Kann man bei mehreren Vornamen Reihenfolge ändern lassen

vom 11.06.2012, 22:44 Uhr

Nehmen wir mal an dass das Kind von A 2 Vornamen hat. Nehmen wir mal an, dass sie Anna Lena heißt. Das Kind wurde von Geburt an aber eher Lena genannt. Die Eltern würden nun den zweiten Namen eher als ersten Namen stehen haben, weil der Name Anna auch der Name der Großmutter ist und als "Anhängsel" am Namen dann auch passen würde.

Können die Eltern beim Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu eintragen lassen und den Rufnamen ändern lassen? Wenn ja, wie teuer ist so etwas und geht das ohne Probleme?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man kann wohl zwar nicht die Reihenfolge seiner Vornamen ändern lassen, aber man kann als Träger zweier Vornamen selbst festlegen, welcher der Rufname ist, habe ich erst kürzlich nachgelesen, allerdings finde ich momentan leider den entsprechenden Link zum Nachlesen nicht und kann daher nur aus meiner Erinnerung wiedergeben, in der Hoffnung, dass diese noch zum Großteil korrekt ist. Diese Regelung ist auch noch nicht ganz alt, sondern existiert erst seit einigen wenigen Jahren. Allerdings sieht diese Regelung auch vor, dass man in offiziellen Dokumenten wie Zeugnissen, wenn ich mich richtig erinnere, den ursprünglich von den Eltern zugewiesenen Rufnamen stehen haben muss.

Heißt jemand also beispielsweise Harald Uwe und möchte nicht mehr Harald gerufen werden, so kann derjenige festlegen, dass er ab sofort Uwe heißt und so auch genannt wird. In bestimmten Dokumenten wird er aber nach wie vor als Harald und möglicherweise auch in Kombination mit seinem zweiten Vornamen benannt und eben nicht nur als „Uwe“ oder gar als „Uwe Harald“.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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