Hallo
bei meinem bisherigen arbeitgebern war es so, das es sogar im vertrag stand, das man, wenn man einen nebenjob hat, diesen auf alle fälle melden muß.
schau mal bei dir nach, vielleicht hast du diesen abschnitt auch bei dir im arbeitsvertrag.
aber auch sonst, wenn es nicht drin steht, würde ich es melden, denn je nachdem wieviel du in deinem nebenjob verdienst, muß evtl dein erster arbeitgeber weniger sozialabgaben leisten.
vor allem ist es auch so, das dein vollzeitjob immer vorrang hat, somit kann dir dein arbeitgeber auch verbieten einen nebenjob zu haben, zum beispiel, wenn du grundsätzlich dann müde auf der arbeit erscheinst, da du dich überarbeitest.
also lieber abklären und vor allem neue lohnsteuerkarte für den zweiten arbeitgeber beantragen
liebe grüße von der
laufmasche
|
| |
 |
:: Laufmasche
:: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints ::  |
|
|
| |
| |
| |
|