Streik einer Kindertagesstätte - Ausweichmöglichkeit?

vom 08.03.2012, 13:13 Uhr

Frau C ist alleinerziehend, voll berufstätig und ein Kind, welches in eine städtische Betreuungseinrichtung geht. Diese Einrichtung wird nun auch bestreikt und zu Hause kann Frau C nicht bleiben, das Kind muss irgendwie betreut werden. Normalerweise hat Frau C schon Ausweichmöglichkeiten, aber genau jetzt ist der absolute Notfall eingetreten und es besteht keinerlei Möglichkeit, das Kind selbst oder fremd zu betreuen, auch kann das Kind nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden.

Frau C ist in einem Unternehmen beschäftigt, welches im Krankheitsfall eines Kindes keinen Sonderurlaub vorsieht, sodass Frau C nun wirklich sehr verzweifelt ist. Hat Frau C dennoch die Möglichkeit, in so einem Fall zu Hause zu bleiben, ohne dass sie mit einer Abmahnung oder Kündigung zu rechnen hat? Verständnis seitens des Arbeitgebers ist nicht vorhanden, da an einem Projekt gearbeitet wird, für das Frau C die Verantwortung trägt und welches alsbald vorgestellt werden soll.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Erstmal ist von der Gewerkschaft vorgesehen, dass in einer Kindertagesstätte immer eine "Notgruppe" offen hat für berufstätige oder auch alleinerziehende Eltern. Dann ist es ja auch kein Krankheitsfall des Kindes, weil das Kind ja nicht krank ist. Aber die Kindertagesstätte muss auf jeden Fall mindestens eine Gruppe aufhaben, wo Kinder kommen können, die keine Unterbringungsmöglichkeit haben. In Krankenhäusern besteht ja auch ein Team an Ärzten, auch wenn gestreikt wird.

Wäre das Kind krank, dann wäre es Piepegal, was der Betrieb dazu sagt. Frau C steht dieser "Sonderurlaub" zu. Dieser Tag oder diese Tage werden ja auch nicht von dem Betrieb bezahlt, sondern die Krankenkasse zahlt diesen Tag oder diese Zeit. Wenn Frau C also einen Kinderarzt findet, der diese Bescheinigung ausstellt, dass Frau C zu hause bleiben muss zwecks dieser Betreuung, dann muss sie auch frei bekommen und eine Abmahnung wäre nicht rechtens. Wenn Frau C krank wäre müsste es ja auch gehen.

Was ein Arbeitgeber nicht dulden muss ist, dass das Kind mit zur Arbeit genommen wird. Denn die Arbeit ist kein Kinderspielplatz. Deswegen muss ja auch eine Notgruppe in der Tagesstätte sein, wenn gestreikt wird. Und das solte C schleunigst klären.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Richtig, es ist wirklich so wie Diamante es schon beschrieben hatte. Gestern war die Streikwelle bei uns, wovon ich aber zum großen Teil verschont geblieben bin, doch einen ähnlichen Fall hatte meine Mutter vor einigen Jahren auch schon mit meiner kleinen Schwester gehabt. Es existieren wirklich sogenannte "Notgruppen" in allen bestreikten Berufsgruppen, egal ob im Krankenhaus bei der Ärzten, die ja im Notfall trotzdem alle Patienten versorgen, oder eben in der Kindertagesstätte, wenn es wirklich mal ein Notfall ist. Vielleicht sollte Frau C. aber hier früh genug auf der Matte stehen, wenn sie ihr Kind dort abgeben will, da sicherlich trotzdem ein großer Andrang besteht und alle meinen, einen Notfall zu haben.

Auch stimmt es, dass ein Streik ja eben ein besonderer Umstand ist, mit dem Frau C. erst mal rein gar nichts zu tun hat, geschweige denn, dass sie daran etwas ändern könnte. Wenn sie streikbedingt auch nicht zur Arbeit kommen könnte, da Bus und Bahn nicht fahren, sind dies ebenfalls "höhere Mächte", da wird kein Arbeitgeber eine Abmahnung schreiben können. Ob Frau C. jetzt den Tag rechtens daheim bleiben dürfte um ihr Kind zu hüten weiß ich leider nicht, da es eben die genannten Notgruppen gibt und der Arbeitgeber eh keine Einsicht zu zeigen scheint - Riskieren würde ich also erst mal nichts ohne eine Absicherung. Wäre das Kind von Frau C. jetzt krank, dann wäre das natürlich eine andere Sache (Was nicht heißen soll, dass Frau C. ihrem Kind eine Krankheit anhängen soll) - Hier gibt es tatsächlich ein Recht auf diesen "Sonderurlaub", da kann der Arbeitgeber ebenfalls nichts machen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe gestern im Radio auch von Streiks gehört. Es wurde aber auch gleich erzählt, dass es Noteinrichtungen gibt. Schließlich hat man mit der Stadt einen Vertrag über die Betreuung des Kindes. Die Stadt muss sicherstellen, dass Kinder von berufstätigen Müttern betreut werden können. Man kann nicht von der Mutter erwarten, dass sie sich anderweitig umschauen muss oder sogar mit einer Abmahnung rechnen muss.

Ich kenne eine ähnliche Situation von einem Kindergarten, der im Sommer im 3 Wochen geschlossen hatte. Wenn Eltern in dieser Zeit nicht die gesamte Zeit Urlaub nehmen konnten, gab es einen Ausweichkindergarten, wo man sein Kind hinbringen konnte.

Natürlich sind Ausweicheinrichtungen oder Notgruppen nicht die beste Lösung. Die Kinder sind nicht in gewohnter Umgebung, haben andere Erzieher und andere Kinder, aber wenn es nicht anders geht, ist es immer noch die beste Lösung. Das muss eine Einrichtung bzw. eine Stadt aber sicherstellen. Schließlich geht die Arbeit der Eltern vor. Ist man zu Hause, ist das ja anders. Dann kann man sein Kind auch mal zu Hause lassen.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist in der Tat richtig, dass die Betreuung des Kindes gewährleistet sein muss. Und zwar nicht von Seiten der Mutter, sondern von Seiten der Stadt. Folglich wird es wohl sicherlich eine Möglichkeit geben. Notfalls muss man da auch Kindertagesstätten zurückgreifen, die nicht mit Streiken. Frau C sollte sich aber diesbezüglich mal lang machen und sich bei der Kindertagesstätte informieren.

Das Kind mit zur Arbeit nehmen kann man wirklich nicht einfach. Da kann man definitiv nicht konzentriert arbeiten und lenkt vielleicht auch noch andere ab. Sowas muss nicht geduldet werden. Sicherlich könnte man sich oder das Kind auch krank schreiben lassen, wenn es denn gar nicht anders geht, aber ideal ist das nicht und das kann auch nicht die Lösung des Problemes sein.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Der erste Weg für Frau C wäre ja wohl in so einem Fall, wenn der Arbeitgeber nicht "verärgert" werden soll, Urlaub zu nehmen. Oder aber Überzeiten abzubauen oder ähnliches. Wenn das tatsächlich nicht gehen soll, dann muss es "gehend gemacht" werden. Schließlich kann Frau C sich nicht teilen und für sich auch überlegen, wie z.B. mit Windpocken oder ähnlichem umzugehen ist. Auch dann muss es einen Plan B geben, der im Zweifel auch gegen die Interessen des Arbeitgebers die Betreuung des Kindes sicherstellen muss.

Das es Notfallgruppen geben muss, wäre mir neu. Und ob ein Gericht gegen die Stadt urteilen würde, wenn in der Kürze der Zeit keine Alternativen geboten werden können, würde ich auch für unwahrscheinlich halten. Aber selbst wenn, wäre es ja zu spät, weil es erst nach dem Streik zu so einem Urteil kommen könnte. Schließlich organisieren die Gewerkschaften diesen Streik als Arbeitskampf und eine Regel, dass dann eine Notfallgruppe einzurichten wäre, würde den Streik ja ad absurdum führen. Außerdem könnte von den Erziehern oder Erzieherinnen niemand gezwungen werden eine solche Notfallgruppe zu betreuen, sofern alle in der Gewerkschaft organisiert sind. Selbst in den Krankenhäusern sind diese Ausnahmen für Notfälle (zumindest was das Personal neben den Ärzten angeht) von den Gewerkschaften selbst vorgesehen!

Frau C sollte in dem Fall übrigens dringend mit der Arbeitnehmervertretung im Unternehmen eben genau über solche Fälle sprechen und anfragen, was für Lösungen vorgesehen sind. Sofern es keine Arbeitnehmervertretung gibt (so was wie den Betriebsrat), sollte tatsächlich bei den Vorgesetzten angefragt werden, wie in solchen Fällen vorzugehen ist, dass es für alle Beteiligten zu einer Annehmbaren Lösung kommen kann. Nur wenn dem Arbeitgeber die Angestellte nicht viel Wert ist, wäre der bereit, sich hier gänzlich raus zu halten und darauf zu bestehen, dass die Arbeit immer Vorrang hat. Und spätestens dann sollte Frau C auch darüber nachdenken, Mittelfristig das Unternehmen zu wechseln.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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