Hi leute
Darf man als Arbeitsloser (bzw. als Sozialhilfeempfänger) noch ein eigenes Haus besitzen?
Weil irgendwo hab ich mal gelesen, dass man bei Hartz IV erst eigene Ersparnisse aufbrauchen muss, und dazu würde ja auch ein Haus zählen, oder nicht?
Rein interessehalber 
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:: Player
:: Beiträge 102:: 0.53 Talkpoints |
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Hallo
also arbeitslose müssen überhaupt nichts offen legen beim arbeitsamt, weder ersparnisse oder ähnliches.
ein haus muß man nicht verkaufen, ich meine das gehört dann auch nicht so wirklich zu den ersparnissen.
ich schau mal ob ich weitere infos finde und melde mich dann wieder
liebe grüße von der
laufmasche
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:: Laufmasche
:: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints ::  |
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Hier ist ein guter link :
http://www.lbs.de/nord/service/gut-zu-wissen/hartzIV/eigentuemer
in dem steht das es auch auf die größe drauf ankommt und das eventuell ein teil vermietet werden müsste.
schau am besten mal nach..
liebe grüße von der
laufmasche
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:: Laufmasche
:: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints ::  |
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danke Laufmasche
vllt hätte ich, um Missverständnissen vorzubeugen, auch "Sozialhilfeempfänger" schreiben sollen...
Gruß Player
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:: Player
:: Beiträge 102:: 0.53 Talkpoints |
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Die Ämter dürfen mitlerweile die Kontenstände von alleine abfragen, ohne jegliches mitwissen. Zu deiner Frage, es kommt auch immer ein bißchen darauf an was für einen Sachbearbeiter du hast und wie deine Familiäre Situation aussieht.
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:: zeitdieb85
:: Beiträge 24:: 3.57 Talkpoints |
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Hallo Player,
als eine Freundin von mir Hartz 4 (Arbeitslosengeld II) beantragen musste, habe ich mir ihr zusammen den Antrag ausgefüllt. Dieser sieht vor, dass man sämtliche Einnahmen, außerdem Aktienvermögen, Wohneigentum, Geldanlagen und sogar das Bargeld, das man mit sich führt, genauestens angibt.
Es ist also nicht grundsätzlich richtig, dass man seine Ersparnisse und ein eigenes Haus nicht angeben muss.
Auf der Webseite der arbeitsagentur steht hierzu genauer:
Anrechnung von Vermögen auf das Arbeitslosengeld II
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, wie zum Beispiel
* Bargeld
* Bankguthaben
* Aktien
* Bausparverträge
* Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre
* Lebensversicherungen
* Immobilien
* Schmuck
* Autos
Ich bin mir allerdings sicher, dort auch mal gelesen zu haben, dass man Wohngeld für sein Wohneigentum beantragen kann, sobald man Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird.
Am besten liest Du Dich mal auf www.arbeitsagentur.de durch. Dort unter dem Link Startseite > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld II findest Du alle notwendigen Informationen, um Gewissheit zu erlangen.
Grüße,
moin!
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:: moin!
:: Beiträge 4980:: 76.30 Talkpoints ::  |
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Ja, man darf als Arbeitsloser sein Haus behalten. Ist aber von bestimmten Faktoren abhängig.
Wie z.B. sollte das Haus schon abbezahlt sein, nicht zu teuere Nebenkosten haben, der Schätzungswert nicht so übersteigen das man davon sich ein anderes billigeres Haus leisten könnte.
So war es bei einer Bekannten von mir. Da sie diese Kriterien erfüllt hatte, durfte sie ihr Haus behalten.
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:: czirnia.st
:: Beiträge 339:: 0.16 Talkpoints |
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hallo
Also ich war auch mal kurze Zeit arbeitslos, aber es ging nie darum, das Haus zu verkaufen oder so. Ich weiss nun nicht genau, ob das vom Bundesland abhängig ist oder nicht.
Auch die Größe der Wohnfläsche war nicht von Bedeutung, man bekommt nur nicht alles angerechnet.
Offen legen muss man aber trotzdem seine Ersparnisse, so kenn ich das. Sparbuch und so wollten sie alles sehn, aber da muss schon einiges drauf sein, damit man erstmal davon leben muss.
mfG schauri
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:: schauri
:: Beiträge 30:: 7.37 Talkpoints |
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Servus!
Also in Österreich gibts da absolut keine Probleme in dieser Hinsicht. Denn das Arbeitslosengeld hat nicht wirklich damit zu tun, ob man Häuser hat oder ein großes Vermögen. Vielmehr geht es darum, vielmehr geht es darum, wieviele Familienangehörige in der Wohnung wohnen, für wieviele Unterhalt geleistet werden muss, ob man Nebeneinkommen hat, egal von welchem Sektor, ob man landwirtschaftliche Flächen in Eigentum hat und diese in irgendeiner Weise verwendet. Aber in Deutschland scheint ja in diesem Bereich einige ziemlich komisch geregelt zu sein, manchmal komm ich mit den Regelungen echt nicht klar. In Österreich muss man da nicht viel beim Antrag angeben, aber es besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Informationen vom Finanzamt eingeholt werden, wobei man dabei natürlich in den meisten Fällen benachrichtigt wird.
Aber irgendwie finde ich es auch lustig, dass man zum Beispiel die Schmuckstücke genauestens angeben muss
Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!
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:: Näugelchen
:: Beiträge 1367:: -0.41 Talkpoints ::  |
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Hallöchen,
Wie schon geschrieben wurde, musst du sämtliche Einnahmen auflisten. Dein Haus aber kannst du behalten, vorrausgesetzt es verursacht nicht unnötige Kosten. Im Falle eines Kredites wirst du den ja schon vorher gehabt haben, das zählt dann also nicht.
Würdest du in die Privatinsolvenz gehen wollen DANN dürftest du das Haus nicht behalten. Das hat jedoch mit der Arbeitslosigkeit nun so nichts zu tun.
Liebe Grüße
winny
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:: winny2311
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