vom 07.10.2011
Talkteria: Wenn man keine Rechnung bekommt?
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Wenn man keine Rechnung bekommt?

Forum: Shopping

    
Ich hatte vor einiger Zeit von einer Firma einen Artikel zum Testen. Da mir der Artikel gefiel habe ich ihn dann behalten und der Firma ein Mail geschrieben das ich den Artikel behalten werde und sie mir dafür die Rechnung schicken sollen. Habe in das Mail auch alle meine Informationen wie Namen, Adresse und so weiter geschrieben. Außerdem habe ich ihnen mitgeteilt das ich einen Artikel, den ich nicht benötige zurückschicken werde.

Das habe ich dann auch gemacht. Den Artikel haben sie zurück bekommen und ich habe vermutet dass bald mal eine Rechnung kommt. Ich habe ihnen dann sogar noch ein zweites Mail geschrieben und auch auf dieses keine Antwort bekommen. Und auf die Rechnung warte ich immer noch. Wie würdet ihr in diesem Fall reagieren? Es ist eine kleine Firma und telefonisch habe ich dort nie jemanden erreichen können. Soll ich einfach abwarten was passiert? Die Firma ist leider viel zu weit weg um einfach mal vorbei zu fahren. Wie oft würdet ihr euch noch bei der Firma melden bis ihr eine Rechnung bekommt oder würdet ihr einfach abwarten?
  
:: torka :: Beiträge 1553:: -149.46 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wer nicht will, der hat schon. Vielleicht ist ja der Buchhalter krank oder der Steuerberater hat Zahnweh. Ich würde mir an deiner Stelle geistig vermerken, was abgelaufen ist, und wenn bis Ende 2014 keine Rechnung da ist, dann hat sich das verjährt. Ich finde, du hast das nötigste getan und brauchst dir weiter keine Vorwürfe zu machen.
  
Bellikowski :: Bellikowski :: Beiträge 1239:: 38.33 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also ich hätte mich da überhaupt nicht gemeldet. Denn wer verpennt die Rechnung zu schicken und kein Geld sehen will, ist selber schuld. Du brauchst dir überhaupt keine Gedanken zu machen. Ich bin mir sicher irgendwann wird die Firma die Rechnung schicken und dann musst du halt zahlen. Falls in der nächsten Zeit dennoch keine Rechnung sollte, freue dich einfach, dass du den Artikel umsonst hast. Zumindest wenn du die Zahlungsart Rechnung gewählt hast, hast du eigentlich alles richtig gemacht. Aber ich hätte es wie am Anfang beschrieben gemacht und nichts gemacht.
  
:: GI KA :: Beiträge 925:: 354.53 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke, dass du einfach mal abwarten solltest, denn ich denke sowieso, dass du nichts zahlen musst. Als Tester für ein Produkt muss man eigentlich selten das Produkt hinterher wieder hergeben. Das ist eigentlich eher unüblich und es wird sicherlich damit gerechnet, dass das Produkt einfach dem Tester gehört, bei den meisten Produkten kann die Firma schließlich eh nichts mehr mit den zurückgeschickten Produkten machen, da sie sich gebraucht einfach nicht mehr verkaufen lassen.

Ansonsten denke ich, dass du alles mögliche getan hast, um die Sache aufzuklären. Klar, es wäre irgendwie besser gewesen, wenn die Firma sich mal gemeldet hätte. Eventuell ist deine Mail auch gar nicht angekommen. Fakt ist aber, dass wenn die Firma etwas von dir will, dir eine Rechnung schicken wird. Es kann natürlich ein paar Jahre dauern, bis das passieren wird, sofern es auffällt. Aber bis dahin würde ich an deiner Stelle abwarten und Tee trinken.
  
pepsi-light :: pepsi-light :: Beiträge 5884:: 43.66 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Lässt du dir Lesebestätigungen schicken? Dann könntest du ja zumindest wissen, ob sie deine Mails überhaupt gelesen haben. Vielleicht sind diese wirklich nicht angekommen? Das halte ich zwar für reichlich unwahrscheinlich, aber man kann ja nie wissen. An deiner Stelle würde ich die die du gesendet hast vorsichtshalber auf jeden Fall aufheben.

Ich finde es schon komisch, dass man sich da nicht bei dir meldet. Ich hätte allerdings Bauchschmerzen, wenn da nichts kommt. Man weiß ja nie. Vermutlich würde ich sie noch mal anrufen und nachfragen. Sicherlich kann es dadurch sein, dass du schlafende Hund weckst und man dich vielleicht vergessen hat, was zur Folge hat, dass du nichts hättest zahlen müssen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: meistens fällt so etwas doch früher oder später auf und kommt dann in Momenten, wo man es nicht brauchen kann. Um welchen Preis geht es hier eigentlich, wenn ich fragen darf?
  
winny2311 :: winny2311 :: Beiträge 11535:: -11.07 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke auch, dass ich nun nichts weiter unternehmen würde, weil Du alles unternommen hast, was es diesem Unternehmen einfach gemacht hat, Dir eine Rechnung zu übersenden und vor allem, was in Deiner Pflicht lag. Ich bin sogar der Ansicht, dass Du noch deutlich mehr getan hast als Deine Pflicht zu erfüllen, denn es hätte wohl schon ausreichen sollen, wenn Du einfach den nicht benötigten Artikel zurückgeschickt und höchstens noch eine eMail verschickt hättest, in der Du die Übernahme der anderen Artikel bestätigst und um eine Rechnung bittest. Dass Du dieses Unternehmen daran erinnerst, Dir eine Rechnung zu übersenden und sogar versuchst, dort telefonisch jemanden zu erreichen, halte ich wiederum nicht für Deine Pflicht und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass eben diese Bemühungen nicht zu den Pflichten eines Käufers gehören.

Aus diesem Grunde würde ich nun die Unterlagen, die Du hast, vor allem also Deine Schreiben an das betreffende Unternehmen nebst der ursprünglichen Anforderung der Testartikel plus bestenfalls, sofern vorhanden, die Unterlagen über den weiteren Ablauf nach Prüfung der Artikel und Behalt derer, die Dich überzeugen, aufbewahren und nun erst einmal abwarten, was von diesem Unternehmen noch kommt, sofern da überhaupt etwas kommt. Wenn Du nicht damit leben kannst, diese Artikel zu behalten, die Du nach der Prüfung behalten wolltest, so könntest Du höchstens noch in Erwägung ziehen, sie ebenfalls zurückzuschicken und bei einem anderen Händler neu zu beziehen, aber das würde ich wohl eher nicht tun, weil ich vermute, dass Du auf jeden Fall noch eine Rechnung erhalten wirst.

Wann hat Deine Testbestellung denn stattgefunden und welcher Testzeitraum wurde Dir zugesichert? Gibt es irgendeine Aufklärung von Seiten dieses Unternehmens, nach Ablauf welcher Frist Du den Artikel, den Du nicht zurückgeschickt hast, automatisch behältst und bezahlen musst? Mich wundert ohnehin schon, dass Du nicht gleich mit Zusendung der bestellten Artikel eine Rechnung erhalten hast, wie es im Versandhandel so üblich ist, denn auch bei Nutzung des Widerrufsrechts bekommt man üblicherweise doch bereits mit Zustellung der Bestellung eine Rechnung, die man eben um den Kaufbetrag des zurückgeschickten Artikels reduziert. Mich verwundert, dass es hier anders gelaufen ist, weil ich ein solches Testverfahren gar nicht kenne, aber vielleicht kannst Du darüber noch ein wenig mehr erzählen, vor allem, was die jeweiligen Fristen anbelangt, die Du als testender Käufer einzuhalten hast, bis letzten Endes der tatsächliche Kauf als zustande gekommen gilt.
  
moin! :: moin! :: Beiträge 4980:: 76.30 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich würde auch nichts weiter unternehmen, Du hast den einen Artikel zurück geschickt und eine Mail geschrieben, das Du den anderen Testartikel gerne behalten möchtest. Mehr kann man eigentlich nicht tun. Wenn keine Rechnung kommt, ist das eigentlich nicht Dein Problem. Weil wie bitte sollst du etwas zahlen, für das Du keine Rechnung bekommen hast?

Wenn Dir die Sache allerdings doch schwer im Magen liegt, würde ich an Deiner Stelle einen Einschreibebrief schicken. Wenn dann nämlich irgendwann mal eine Mahnung kommt, hast Du was in der Hand. Vielleicht noch mit einem Rückschein. Damit bist Du zu 100% auf der sicheren Seite.
  
:: tearsdontlie1979 :: Beiträge 425:: 0.33 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
tearsdontlie1979 hat folgendes geschrieben:
[...]Wenn Dir die Sache allerdings doch schwer im Magen liegt, würde ich an Deiner Stelle einen Einschreibebrief schicken. Wenn dann nämlich irgendwann mal eine Mahnung kommt, hast Du was in der Hand. Vielleicht noch mit einem Rückschein. Damit bist Du zu 100% auf der sicheren Seite.

Unsinn - wenn es Spitz auf Knopf kommt, ist die Beweiskraft eines Einschreibens, in welcher Form auf immer, nahezu Null. Das Zettelchen von der Post beweist nichts weiter, als das ein Einschreiben beim Empfänger angekommen ist. Über den Inhalt sagt es nichts aus. Wenn man Einschreiben schickt, dann sollte man sich ruhig die teure Variante sparen und das preiswertere Einwurfeinschreiben wählen. Beweiskraft ähnlich schwach. Zeugen sind da nochmal deutlich hilfreicher.

Ich würde sagen, es ist hier entscheidend, was in den AGB deines Testvertrages steht, soweit es den gibt. Wenn es den nicht gibt, dann musst du im Grunde nichts weiter tun, als der Fima mitzuteilen, dass du den Artikel behalten möchtest. Was sich eventuell aber auch daraus ergibt, dass du den Artikel über eine bestimmte Testfrist hinaus behalten hast (auch hier wieder: AGB beachten). Die Firma wird dir dann eine Rechnung erstellen und erst dann beginnt für dich eine Zahlungsfrist. Gibt es keine gesonderten Vereinbarungen (AGB) und hast du noch keine Rechnung erhalten, dann ist auch keine Mahnung zu befürchten. Es könnte sogar sein, dass du eine Widerrufsfrist hast, die noch nicht mal angefangen hat. Das hängt auch wieder von den AGB ab. Angenommen du nutzt den Artikel für 6 Monate, erhältst dann erst die Rechnung und angenommen erst dann läuft eine Widerrufsfrist und entscheidest dich, den Artikel zurückzugeben, müsstest du eine Art Nutzungsgebühr zahlen. Solange wir die genauen Bedingungen nicht kennen, ist aber vieles spekulativ.

Zusammengefasst: Gibt es keine AGB, die etwas über ein automatisches Anlaufen einer Zahlungsfrist bei Behalten des Artikels sagen, dann musst du gar nichts unternehmen. Rechne aber damit, dass vielleicht doch mal eine Rechnung kommt und halte das Geld vor.
  
Richtlinie2 :: Richtlinie2 :: Beiträge 1557:: 606.33 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Du hättest den Artikel nicht zurückschicken müssen, sondern hättest ihn einfach verschenken oder verkaufen können. Wenn man Produkte testet, ist es nämlich wirklich so üblich, dass man diese auch behalten darf. Schließlich schreibt man ja eventuell einen Artikel darüber, bloggt, oder füllt einen Fragebogen aus. Das ist dann die Gegenleistung, die man gegenüber der Firma erbringt.
  
:: LastGunman :: Beiträge 240:: 3.65 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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