Wer kann wann einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

vom 15.03.2013, 23:15 Uhr

Neulich habe ich mich fast mit einem Bekannten gestritten. Es ging darum, wer einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Mein Bekannter meinte, dass er einfach nur einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann zu pfänden, wenn er Schulden eintreiben will.

Ich hingegen meine, dass man das nur per gerichtlichen Beschluss kann und dass man ohne das Gericht da auch nicht weiter kommen kann. Deswegen heißt es ja wohl auch Gerichtsvollzieher, weil er im Namen des Gerichts handelt. Oder sehe ich das falsch und mein Bekannter hat Recht? Wer kann also einen Gerichtsvollzieher beauftragen und welche Schritte muss man gehen, wenn man beispielsweise von jemanden noch Geld bekommen muss?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also um eine Forderung per Gerichtsvollzieher pfänden zu können, benötigt es Titel-Klausel-Zustellung. Dass bedeutet, die Forderung muss tituliert sein, der Titel muss dem Schuldner zugestellt worden sein und er muss vollstreckbar also rechtskräftig sein.

Einfach so ohne Schuldtitel kann man natürlich nicht den Gerichtsvollzieher los schicken, da hast du also völlig recht. Wenn man aber den Schuldtitel hat, dann kann man auch als Privatperson - wenn man das nötige Fachwissen hat auch ohne Anwalt oder Inkassobüro - den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Forderung einzutreiben.

» sandrina83 » Beiträge: 336 » Talkpoints: 13,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Um von dem Gerichtsvollzieher Schulden eintreiben zu lassen, benötigt man einen Titel. An den kommt man beispielsweise durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Der Gerichtsvollzieher handelt dann allerdings nicht im Namen des Gerichts, sondern im Auftrag des Gläubigers, der ihn auch bezahlen muss und dem Gerichtsvollzieher genaue Angaben machen muss, was er machen soll.

Außer zum Schulden eintreiben kann man den Gerichtsvollzieher auch damit beauftragen, Schriftstücke oder Gegenstände zuzustellen. Bekannte haben darüber etwa mal eine Kündigung einer Wohnung zustellen lassen oder die Wohnungsschlüssel zurück gegeben, weil es erhebliche Probleme mit dem Vermieter gab. Dafür braucht man dann keinen Titel.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Den Gerichtsvollzieher muss man selber beauftragen, man braucht dazu aber einen Titel. Ich habe als Studentin einmal in einer kleinen Firma zwei Wochen lang mit anderen Studentinnen zusammen Platinen gelötet. Nach den zwei Wochen haben wir das Geld aber nicht bekommen und sind vor das Arbeitsgericht. Wir haben dann einen Gerichtsvollzieher beauftragt, den wir auch selber bezahlen mussten. Geld haben wir trotzdem keines bekommen, weil angeblich nichts da war. Irgendwie hat unser Arbeitgeber es hinbekommen, dass alles seiner Frau gehört.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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