Wer als Vermieter Fahrten hat welche im Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, Haus oder einer anderen Immobilien steuerlich als Werbungskosten absetzen. Darunter fällt die Anreise zum jeweiligen Objekt aber ebenso Fahrten zur Post um Briefe an den Mieter einzuwerfen oder auch Fahrten zum Baumarkt um Material für Renovierungen zu kaufen usw.
Pauschal können Kosten von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Kilometergeld bei den Werbungskosten abgesetzt werden - allerdings ist dies nicht die Obergrenze: Liegen die Kosten höher sollte dies über ein Fahrtenbuch in dem alle Ziele inklusive der gefahrenen Kilometer gelistet werden angeschafft werden. Dann können die Kosten für die Fahren wenn sie den Pauschalbetrag übersteigen auf den gefahrenen Kilometer umgelegt werden und anstatt des Pauschalsatzes angegeben werden. Als Kosten zählt hier nicht nur das verbrauchte Benzin sondern auch Kosten für TÜV, Reparaturen, ASU oder Versicherungen sowie die jährliche Abschreibungssumme.
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