vom 08.06.2007
Talkteria: alg II - Informationen, Möglichkeiten
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alg II - Informationen, Möglichkeiten

Forum: Geld & Finanzen

    
Hallo zusammen,

heute mal etwas zum Thema Alg II

Wieviel Geld bekomme ich?
Die Höhe des Arbeitslosengelds II hängt von den Kosten für die Wohnung bzw. der Unterkunft, der Größe der Familie, dem Alter der Kinder und von sonstigen etwaigen Vermögen und Einkünften ab. .

Welche Unterlagen braucht man zur Berechnung der Leistungen?
Kindergeldbescheid
Wohngeldbescheid
Unterhaltstitel
Mietvertrag
ggf. Bescheid über Alg I bzw. Arbeitsvertrag der letzten Stelle (wenn nicht sozialversicherungspflichtig)
Personalausweis
Bescheid über die Einkünfte des Ehepartners
(letzte Kontoauszüge)
etc.
----> Mitwirkungspflicht

Vergünstigungen für alg II Empfänger
Es gibt den sogenannten Telefon-Sozialtarif, das heißt zum. die Telekom (bei anderen Anbietern einfach anfragen) bietet eine kleine monatliche Vergünstigung für sozial Bedürftige an. Auch eine Befreiung von den Runffunkgebühren ist möglich (ebenso wie für Bafög-Empfänger, Behinderte, Rentner). Dafür am besten an das Sozialamt wenden, über den Antrag entscheidet dann die jeweilige Rundfunkanstalt.

alg II und pflegebedürftig
Wenn die Kosten für eine Heimunterbringung nicht selbst getragen werden können, trägt das Amt die Kosten auf Antrag, es sei denn es gibt Angehörige, die die nötigen Zahlungen leisten können oder die Pflegeversicherung bezahlt.
  
Cala :: Cala :: Beiträge 1690:: 71.11 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Zu den weiteren Vergünstigungen können (Teil-)Erstattungen für die Beiträge zur Kinderbetreuung gehören. Hierzu muss man sich an das Jugendamt des (Land-)Kreises wenden und dort einen Antrag stellen.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Inzwischen ist es leider auch so, dass der Lebenspartner auch Auskünfte geben muss. Die Regelung, dass man erst dann eine eheähnliche Gemeinschaft führt, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind (z.B. Befugnis über das Konto des Partners, mindestens 12 Monate Zusammenleben etc) , ist abgeschafft worden.
  
*steph* :: *steph* :: Beiträge 12307:: 663.06 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Kann ich sogar nachvollziehen das es abgeschafft wurde, denn sonst könnte man den Staat ja ganz geschickt übers Ohr hauen und schön viel Harzt IV kassieren.
  
:: rolllo :: Beiträge 180:: 0.14 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Na, ob das fair ist, wenn der Partner nur Nachteile davon hat? Das zweifle ich mal an. Es sind schon Leute, die zusammen gewohnt haben, in getrennte Wohnungen gezogen. Und wer bezahlt die Wohnung des "Hilfebdürftigen" (ich hasse dieses Wort!) und weitere Kosten? Richtig, die Arge bzw. das Jobcenter. Also schneiden sie sich damit doch fast ins eigene Fleisch.
Ist natürlich davon abhängig, was der Partner verdient. Wenn jemand ein Nettogehalt von 1900 Euro/ Monat hat, sieht es ja auch anders aus, als wenn der Partner 1200 Euro/Monat nach Hause bringt. Die 1200 Euro klingen nach viel Geld, ja, aber man darf nicht vergessen, dass auch die Lebensunterhaltkosten steigen.

Gäbe es eine Fast-Gleichstellung mit Ehepartnern (Familienversicherung bei Krankenkassen z.B.), sähe es ja anders aus.

Die Krankenkassenbeiträge müssen dennoch bezahlt werden, aber woher soll der arbeitslose oder -suchende die bezahlen, wenn er eben keinen Job hat?

Ausserdem, die die den Staat sowieso über's Ohr hauen wollen, kennen die Tricks und Tipps. Klar, das eine oder andere hätte ich auch anwenden können - aber ich habe das nicht gemacht und wurde dennoch bestraft.
  
*steph* :: *steph* :: Beiträge 12307:: 663.06 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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