vom 05.12.2011
Talkteria: Flatrate trinken verboten - zählt das dazu?
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Flatrate trinken verboten - zählt das dazu?

Forum: Festtage

    
In einem anderen Thema habe ich bereits beschreiben, dass A eine Party an Silvester feiern möchte und dort eben jeden einladen möchte. Vor einiger Zeit wurden die sogenannten "Flatrate" Partys verboten. Also können A und seine Freunde nicht einfach jedem unbegrenzt Alkohol geben. Sie haben sich überlegt, dass einfach jeder Gast einige Flaschen an Getränken mitbringt. Somit würden die Kosten der Freunde sinken und die Gäste könnten einfach alles auf einen Tisch stellen und jeder hätte genug zu trinken. Aber ist das dann nicht auch ein "Flatrate Saufen"?

Denn so kann es auch schnell passieren, dass jemand zu viel trinkt. Nun ist sich A nicht sicher, ob sie so etwas machen dürfen. Immerhin können sie auf diesem Wege kaum kontrollieren, wie viel ein Gast trinkt und diesen dann irgendwann gegebenenfalls vom Trinken abhalten. Wie könnten A und seine Freunde nun die Getränke auf der Party überprüfen? Sie möchten natürlich nicht, dass sich jemand vollkommen "abschießt". So kann ein schöner Abend schnell in die Hose gehen. Allerdings möchte auch niemand von ihnen den kompletten Silvesterabend hinter der Bar verbringen und den Gästen Getränke aus schenken. Wie könnten sie dieses Problem regeln?
  
hennessy221 :: hennessy221 :: Beiträge 3833:: 201.37 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das was ihr geplant habt ist eine sogenannte BYOB-Party. Dahinter verteckt sich die Bezeichnung "bring your own bottle", also dass jeder was zu trinken mitbringt. Das hat nicht mit dem sogenannten Flatrate Trinken zu tun, denn auf dem Prinzip der BYOB-Partys beruht fast jede WG Party und eine solche wäre dann immer verboten. Flatrate-Partys sind solche, bei denen ein Veranstalter (also z.B. ein Clubbesitzer) für sagen wir mal 20 Euro Eintritt den ganzen Abend lang "umsonst" Alkohol ausschenkt, man also einen Festpreis für eine unbegrenzte Menge Alkohol bezahlt hat. Das ist gewissermaßen ein Pendant zum "all you can eat" in manchen asiatischen Restaurants, also gewissermaßen eine "all you can drink" Veranstaltung. Diese wurde insbesondere aus Jugendschutzgründen verboten, da dies meist zu unkontrolliertem Alkoholgenuss führt, weil man "auch etwas für sein Geld haben will", also die Gelegenheit, dass man nur einmal Geld bezahlt hat so richtig ausschöpft.

Ich denke wichtiger Ansatzpunkt zu Abgrenzung eurer Party von der verbotenen ist der Charakter einer Privatparty. Also ihr wollt ja keine Fremden für ein gewisses Eintrittsgeld frei "saufen" lassen oder? Wenn ja, dann würde ich mich erkundigen, wie die Regelungen dann sind. Aber solange es eine Privatparty, gegebenenfalls mit Gästeliste, ist, habt ihr nichts zu befürchten. Denn allein die Tatsache, dass ihr eine Räumlichkeit mietet und das Geld unter einander aufteilt macht euch noch nicht strafbar.
  
:: KleinePrinzessin :: Beiträge 161:: 0.11 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Was ihr vorhabt, zählt für mich doch unter eine Privatparty. Da könnt ihr doch machen, was ihr wollt. Natürlich sollte da man, gerade als Gastgeber, immer darauf achten, wie es seinen Gästen geht. Ich denke, selbst wenn die ganzen Getränke schon dort stehen, dass es da auch keine Schwierigkeiten geben wird, da es eben eine Privatparty gibt. Also wenn dies auch verboten sein soll, dann habe ich schon viele illegale Flatrate-Privatpartys gemacht.
  
senny :: senny :: Beiträge 2100:: 15.53 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Privat könnt ihr machen was ihr wollt. Da könnt ihr trinken, so viel ihr wollt, das interessiert keinen. Das würde man dann auch nicht unbedingt Flatrate Party nennen, auch wenn es letztendlich auf das Gleiche drauf hinaus läuft. Solange ihr alle volljährig seid und keinen Alkohol an Minderjährige ausschenkt, ist das überhaupt kein Problem.
  
:: SuperGrobi :: Beiträge 2825:: 11.96 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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