Hallo
direkt bezahlt wird dir der Erziehungsurlaub nicht, dafür gibt es schließlich Erziehungsgeld oder Elterngeld...
Erziehungsurlaub kannst du nehmen, solange dein Kind nicht älter als drei Jahre ist, egal ob es sich um Vater oder Mutter handelt. Spätestens vier Wochen vor Beginn muss der Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber gemeldet werden. Während des Erziehungsurlaubes besteht Kündigungsschutz. keinen Erziehungsurlaub bekommst du, wenn ein Partner bereits nicht arbeitet oder bereits Erziehungsurlaub genommen hat.
Den Antrag auf Erziehungsurlaub findest du hier, du musst ihn nur noch ausfüllen:
http://209.85.135.104/search?q=cache:Wkx6wWnGTVAJ:www.btz-schwerin.de/schwerin/
modules/schwerin_download/files/6bc9cf02fac45fd.pdf+antrag+erziehungsurlaub&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1
Viele Grüße
Bienchen
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:: Bienchen29
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