Gültigkeit von Leergutbons - Wie lange sind sie gültig?

vom 06.06.2008, 12:55 Uhr

Als ich letztens einkaufen war, hatte ich natürlich auch einige Pfandflaschen dabei und habe die in den Leergutcontainer geschmissen. Den Bon habe ich danach in meine Tasche gepackt und da war er nun eben drin. An der Kasse hatte ich doch glatt vergessen, den Bon wieder abzugeben und nahm ihn eben wieder mit nach Hause.

Zuhause angekommen habe ich dann bemerkt, dass ich den Bon immer noch mit mir herumtrage und dachte mir, ist ja nicht so schlimm, dann gebe ich ihn eben das nächste mal ab wenn ich wieder dort hingehe zum Einkaufen. Als ich dann das nächste Mal einkaufen gegangen bin, nahm ich den Zettel mit, ich hatte noch ein paar Pfandflaschen und gab die auch ab. An der Kasse wollte ich dann beide Zettel einlösen, da einer ein bisschen verknickt war, schaute die Kassiererin genau drauf und meinte: oh, der ist aber nicht von heute, den kann ich nicht annehmen.

Stimmt das denn wirklich? Sind die Leergutbons wirklich zeitlich begrenzt gültig? Immerhin waren das ja 3 Euro an Pfand ungefähr. Ich habe mich natürlich geärgert, aber da ich nicht wusste was nun rechtlich richtig wäre und sagte dann gar nichts mehr. Den anderen Zettel hat sie eben wie gewohnt von meiner Einkaufsrechnung abgezogen und den anderen warf sie direkt in den Mülleimer. Ich muss auch dazu sagen, dass beide Bons vom gleichen Supermarkt war. Also wären es Bons aus verschiedenen Supermärkten gewesen, dann hätte ich das ja verstanden, aber so?

Vielleicht sind ja einige Kassiererinnen unter uns und wissen darüber Bescheid. Auf jeden Fall werde ich beim nächsten Mal auch genauer darauf achten, dass ich den Bon auch mitabgebe. Aber ich denke nicht, dass ich die Einzige bin, die aus Vergesslichkeit mal den Bon vergisst abzugeben. :)

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» Princess84 » Beiträge: 1034 » Talkpoints: 17,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich weiß ja nicht wie lange Zeit zwischen Abgabe der Flaschen dem Versuch die Leergutbons einzulösen vergangen ist, das wäre auch mal interessant zu wissen.

Allerdings weiß ich vom E-Center bei uns, dass man die Bons auch später einlösen kann. Ich hatte zwischen Weihnachten und Silvester ein ähnliches Problem, ich habe allerdings schon beim Rausgehen bemerkt, dass ich den Leergutbon vergessen hatte. Darauf habe ich an der Information gefragt, ob ich diesen Bon auch später verrechnen oder auszahlen lassen könnte, da es ziemlich lange Schlangen an den Kassen gab. Das wurde mir versichert und ich habe auch 2 Wochen später keine Probleme gehabt. Meine Mutter hat sogar 4 Wochen später keine Probleme bekommen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also es waren so ca. 3 Wochen. Also keine Monate. Da der Supermarkt ein bißchen weiter weg ist, komm ich da eben nicht so oft hin. Sonst wäre ich natürlich vorher gleich zu Fuß vorbei und hätte den Zettel abgegeben. Ich dachte mir auch, dass es eigentlich zeitlich ungebegrenzt ist. Klar, dass ich da keine Jahre oder Monate später hingehe, aber 3 Wochen sind ja nicht allzu lange meiner Meinung nach. Ich spreche übrigens vom Penny Markt, falls das zur Sache was beiträgt. :)

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» Princess84 » Beiträge: 1034 » Talkpoints: 17,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich konnte gerade nicht glauben, was ich da gelesen habe: Die Kassiererin will den Bon nicht annehmen, weil er nicht vom Selben Tag stammt? Das darf nicht sein! Man sollte zwar den Bon möglichst rasch einlösen, weil dieser mit der Zeit verblasst, besonders wenn er im Geldbeutel gerieben wird. Und wenn der Code nicht mehr gescannt werden kann, wird es problematisch. Aber auch das hatte ich schon öfters, und da wurde der Code einfach von Hand eingegeben!

Ich habe schon Leergutbons nach 3-4 Wochen abgegeben, sowie in Real, Lidl und E-Center! Die Verkäuferin meinte nur einmal, ich sollte den Bon nächstes Mal früher einlösen, damit er nicht so verblasst. Aber dass man den Bon nur an dem selben Tag einlösen kann ist absoluter Schwachsinn und das steht auch nirgends! Selbst beim Penny Markt darf es so etwas nicht geben. Ich würde den Bon einfach solange wieder mitnehmen und an der Kasse vorzeigen, bis er gescannt und angerechnet wird, es geht schließlich um dein Geld.

Eine Kassiererin meinte ja auch im Lidl einmal zu meiner Mutter, dass Flaschen, bei denen das Etikett beschädigt, bzw. bemalt wurde, nicht mehr angenommen werden. das stimmt aber auch nicht, denn solange noch die Marke ersichtlich ist und das Pfand-Symbol zu sehen ist, müssen die Flaschen zurückgenommen werden. Und wenn der Automat die nicht mehr nimmt muss die Kassiererin die an der Kasse zurücknehmen. Wenn sich eine Kassiererin weigert geht man einfach zu nächsten oder übernächsten. Oder zum Filialleiter!

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» Chiquitalina » Beiträge: 2311 » Talkpoints: -3,62 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Jaja den Mist mit den vergessenen Pfandzettel kennt wohl jeder von uns ^^. Ich arbeite seit 3 Jahren bei Rewe unter anderem auch in einem Getränkemarkt von uns und kann nur sagen das das mit dem Leergut auf jeden Fall abhängig von der Handelskette ist ! Bei uns im Rewe ist der Bon ein ganzes Jahr gültig aber dort wo meine Mutter immer einkauft im tegut ist er nur einen Tag gültig ! Wobei mir unbegreiflich ist warum der Bon überhaupt abläuft und warum man sich gegenüber den Kunden so aufführen kann und schon am nächsten Tag den Bon nicht mehr nehmne kann ...

» Tobi_09 » Beiträge: 17 » Talkpoints: 5,06 »


Das einzige was dich jetzt daran hindert dein Geld zu bekommen, ist das die Verkäuferin ihn entsorgt hat. Denn unter normalen Umständen verlieren die Bons ihre Gültigkeit nicht. Bei manchen Läden steht sogar drauf das der Bon am selben Tag eingelöst werden muss, aber dieses stimmt auch nicht.

Wenn die Kassiererin das Geld nicht rausrücken will unbedingt mit dem Chef sprechen wollen und das ganze dann mit ihm klären.

Habe gerade auch von einer tollen Idee gelesen. Dort wurde vorgeschlagen, wenn die den Bon nicht annehmen will, dann einfach sagen das man dann nix kaufen will. Die hat dann genug Arbeit mit dem stornieren und dem wieder einräumen der Sachen. Vielleicht überlegt sie sich es dann anders. Hier noch ein Link zu Stiftung Warentest. Dort wurde ein wenig über das Thema geschrieben: Klick

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» xtralight » Beiträge: 579 » Talkpoints: -1,18 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Auch ich war letztens überrasch das Leergutbons eine Gültigkeitsdauer besitzen. Bei uns im Supermarkt der Kette Rewe ist der Leergutbon innerhalb von 4 Wochen einzulösen. Das sollte zwar reichen, jedoch vergisst man diese Bons ja öfters irgendwo und findet sie dann irgendwann wieder. Ich finde das völlig unangebracht, da es ja mein Geld ist, was mir ja zusteht. Ich hoffe, das das irgendwann mal geändert wird.

» 1337 » Beiträge: 692 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es bei Leergutbons ein "Verfallsdatum" gibt. Erstens steht ja nicht drauf, bis dann und dann gültig und ich denke mal, dass das jedem schon mal passiert ist. Und solange man das lesen kann, kann mir kein Kassierer erzählen, dass er den nicht annehmen kann, wenn er ein paar Wochen alt ist. Da würde ich mich dann sofort beschweren, vor allem wenn es sich um ein paar Euros handelt.

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» Samara89 » Beiträge: 295 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Princess84 hat geschrieben:Stimmt das denn wirklich? Sind die Leergutbons wirklich zeitlich begrenzt gültig?

Ja, aber die Fristen sind hier vom Gesetz wesentlich großzügiger angelegt als von den "Herausgebern" postuliert wird. Würde man damit vor Gericht gehen würden die meisten ordentlich baden gehen aufgrund unzulässiger Fristen. Denn Gutschriften verfallen nicht einfach so und vor allem nicht in diesen kurzen Zeiträumen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Tatsächlich gibt es keine Rechtslage zu Leergutbons aber solange der EAN Code nicht ausgeblichen ist kann man ihn sogar noch nach einem Jahr einlösen. Innerhalb einer Woche ist das noch nicht mal für die Bestandsaufnahme ein Problem, in den meisten Märkten werden wöchentlich Leergutinventuren durchgeführt mit Bonabgleich aus dem Automat, aber auch wesentlich später ist das kein Problem.

Leergut ist ja kein Eigentum des Unternehmens sondern der Firma die die Flaschen abfüllt und die Zahlen den Leergutbetrag ja auch an uns als Kunden wieder aus sobald wir die Flaschen zurück geben. Also ich würde mich gerade bei einem solchen Betrag an die Geschäftsleitung wenden denn man hat ja schließlich kein Geld zu verschenken und 3 Euro ist nicht wenig.

» blume123 » Beiträge: 65 » Talkpoints: 0,34 »


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