vom 24.10.2011
Talkteria: Blutdruckmessgerät welche Voraussetzung bei Kassenzahlung?
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Blutdruckmessgerät welche Voraussetzung bei Kassenzahlung?

Forum: Gesundheit & Beauty

    
Hier in diesem Thread Blutdruckmessgrät - welches ist besser? wurde geschrieben, dass es bekannt ist, dass man bei Bluthochdruck ein Blutdruckmessgerät von der Kasse genehmigt bekommt. Ich habe sehr niedrigen bis schwankenden Blutdruck. Mir ist oft schwindelig und schlecht. Mein altes Blutdruckmessgerät, was ich noch von meiner Schwiegermutter habe ist nicht mehr in Ordnung und geht ständig aus, trotz Batteriewechsel.

Welche Voraussetzung muss man haben, damit man von der Kasse ein solches Gerät bekommt? Welche Untersuchungen müssen gemacht werden? Wird es auch bei niedrigem Blutdruck verschrieben? Wenn nein, wieso nur bei Bluthochdruck?
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28352:: 457.53 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@Diamante, gerade habe ich den Bericht erst gepostet. Alle Achtung, du bist sehr schnell. In dem Thread, den du kennzeichnest schrieb ich, dass die Krankenkasse das Blutdruckmessgerät bei mir wegen meines Bluthochdrucks übernommen hat. Das hatte ich im August im Krankenhaus von einer anderen Patientin erfahren. Ich schrieb auch, dass meine Hausärztin mir das Gerät nicht verschreiben wollte. Sie war ziemlich verschnupft, als ich aber darauf bestand. Ich könnte mir vorstellen, dass die Krankenkassen auch bei zu niedrigem Blutdruck ein Blutdruckgerät bewilligen. Denn zu niedriger Blutdruck ist ja auch gefährlich, genau wie zu hoher. Eine Zuzahlung musste ich nicht leisten. Frag mal bei deiner Krankenkasse nach. Mein altes Gerät funktionierte auch nicht mehr richtig.
  
:: Cid :: Beiträge 4912:: 951.97 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich habe vor 2 Jahren im Krankenhaus eine Behandlung wegen Bluthochdruck hinter mich gebracht. Anschließend bin ich in die Apotheke und habe mir ein Blutdruckmessgerät gekauft und den Beleg dafür mitgenommen. Daraufhin habe ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt, inwiefern ich hier eine Kostenbeteiligung bekommen könnte, denn das Gerät war nicht gerade billig, da es ein Oberarmmessgerät war. Ich bekam dann ein Formular, das musste ich ausfüllen, den Beleg einschicken und ich bekam die Kosten für das Gerät ersetzt. Ich musste es mir nicht von meiner Ärztin verschreiben lassen.
  
Vampirin :: Vampirin :: Beiträge 4713:: 443.83 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
In meiner ersten diabetologischen Schwerpunktpraxis war davon die Rede, dass man ein Blutdruckmessgerät für zu Hause erhalten kann, wenn man an einer Schulung zum Thema Blutdruck teilnimmt. Dann würde man auch ein Gerät gestellt bekommen, welches von den Krankenkassen übernommen wird. Allerdings hat es sich bei mir nicht ergeben, dass ich an solch einer Schulung teilgenommen habe. Daher weiß ich auch nicht, ob es so stimmt, inzwischen bin ich in einer anderen diabetologischen Schwerpunktpraxis angekommen und dort wurde das Thema nicht vertieft. Ich habe mir letztendlich ein Blutdruckmessgerät für zu Hause selbst gekauft, allerdings hat dies auch nur zwanzig Euro, wenn überhaupt, gekostet. Auf die Idee, mir da irgendwelche Kosten erstattet zu bekommen, bin ich ehrlich gesagt nicht gekommen.
  
*steph* :: *steph* :: Beiträge 12300:: 655.47 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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