Welche Strafen sind bei einer Scheinehe denkbar?

vom 23.04.2013, 14:49 Uhr

In dem Thread Würdet ihr für Geld eine Scheinehe eingehen? habe ich von einer Scheinehe in unserer Nachbarschaft berichtet. Mich würde mal interessieren, welche Strafen bei einer Scheinehe denkbar sind. Derjenige, der aus dem Ausland ist und heiratet um hier zu bleiben, der wird wohl abgeschoben werden. Aber muss er dennoch vorher in Haft oder in seinem Land in Haft oder eine Geldstrafe zahlen?

Was ist mir demjenigen, der einen ausländischen Bürger heiratet, damit dieser in Deutschland bleiben kann. Kommt die Strafe darauf an, ob die oder derjenige Geld dafür genommen hat? Wie hoch kann so eine Strafe sein?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Eingehen einer Scheinehe steht in Deutschland nicht unter Strafe. Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich erst durch die Angabe, eine Ehe zu führen, beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung. Die Strafe hierfür können eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein.

Normalerweise erlischt diese Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Scheinehe aufgedeckt wurde. Aber da es viele Formen von Scheinehen gibt - wussten beide, dass es eine Scheinehe war? War es von Anfang an eine Scheinehe? - gibt es auch mehrere Arten, damit zu verfahren. Wenn nämlich eine anfangs echte Ehe trotz Trennungswille aufrechterhalten wird, um die Aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlieren, kann der ausländische Partner unter Umständen in Deutschland bleiben.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


supermami hat geschrieben:Was ist mir demjenigen, der einen ausländischen Bürger heiratet, damit dieser in Deutschland bleiben kann. Kommt die Strafe darauf an, ob die oder derjenige Geld dafür genommen hat? Wie hoch kann so eine Strafe sein?

Also es ist nicht strafbar, einen ausländischen Bürger zu heiraten und das wird auch nicht bestraft. Eine Straftat geht man erst dann ein, wenn man nur heiratet, damit die ausländische Person, eine Aufenthaltsgenehmigung dadurch erhalten würde. Wenn man so eine Scheinehe eingeht, dann macht man ja unrichtige Angaben, weil man zum Schein eine Ehe eingeht mit einer Person, mit der man eigentlich gar nicht zusammenleben möchte. Meistens bekommen diejenigen ja auch noch eine Entlohnung für das Eingehen in eine Scheinehe und das ist auch strafbar.

Es ist also nicht zwingend notwendig, das jemand dafür Geld bekommen hat, dass er eine Scheinehe eingeht, denn man macht ja sowieso falsche Angaben und somit ist das auch schon ein Vergehen. Die Annahme eines Geldbetrages würde die Strafe wohl etwas erhöhen, da man es dann ja auch so auslegen kann, das es vorsätzlich und zu dem eigenen finanziellen Gunsten geschehen ist. Die Strafen für eine ermittelte Scheinehe können mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafen behandelt werden.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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