Wenn´s mal wieder länger dauert - Schadensersatz für Tickets

vom 01.06.2007, 14:58 Uhr

Kaum hat man einmal Karten für seinen Lieblingsinterpreten ergattert, schon kommt die Horrormeldung: „Das Konzert fällt aus“ - oder es fängt mal wieder später an, und man ist gezwungen, eher zu gehen, weil die Arbeit ruft. In jedem Fall steigert dies wenig die Stimmung und wenn man dann noch nicht einmal das Geld für die Eintrittskarten zurückbekommt, freut man sich so richtig, vor allem, da so ein Ticket mal schnell zwischen 60 und 150 € kosten kann.

"Der Eindruck trügt nicht: Die Preise sind in den vergangenen Jahren gestiegen", so Michael Russ, Präsident des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) mit Sitz in München. Die Künstler verlangen mehr und die Nebenkosten steigen stetig, was sich auch in den Kartenpreisen niederschlägt - wenn dann die Leistung nicht stimmt, sinkt die Laune.

Doch trotz allem Ärgers und einer möglichen Weigerung des Veranstalters, die Karten zurückzunehmen steht man doch nicht ganz so an der Wand, wie man immer gerne vermutet. Falls z. B. ein Konzert wesentlich später anfängt, als angekündigt, und man dieses vorzeitig verlassen musste (weil z. B. die Arbeit & der Chef ungern wartet), so muss man beides nachweisen - und auf die sogenannte Verkehrsüblichkeit achten, denn nicht für jedes Konzert gelten die gleichen Maßstäbe, da Rockkonzerte für gewöhnlich spät anfangen, man aber z. B. von einem „Heimatabend“ oder Klassikkonzert einen pünktlichen Beginn erwarten könnte.

Auch wenn Künstler sich einmal verspäten sollten, heißt das nicht, dass man gezwungen ist, den späteren Termin anzunehmen. Leider ist man z. B. als Berufstätiger selten in der Lage, sich seine Zeit nach Belieben frei einzuteilen. Laut VDKD gebe es in diesem Fall immer einen Anspruch auf Rückerstattung. Ebenso gilt dies, falls Künstler ihren Auftritt (überraschend) ganz absagen sollten - u. U. besteht hier sogar der Anspruch auf den „kleinen Schadensersatz“ für etwaige Spesen, die man aufwenden musste, um zum Veranstaltungsort zu gelangen. Ansonsten lohne fast immer der Blick auf die Konzertkarte, da dort oft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters stehen, von dem man sich sein Geld wiederholen muss.

Wenn ein Künstler jedoch ein Konzert mit einer außergewöhnlich schlechten Leistung abschloss, so ist dies kein Grund auf Rückerstattung, da solche Ansprüche ja oft sehr subjektiv sind und der Künstler nur dazu verpflichtet ist, die Dienstleistung in Form eines Auftrittes zu bringen. Als Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich hier einen Auftritt von Helge Schneider anführen, der statt der Forderung des Publikums zu folgen und „lustig zu sein“ und Katzenklo zu singen, einfach den ganzen Abend Jazz und Klavier für das verbliebene Restpublikum spielte.

Nur wenn man z. B. bei einem Muscial erhebliche Nachteile in Kauf nehmen musste - z. B. falls aus verschiedenen Gründen ein Wechsel des Sitzplatzes erforderlich ist und man nun hinter einem Pfeiler hervorlugen muss - sind Ermäßigungen von 20 bis 80 Prozent im Rahmen des möglichen. Wichtig ist hier immer die Verhältnismäßigkeit. Wenn z. B. eine Vorband ausfällt ist das weniger schwerwiegend als wenn die Hauptband ausfällt, da diese schließlich ein prägender Bestandteil des Konzertes sein kann. Fallen im Rahmen eines Festivals z. B. weniger bekannte, oder einfach gesagt, B-Klasse Bands oder deren Ersatz aus, bestünden in der Regel wenig bis keine Ansprüche (da diese eben für die Veranstaltung an sich kein wesentlicher und prägender Bestandteil wären).

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Vor einigen Jahren hatte ich auch mal solch ein unangenehmes Erlebnis. Da hatte ich nämlich auch Tickets für eine Open Air Veranstaltung und bin aber wegen eines Streiks des öffentlichen Nahverkehrs nicht zum Veranstaltungsort gelangt.

Hatten uns dann alternativ auf den Weg gemacht, sind aber dann auf halber Strecke wieder umgekehrt, weil ehe wir da angekommen wären, da wären vielleicht schon dreiviertel des Konzerts vorbei gewesen. Schadensersatz haben wir damals keinen beantragt, aber hätte man das denn machen können und wie groß wären die Erfolgsaussichten gewesen?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3765 » Talkpoints: 34,02 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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