vom 05.01.2012
Talkteria: Informationspflicht bei ansteckenden Krankheiten?
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Informationspflicht bei ansteckenden Krankheiten?

Forum: Familie & Kinder

    
Das Kind meiner Cousine geht seit einem guten Jahr in einen Kindergarten. Der Ort in dem sie lebt ist recht klein, der Kindergarten an sich auch. Im Ort selbst gibt es noch einen zweiten Kindergarten und die Kinder aus dem Ort spielen auch oft außerhalb der Kindergartenzeiten miteinander oder man sieht sich in lokalen Gruppen, wie Sportverein und so weiter.

Meiner Cousine ist nun aufgefallen, dass in ihrem Kindergarten nie Aushänge zu sehen sind, ob irgendwelche ansteckenden Krankheiten bei den Kindergartenkindern dieses Kindergartens aufgetreten sind. Diese Aushänge gibt es aber scheinbar in dem anderen Kindergarten. Meine Cousine hält es für sehr unwahrscheinlich, dass innerhalb eines Jahres keine Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps, Windpocken oder ähnliches aufgetreten sind. Da die Kinder ja auch mit den Kindern aus dem anderen Kindergarten Kontakt hatten, hält sie das erst Recht für sehr unwahrscheinlich.

Ist es eigentlich Pflicht, dass die Kindergärten die Eltern über ansteckende Krankheiten die bei Kindergartenkindern aufgetreten sind informieren? Oder ist das nur eine freiwillige Leistung des Kindergartens?
  
:: XL :: Beiträge 290:: 8.51 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Es gibt eine bestimmte Liste ansteckender Krankheiten, über die Eltern informiert werden müssen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Eltern bekommt man da ein Informationsblatt mit. Außerdem informiert der Kinderarzt darüber. Treten meldepflichtige Krankheiten auf, muss diese der Kinderarzt ans Gesundheitsamt melden.

Eine der Krankheiten sind Rotaviren. Da es auch andere Magen-Darm-Infekte gibt, müsste man eine Stuhlprobe abgeben, um analysieren zu lassen, welcher Virus es ist. Wenn man dies macht, meldet der Kinderarzt es dem Gesundheitsamt und man ist verpflichtet, es auch der Einrichtung zu melden. Bei Schulen ist dies genau wie bei Kindergärten. In Schulen gibt es keine Aushänge, sondern da schreiben es die Kinder ins Hausaufgabenheft und die Eltern müssen das Lesen mit ihrer Unterschrift bestätigen. Aber gerade bei Magen-Darm-Infekten wird meist nicht untersucht, welcher Virus es ist. Wenn man ihn nicht weiß, muss man auch nichts melden, man weiß ja auch nicht, was man melden soll.

Bei Kindergärten kann es natürlich auch so sein, dass die Erzieher sowie die Leiterin nicht erfahren, welche Krankheiten die Kinder haben. Wenn ein Kind wegen Magen-Darm-Infekt zu Hause bleibt und die Eltern es nicht untersuchen lassen, dann kann der Kindergarten auch nichts aushängen. Allerdings gibt es bestimmte meldepflichtige Erkrankungen, wie beispielsweise Läuse, die bei Kindern vor allem in Kindergärten übertragen werden. In unserer Einrichtung hängen regelmäßig Aushänge zu unterschiedlichsten Krankheiten. Masern oder Mumps hängt aber so gut wie nie draußen, da die meisten Kinder heute dagegen geimpft sind.

Ich würde die Leiterin des Kindergartens einfach mal darauf ansprechen. Sie sind eigentlich verpflichtet Meldungen auszuhängen. Wenn sie es nicht machen würden, würden sie Ärger mit dem Gesundheitsamt bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das in Kauf nehmen wollen würden. Ich denke eher, sie erfahren von den Eltern nichts.
  
:: floraikal :: Beiträge 606:: 3.81 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Je nach Größe der Kita kann es gut sein, dass nicht oft auf ansteckende Krankheiten hingewiesen werden muss. Bei uns war es eine Zeit lang recht häufig Zettel mit Krankheiten aushingen. Bei uns gibt es die Regel, dass ansteckendende Krankheiten zwar mitgeteilt werden sollten, aber nur beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten ein Zettel ausgehängt wird. Kinder, die entsprechende ansteckende Krankheiten hatten, durften erst dann wieder in die Kita, wenn eine Bescheinigung vorlag, dass von den Kindern keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht.

Inzwischen wurde auch die Regel etwas gelockert, da die Kita dann zu viel wissen wollte. So sollten Eltern teilweise den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit die Kita sich informieren konnte, ob das Kind beispielsweise wirklich nur wegen eines Schnupfens ein paar Tage zu Hause blieb und nicht wegen eines Magen-Darm-Infektes.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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