Unterschrift des Schülers für Klassenfahrt gültig?

vom 14.02.2012, 15:24 Uhr

In der Klasse eines Gymnasiums wird eine Reise geplant. Die Schüler werden darüber aufgeklärt, dass es sich um eine Reise in ein Skigebiet handelt. Die Lehrer besprechen mit den Schülern auch die Preislage der Reise. Ein Elternabend zur Information für die Eltern fand noch nicht statt. In der Klasse wird eine „Interessenliste“ herum gereicht, auf der sich jeder Schüler eintragen soll, der mitfahren möchte. Den Schülern wird gesagt, dass die Unterschrift verbindlich, wie bei einer Buchung wäre.

Schüler A ist 17 Jahre alt und unterschreibt auf der Liste, die sich als Anmeldung versteht. Zu Hause berichtet der Schüler seinen Eltern, dass so eine Reise stattfindet und das er mitfahren möchte. Die Eltern gehen davon aus, dass noch ein Elternabend stattfinden wird, wo man mehr Informationen bekommt.

Wenige Tage später bekommen die Eltern eine Zahlungsaufforderung über einen nicht unerheblichen Betrag für die Reise. Sie wenden sich frage stellend an die Schule, sie hätten die Reise ihrem Sohn nicht erlaubt .

Es ergibt sich nun folgende Diskussion. Die Eltern hatten ja nur die Information ihres Sohnes, dass eine Reise stattfinden soll und der Sohn Interesse angemeldet hätte. Die Schule sagt nun,dass die Reise gebucht ist, denn der Sohn hätte ja unterschrieben. Der Sohn hätte auch nicht unwissend unterschrieben, denn man hätte im Unterricht ausführlich erklärt, dass die Unterschrift verbindlich wäre und eine Reiserücktritt nicht möglich ist.

Die Eltern geben das Argument, dass der Sohn mit 17 Jahren nicht mündig wäre und deswegen kein Vertrag zustande gekommen sein kann. Selbst bei der Fahrschule mussten die Eltern eine Einwilligung unterschreiben.

Wie schätzt ihr diese Situation ein und was würdet ihr tun ?

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Vom rechtlichen Standpunkt sind die Eltern im Recht, wenn durch die Reise Kosten entstehen, welche das übliche Taschengeld des Sohnes um ein vielfaches überschreiten. Und man muss hier auch ganz klar die Vorgehensweise der Schule in Frage stellen. Denn es kann nicht sein, das man minderjährige Schüler eine solche Verbindlichkeit unterschreiben lässt.

Wenn man mit dieser Liste erst mal das Interesse festhalten würde, um dann die Preise kalkulieren zu können, wäre das soweit in Ordnung. Aber am Ende haben die Eltern die Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme an der Reise. Zumal man auch bei bedürftigen Familien noch Anträge bei der ARGE stellen muss und das auch seine Zeit dauert, bis alles genehmigt ist. Wenn so schnell eine Zahlungsaufforderung kommt, ist eine Mahnung bei diesen Familien auch nicht mehr weit.

Nun gibt es, da ja bereits für den Jungen gebucht worden ist, auch die moralische beziehungsweise emotionale Sache. Wenn die Eltern nun auf ihr Recht beharren und die Teilnahme verweigern, dann kann das für den Sohn innerhalb der Klasse eben auch Nachteile bringen. Zum anderen, und das wissen wir ja nicht, kann es auch als eine Art Klassenfahrt bewertet werden, wo es eine Teilnahmepflicht gibt.

Die Eltern sollten die Fahrt bezahlen, aber den eigenen Sohn dann zur Kasse bitten. Wenn vielleicht auch nicht in vollem Umfang. Aber so wird ihm sicherlich auch bewusster, das er nicht einfach etwas unterschreiben kann, was er am Ende nicht selbst finanzieren kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Zuerst einmal widerspricht es sich schon im grundliegendsten Verhalten der Lehrer, dass sie eine "Interessenliste" herum geben, dann aber offensichtlich fast noch im gleichen Atemzug sagen, dass die Unterschrift dort von einer verbindlichen Natur ist. Ich bin mir also nicht mal sicher, ob es gültig gewesen wäre, wenn er hier schon 18 Jahre alt gewesen wäre, da es sich ja zumindest in Teilen um eine Irreführung – egal ob wissentlich oder aus Dummheit – von Seiten des Lehrers gehandelt hat. Da er aber unter 18 ist und damit noch nicht mündig, derlei abzuschließen, befindet sich auch seine Familie im Recht und nicht die Schule. Ein weiterer merkwürdiger Punkt ist die Tatsache, dass in diesem Alter noch Elternabende durchgeführt werden, wenn es einen Ausflug gibt. Ich kenne keine Schule in meinem Bekannten- und Freundeskreis, wo das heute noch so gehandhabt wird, wenn die Schüler kurz vor ihrer Volljährigkeit stehen. Das ist ja auch schon wieder eine merkwürdige Sache an der Geschichte. Es klingt für mich so, als wäre das eine ziemlich unorganisierte Schule – um ihr nichts anderes zu unterstellen.

Es ist schon erstaunlich, dass sich die Schule wirklich so verhält. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir zum einen immer auch die Unterschrift der Eltern brauchten, wenn wir auf so einen Skiausflug mit wollten, solange wir noch nicht volljährig waren. Und so wird das auch noch bei unseren Kindern gehandhabt und den Kindern, die wir im Freundeskreis haben. Die Schule hat sich hier schlicht und ergreifend und entgegen ihrer eigentlichen Aufgabe, verantwortungslos verhalten. Zwar besteht noch nicht unbedingt der begründete Verdacht, dass das mit Vorsatz geschehen ist – es kann ja wirklich auf die Schusseligkeit des Lehrers zurückzuführen sein – aber zahlen muss man das bei dieser angeblich verbindlichen Unterschrift zum Glück nicht.

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» Paul Smith » Beiträge: 416 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde das mit der Liste auch komisch, aber das steht ja hier nicht zur Debatte. Rechtlich gesehen darf der Schüler aber keinen Vertrag abschließen, da er noch keine 18 ist. Da hat die Schule dann also irgendwie Pech gehabt, denn so etwas geht nicht und das sollten sie eigentlich wissen. Normalerweise muss man zu jeder Reise die Einverständniserklärung der Eltern mitgeben, allein schon wegen der Aufsichtspflicht und ähnlichem.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es mag für den Lehrer wie für die Schule sicher der bequemste Weg sein, so eine "Interessenliste" gleichzeitig auch als "verbindliche" Anmeldung zu sehen. Leider ist es aber tatsächlich so, dass Jugendliche hier gar nicht solche Reisen abschließen können und nur die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen die Entscheidung treffen können. Hinzu kommt, dass offenbar der voraussichtliche Preis erst mit der "Buchungsbestätigung" genannt worden ist, was auch grenzwertig ist und es so kaum Chancen gibt, die unverbindliche Interessensbekundung jetzt als verbindliche Buchung durchzusetzen.

Wenn die Eltern hier ein Nein setzen, dann ist der Schüler auch nicht dabei und es können keine Kosten geltend gemacht werden. Wenn jetzt die Lehrer etwas seltsam aufgeregt reagieren, dann vermutlich weil sie sich der Situation im klaren sind und im Moment nicht wissen, wie sie etwaige Mehrkosten durch Stornierungen abzufangen sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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