Wie genau kann man Blutalkohol berechnen?

vom 28.03.2013, 23:55 Uhr

Ein Bekannter ist angehalten worden, als er mit dem Auto von einer Feier kam und er hat 0,4 Promille gehabt. Dies hat dieses Pustegerät wohl angezeigt. Er musste aber mit zur Wache, wo ihm dann auch noch Blut abgenommen wurde. auf dieses Ergebnis wartet er noch. Nun würde mich mal interessieren, wie genau man den Blutalkohol berechnet und ob dieser viel vom Atemalkoholwert abweichen kann und wenn ja, geht der Wert dann eher nach oben oder nach unten?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Richtig berechnen kann man den Blutalkoholwert nicht, denn dieser ist von vielen Faktoren abhängig. Es kommt darauf an, was man getrunken hat, wie viel man getrunken hat, ob man vorher etwas gegessen hat, was das war und wie viel. Dann ist es noch abhängig von Größe, Körpergewicht der Person und etlichen anderen Faktoren. Deshalb wird der Blutalkoholwert anhand eines Bluttests bestimmt.

In den meisten Fällen ist es so, dass der Blutalkoholwert geringer ist als der Atemalkoholwert. Das liegt aber nicht daran, dass ein Wert nun falsch ist, sondern eher daran, dass ja eine gewisse Zeit vergeht, bis der Bluttest durchgeführt wird. Erst muss der Fahrer ja mit zur Polizeidienststelle, dann muss der Arzt kommen, es werden einige Dokumente ausgefüllt und dann erst wird das Blut abgenommen. Bis dahin ist dann meistens einige Zeit vergangen, in der der Alkohol weiterhin abgebaut wird.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn jemand mit 0,3 oder mehr Promille Alkohol im Blut in der BRD autofährt, begeht er eine Straftat. Er bekommt eine nicht unempfindliche Geldstrafe, Punkte in Flensburg, die Fahrerlaubnis wird ihm (für einen Zeitraum) entzogen und eine Haftstrafe ist möglich. Da kommt auf den Autofahrer einiges an unangenehmen Folgen zu.

Unter normalen Umständen gibt der Atem-Alkoholtest einen guten Hinweis auf den Blut-Alkoholwert, er ist aber nicht so genau, dass er vor Gericht Bestand hätte. Deshalb wird, wenn der Atem-Alkoholtest einen derartigen Wert im Blut vermuten lässt, dieses Ergebnis immer durch einen Bluttest gesichert, bzw. auch ausgeschlossen. Den Alkoholgehalt im Blut kann man nicht manipulieren, er ist sehr genau messbar und nur auf den Blutwert kommt es an. Es ist unerheblich, wie schnell der Wert erreicht wurde (nur das kann durch Essverhalten etc. beeinflusst werden), oder durch welches alkoholische Getränk man ihn erreicht hat.

Wenn jemand Alkohol trinkt, dauert es etwa 1 Stunde, bis dieser vollständig im Blut 'angekommen' ist. Eine weitere Stunde später beginnt die Leber mit ihrer Arbeit und baut ca. 0,1 Promille pro Stunde ab. Dieser Wert ist bekannt und es nützt nichts, wenn der Autofahrer die Blutentnahme herauszögert (notfalls kann die Polizei den Alkoholsünder, wenn der sich weigert, auch ohne richterlichen Beschluss, zum 'Aderlass' durch einen Arzt zwingen). Der Wert wird mit eingerechnet. Wenn der Autofahrer also um 20 Uhr angehalten wurde und das um 22 Uhr abgenommene Blut weist einen Alkoholgehalt von 0,3 Promille auf, hatte er zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle einen Blut-Alkoholwert von 0,5 Promille. Da ist nichts Auslegungsache, das gilt als Tatsache.
Bei Frauen müsste man, nebenbei bemerkt, einen höheren Wert ansetzen, das sie Alkohol langsamer abbauen als Männer (Östrogen bremst den Alkoholabbau, Frauen haben einen geringeren Anteil an alkoholabbauenden Enzymen).

Wenn der gemessene und durch Rechnung evtl. korrigierte Wert an der Grenze liegt, kommt es darauf an, ob der Autofahrer Ausfallerscheinungen hatte (wird meist auf der Polizeidienststelle geprüft). Das Ergebnis dieser Untersuchung wird dann den Ausschlag geben. Wenn nicht, gilt im deutschen Strafrecht: In dubio pro reo.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Vega hat geschrieben:Wenn jemand mit 0,3 oder mehr Promille Alkohol im Blut in der BRD autofährt, begeht er eine Straftat.

Das stimmt so nicht ganz. Eine Straftat gemäß § 316 StGB ist es bei 0,3 Promille erst dann, wenn zusätzlich auch noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten wie etwa wenn jemand Schlangenlinien fährt. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt dann immer eine Straftat vor, egal ob mit oder ohne Ausfallerscheinungen. Ab 0,5 Promille begeht man jedoch auch ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit. Und für Fahranfänger gilt ja die 0,0 Promille Grenze. Bei Fahrradfahrern ist es übrigens erst ab 1,6 Promille eine Straftat.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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