Wie Vertrag zur gemeinsamen Gartennutzung formulieren?

vom 02.08.2013, 17:56 Uhr

A hat sich entschlossen, einen Garten, den sie gepachtet hat, zusammen mit anderen zu nutzen, weil er ihr alleine zu viel Arbeit macht und sie das nicht alles schafft. Sie hat schon jemanden gefunden, der gern mitmachen möchte, aber es werden wohl insgesamt 2-3 Freunde von ihr werden, mit denen der Garten gemeinsam bepflanzt werden soll.

A selbst möchte dadurch erreichen, dass der Garten in Schuss gehalten wird und im Gegenzug dafür dürfen die Mitgärtner zu einem gewissen Grad selbst entscheiden, was sie anbauen und was sie pflanzen möchten. A möchte nur ab und an ein paar Beeren von den vorhandenen Sträuchern ernten können und etwas Futter für ihre Tiere mitnehmen bzw. ein bisschen was, was nicht in die Wohnung passt, im Gartenhaus lagern (z.B. ein paar Kisten).

Insofern das gewährleistet ist, sollen die anderen machen dürfen, was sie wollen, insofern sie niemanden stören und sich an die generelle Kleingartenordnung halten. Wichtig wäre es A noch, dass festgelegt wird, dass die anderen keinen Dritten mit in den Garten bringen dürfen, außer wenn sie vorher A gefragt und A das schriftlich (per Mail) genehmigt hat und dass keine Insektengifte oder Pestizide verwendet werden dürfen. Nun ist die Frage, wie A so einen Vertrag über die gemeinsame Gartennutzung gestalten könnte. Wie sollte A das schreiben und welche Aspekte sollten vielleicht noch mit in den Vertrag hinein, an die A noch gar nicht gedacht hat?

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 02.08.2013, 21:16, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Es handelt sich um einen Kleingarten und nicht um ein Eigentumsgrundstück? Dann würde ich vorher dringend abklären, ob so ein Vertrag überhaupt zulässig ist. Wenn mich nicht alles täuscht, darf man in unserer Kleingartenanlage keine Gärten an dritte weiter verpachten.

Zuerst würde ich mir an A's Stelle mal die Bundeskleingartenordnung und Gartenordnung des Vereins durchlesen, in dem sich die Parzelle befindet. Des weiteren würde ich mir an A's Stelle mal alle Verträge und Schriftstücke durchlesen, die beim Kauf unterschrieben wurden. Falls irgend eines der Dokumenten einen Passus enthält, der eine Unterverpachtung verbietet, würde ich, wenn ich A wäre von einer Unterverpachtung absehen.

Außerdem würde ich zusätzlich auch noch mal mit dem Vorstandsvorsitzenden des Kleingartenvereins reden. Selbst wenn man wie oben beschrieben noch keinen Grund dagegen gefunden hat, dann solle man noch mal fragen, ob das im Verein so erwünscht ist. Schließlich ist das eine Gemeinschaft und darin müssen alle mit einander klar kommen.

Sollte all dies positiv geklärt sein, dann würde ich mir über die Formulierung des Vertrags Gedanken machen. Überlegenswert wäre es, ob man so einen Vertrag nicht mit einem Profi, zum Beispiel einen Notar verfasst und die Freunde auch dort unterschreiben lässt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Zuerst würde ich mir an A's Stelle mal die Bundeskleingartenordnung und Gartenordnung des Vereins durchlesen, in dem sich die Parzelle befindet. Des weiteren würde ich mir an A's Stelle mal alle Verträge und Schriftstücke durchlesen, die beim Kauf unterschrieben wurden. Falls irgend eines der Dokumenten einen Passus enthält, der eine Unterverpachtung verbietet, würde ich, wenn ich A wäre von einer Unterverpachtung absehen.

Es handelt sich doch aber gar nicht um eine Unterverpachtung. Die Helfer sollen doch nicht noch etwas dafür bezahlen, dass sie den Garten ordentlich machen. Die Pacht bezahlt der jetzige Pächter, also A und alle anderen zahlen nichts. Das wäre so, als würde man beispielsweise den Partner oder Bruder etwas im Garten machen lassen, nur dass es eben nicht der Partner und der Bruder sind, aber das weiß ja keiner. A hat eigentlich nicht vor, da nachzufragen, denn dieses Aufteilen des Gartens ist für A die einzige Möglichkeit, den Garten weiterhin zu behalten, sonst müsste dieser aufgegeben werden und daher ist das Teilen alternativlos.

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich schließe mich trotzdem trüffelsucher an. Klär zuerst ab, was du darfst und was nicht. Das die Leute keine Verwandten sind, wird man schnell merken.

Ansonsten halte ich die Sache generell für kritisch. Versetze dich einfach mal in die Lage deiner Helfer. Sie sollen DEINEN Garten fit machen, zu deinen Konditionen. Sie dürfen zwar wohl was behalten, von dem was angepflanzt wurde, aber du bestimmst im Endeffekt. Auch der Punkt, dass sie gerne kommen dürfen und DEINE Arbeit machen dürfen, aber niemand mit bringen dürfen. Sei mal ganz ehrlich und denk mal darüber nach, wie du dich fühlen würdest, wenn du derjenige wärst, der dort "hilft". Wie weit würde deine Nächstenliebe gehen?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Eigentlich ist es egal, ob es nun aus juristischer Sicht eine Unterverpachtung ist oder eine Überlassung oder weiß der Geier was. Auf jeden Fall sind es zwei Paar Stiefel, ob man was unter der Hand macht, oder ob man etwas vertraglich schriftlich fest hält.

Wenn man aus zwei Stiefeln einen macht und etwas, das unter der Hand läuft (weil du ja vorher nicht mit dem Vorstand fragst) und das schriftlich fest legst, könnte das ganz schön in die Hose gehen. Beim kleinsten Ärger, wenn sich deine Freunde im Recht fühlen und das Schriftstück doch irgendwie beim Vorstand unter die Augen kommt, wird der sich (berechtigt) hintergangen fühlen.

Ich weiß nicht, wie euer Vorstandschef ist, unserer würde da ziemlich ungehalten werden und ich würde damit rechne, dass man mich aus unserem Kleingartenverein raus wirft, wenn man sich so unaufrichtig benimmt. Aber das mag in anderen Vereinen anders sein. Wie gesagt, ich würde das Risiko nicht eingehen.

An A's Stelle würde ich das ganze mit dem Vertrag sein lassen und darüber nachdenken, ob man nicht jetzt doch im Sommer noch den Garten an neue Interessenten ganz offiziell zu verkaufen und vorher Butter bei die Fische zu geben und einfach offiziell zugeben, dass man fest gestellt hat, dass der Garten nicht das richtige für A ist. Das hat einen Einfachen Grund: Je länger A den Garten vernachlässigt, desto schlechter wird der Preis sein, den A für den Verkauf erzielt. Von daher ist es um so besser, je früher A sich zum Verkauf entschließt, wenn er nicht doch durchstarten will, was mir hier nicht so scheint. Das mag zwar hart klingen, ist aber meine ehrliche Meinung.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn man aus zwei Stiefeln einen macht und etwas, das unter der Hand läuft (weil du ja vorher nicht mit dem Vorstand fragst) und das schriftlich fest legst, könnte das ganz schön in die Hose gehen. Beim kleinsten Ärger, wenn sich deine Freunde im Recht fühlen und das Schriftstück doch irgendwie beim Vorstand unter die Augen kommt, wird der sich (berechtigt) hintergangen fühlen.

Dann schreibt man eben in den Vertrag hinein, das über die Vertragsbedingungen Stillschweigen zu bewahren ist oder so etwas in der Art. A hat einen Bekannten, der Jurist ist und der wird da sicherlich eine Möglichkeit finden, wie man das so formulieren kann, dass keiner zum Vorstand geht. Außerdem helfen ja Freunde von A mit und keine Fremden. Daher ist davon auszugehen, dass man sich auch verträgt. Der Vertrag soll nur eine Art Erinnerung daran sein, wie Dinge geregelt wurden, auch da die Freunde sich untereinander noch nicht kennen. Zudem haben bisher auch schon verschiedene Leute im Garten mitgeholfen und da hat nie einer was gesagt. Der Vorbesitzer hatte eine große Familie und da waren dann auch Frau und zig Kinder in dem Garten, obwohl der Garten nur dem Vater gehörte und das war legitim. Ich möchte also bitten, dass nicht weiter auf der Idee, den Garten mit Freunden zu bewirtschaften, herumgehackt wird.

A hat mit dem Vorstand nicht sonderlich viel zu tun und den das letzte Mal beim Unterzeichnen des Pachtvertrags gesehen. A hat wirklich keine Lust, hier den Vorstand zu fragen, denn dann würde der sicherlich wissen wollen, warum der Garten von mehreren genutzt wird und dann müsste A zugeben, dass er es nicht alleine packt und dann würde der Vorstand fragen, warum A den Garten überhaupt erst übernommen hat. Das muss doch nicht sein; A hat wirklich keine Lust auf derartige Gespräche.

A möchte aber den Garten nicht verkaufen, da A dort schon einiges gemacht hat und das wäre ja dann umsonst gewesen. Zudem hat A für den Garten nur 1200 EUR bezahlt und mehr wird der Wert auch dann nicht betragen, wenn man den Garten ordentlich macht. Darauf kommt es nun wirklich nicht an und da ist es A herzlich egal, ob der Garten irgendwann mal noch weniger wert ist. Zudem ging es im Thread nicht darum, ob man den Vorstand fragen soll oder den Garten verkaufen soll, sondern welche Dinge in dem Vertrag geregelt werden sollten.

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Aus den Freunden können sehr schnell Feinde werden, denn deine Bedingungen werden auf lange Sicht schon einige Probleme mit sich bringen. Stell dir das mal als normale Wohngemeinschaft vor. Ein Mitbewohner brauch keine Miete zahlen, weil er ständig den Putzdienst übernimmt. Wäre ja mit dem Garten vergleichbar. Sie brauchen nichts zahlen, aber machen eben die Arbeit dafür. Allerdings haben sie sonst keine Rechte beziehungsweise müssen wegen jeder kleinen Frage erst dein Einverständnis einholen.

Wie lange soll das gut gehen? Du kannst doch nicht erwarten, dass andere deine Arbeit erledigen, aber ansonsten nichts zu melden haben. Die Sklaverei ist seit langem abgeschafft, das ist dir hoffentlich klar.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Da A weder jemanden auspeitscht noch sonst jemandem Leid zufügt, ist der polemische Vergleich mit Sklaverei wirklich mehr als unangebracht. Woher schlussfolgerst du denn, dass die anderen keine Rechte haben? Hallo? Die dürfen anbauen, was sie wollen und wie sie wollen, da gibt’s keinerlei Einschränkungen; A will lediglich keine Pestizide haben, damit man Dinge einfach so vom Baum naschen kann und A will, dass man vorher fragt, wenn man andere mitbringt, damit nicht Hinz und Kunz in dem Garten umherspringen. Was hat denn das bitteschön mit Sklaverei zu tun?

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Der ganze Thread erscheint mir langsam etwas kindisch. Klar kann man darauf beharren, wie man den Vertrag verfassen könnte. Aber unter den gegebenen Bedingungen halte ich es für das Beste, wenn A den Vertrag gar nicht verfasst. Gar nicht ist eben auch eine Variante des wie! Auch wenn dir das momentan nicht wirklich gefällt.

Kindisch finde ich auch, dass man nicht zugeben will, wenn einem etwas über den Kopf wächst. Warum denn nicht? Statt dessen versucht man die Situation weiter zu verschlimmern, indem man tausend Ausflüchte und Sonderlösungen sucht, die mächtig schief gehen können.

Einen Vertrag, in dem eine Klausel enthalten, ist, dass absolutes Stillschweigen zu wahren ist? Das erscheint mir fast erpresserisch. Ich würde so einen Knebelvertrag niemals nicht unterschreiben. Abgesehen davon finde ich es auch unpassend mit Freunden so umzuspringen. Aber das muss A eben selbst wissen.

Du hast zwar nichts direktes mit dem Vorstand zu tun. Aber der Vorstand hat damit zu tun darauf zu achten, dass die Gesetze und Regeln eingehalten werden. Ob dir das schmeckt oder nicht. Wenn man kein Privatgrundstück hat, sondern einem Verein beitritt, dann kauft man eben das Gesamtpaket. Du hast dich mit deiner Unterschrift beim Pachten eben auch verpflichtet, dich an die Spielregeln zu halten, auch wenn das jetzt zur Spaßbremse gerät.

Wenn A das wirklich ernsthaft machen will, ist das einzige, was ich wirklich wärmstens empfehlen würde tatsächlich zu dem Bekannten zu gehen, der Jurist ist. Entweder findet der einen Weg der legal und sauber ist, oder A sollte darauf hören, wenn der Jurist erklärt, dass das alles so nicht geht, wie A sich das denkt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Einen Vertrag, in dem eine Klausel enthalten, ist, dass absolutes Stillschweigen zu wahren ist? Das erscheint mir fast erpresserisch. Ich würde so einen Knebelvertrag niemals nicht unterschreiben. Abgesehen davon finde ich es auch unpassend mit Freunden so umzuspringen. Aber das muss A eben selbst wissen.

Das ist eine absolut gängige Klausel, die sich in fast allen Arbeitsverträgen findet und daher nichts Ungewöhnliches ist. Schau doch mal in Deinen Arbeitsvertrag, da wird das auch so ähnlich drin stehen und diesen „Knebelvertrag“ hast Du ja auch unterschrieben.

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