Seit dem Jahr 2007 gehört die Mutter-Kind-Kur zum Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht nur die Mutter kann mit dem Kind in die Kur fahren, auch der Vater, die Großeltern oder Pflegeeltern sind dazu berechtigt.
Allerdings gibt es einige wichtige Punkte bei der Antragstellung zu beachten, damit der Antrag auch wirklich gewährt wird.
Worauf es ankommt, wo man den Antrag bekommt und wie er ausgefüllt werden muss, damit die gesetzliche Krankenkasse die Mutter-Kind-Kur auch wirklich bewilligt, könnt ihr hier nachlesen:
Mutter-Kind-Kuren: So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Voraussetzungen für Mutter-Kind-Kuren
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:: helene32
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