdings nutzen die Nachbarn diese Zeiten nicht aus. Bei uns wird wegen des Taus im Rasen frühestens ab 10:00 Uhr gemäht und alle Nachbarn versuchen auch zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr auf das Rasenmähen zu verzichten.

Allerdings gibt es auch für dieses Verbot Ausnahmen, die die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde schon nutzen, irgendwann müssen die ja auch ihren Job erledigen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Bei uns ist es wie bei JotJot. Da darf auch nur Sonn und Feiertags nicht gemäht werden und an Werktagen und Samstagen darf von morgens 6 Uhr bis 22 Uhr der Rasen gemäht und die Hecke geschnitten werden.

Wenn bei der Gemeindeverordnung nachliest oder einfach mal bei deiner Gemeinde nachfragst, dann wird dir auch gesagt werden, wann es bei euch erlaubt ist. Wenn sich die Leute an die Zeiten halten, ist es zwar ärgerlich, wenn morgens um 6 der Rasenmäher anfängt zu brummen, aber machen kannst du leider nichts.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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