vom 08.10.2011
Talkteria: Angst vor gewalttätiger ehemaliger Nachbarin
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Angst vor gewalttätiger ehemaliger Nachbarin

Forum: Aktuelles

    
Frau A hat in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung. Vor einigen Jahren starb ihr Mann. In dem selben Haus hatte Frau B eine Mietwohnung. Die beiden Frauen kannten sich nicht näher, nur als Nachbarn mit Hallo und wie geht es. Frau A verließ ihre Wohnung, um etwas zu erledigen. Da stürzte Frau B mit einem Messer auf sie zu und stach sie in den Hals, ungefähr einen Zentimeter neben der Halsschlagader. Frau A kam ins Krankenhaus und wurde ärztlich versorgt. Die Wunde musste später nochmals operiert werden.Laut Aussagen von Frau B hatte Frau A sie verfolgt und ihr nachspioniert und heimlich Fotoaufnahmen von ihr gemacht. Frau B kam in psychiatrische Behandlung. Bei ihr wurde unter anderem Verfolgungswahn festgestellt. In die Wohnung durfte sie nicht mehr zurück. Die Betreuerin von Frau B wohnt auch in dem Haus, wo Frau A wohnt. Sie hat nun Frau B zu sich eingeladen und sagt zu Frau A, dass sie keine Angst vor einer weiteren Attacke mehr haben muss, da Frau B eine Therapie gemacht hat.

Frau A hat trotzdem große Angst. Frau A hatte Frau B angezeigt. Sie hofft, dass der Prozess bis Ende des Jahres stattfindet. Frau A musste bisher ihre Rechtsanwältin selbst bezahlen. Frau B hat eine private Haftpflichtversicherung, der sie den Schaden nicht gemeldet hat. Das hat Frau A übernommen. Ich habe Frau A heute getroffen und konnte mich selbst von der großen Narbe überzeugen. Ich kenne Frau A seit etwa 20 Jahren und weiß, dass sie ein friedliebender Mensch ist. Die Betreuerin von Frau B sprach nun Frau A an und sagte ihr, bei Frau B wäre nichts zu holen, Geld hätte sie nicht. Muss in solch einem Falle die private Haftpflicht die Operation, Schmerzensgeld und die Anwältin bezahlen? Weiß das jemand? Außerdem ist es unglaubhaft, dass diese Psychosen innerhalb eines halben Jahres geheilt sein sollen, gibt es das? Ich war der Meinung, dass eine Heilung da nicht möglich ist, nur eine Besserung. Ist das so? Frau A wartet nun auf die Gerichtsverhandlung. Langsam geht ihr das Geld für die Anwältin aus. Was könnte Frau A machen, damit Frau B nicht mehr in das Haus darf, weil sie große Angst hat. Kann sie sonst noch etwas unternehmen?
  
:: Cid :: Beiträge 4912:: 951.97 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Stellt sich ja als Erstes die Frage, ob eine private Haftpflichtversicherung so etwas, überhaupt abdeckt ?! Meiner Meinung nach dürfte das nicht darunter fallen, dafür müsste man aber die Versicherungsbedingungen kennen! Allerdings stellt sich die Frage der Beratungshilfe für die Frau, die ihren Anwalt nicht mehr zahlen kann. Das würde aber auf die Einkommensverhältnisse ankommen, das weiß ich daher, weil ich sie selbst schon Mal in Anspruch genommen habe.
  
:: Newsjumper :: Beiträge 279:: 0.10 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Eine Haftpflichtversicherung wird so etwas in keinem Fall abdecken, die Anwaltskosten sind Zuständigkeitsbereich einer Rechtsschutzversicherung. Wenn Frau B eine solche nicht hat, sieht es in dieser Hinsicht eher schlecht aus. Die anderen Teile werden auch kaum von einer Haftpflicht abgedeckt werden, also bliebe, falls Frau A den Prozess gewinnt, für Frau B eine Privatinsolvenz übrig, und Frau A würde leer ausgehen. Man könnte, um Frau B fernzuhalten, einen Gerichtsbeschluß oder etwas ähnliches erwirken, und gar gleich auf Erstattung Operationskosten verzichten, da das mit großer Wahrscheinlichkeit nichts wird. Eine Haftpflicht bezahlt ja auch nicht das Grab, wenn ich jemanden umbringe (bisschen makabres Beispiel vielleicht).
  
:: esco24 :: Beiträge 14:: 4.07 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@esco24, die Haftpflicht zahlt nicht das Grab, das ist mir klar. Aber soviel ich weiß, tritt die Haftpflicht doch für Schäden ein, die ich einer anderen Person zufüge. Wenn nun B eine andere Person mit dem Messer traktiert hat, gehe ich davon aus, dass B zum Zeitpunkt dieser Tat nicht zurechnungsfähig war, weil sie sich verfolgt fühlte. Dann kann das doch so ausgelegt werden, dass B die Person A angegriffen hat, weil sie momentan nicht wusste, was sie tat. Denn wenn B mit vollem Bewusstsein A nieder sticht, wird die Versicherung vielleicht nicht zahlen. Aber wer würde dann die Kosten übernehmen? Denn eigentlich schließt man eine Versicherung ja ab mit dem Vorsatz, falls man jemandem unwissentlich Schaden zufügt, die Versicherung eintritt, genau wie bei der Auto-Haftpflichtversicherung. Es ist alles etwas verwirrend mit Versicherungen.
  
:: Cid :: Beiträge 4912:: 951.97 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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