Hach Viagra, stand ja lange nicht mehr groß zur Diskussion, diese beliebte Pille bei Männern, die es mehrheitlich mal lieber bleiben lassen sollten (die Natur weiß schon warum). Naja, an dem Fall hier ist nicht nur die Natur Schuld:
Ein Beamter hat es jetzt nach langen Gerichtsstreitigkeiten vom OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil endlich durchgesetzt bekommen, dass die Beihilfestelle ihm einen Zuschuß zu den Kosten von 145 € zahlen muss, "wenn das Medikament wegen einer krankheitsbedingten Erektionsstörung verschrieben wurde". Die Beihilfestelle hatte dies zunächst verweigert, obwohl der man nach der Entfernung der Prostata unter Erektionsstörungen litt. Laut OVG ist es nicht zulässig, ganze Krankheiten von der Beihilfe auszuschließen, jedoch könne die Beihilfestelle um einen Missbrauch der Beihilfe zu verhindern, eine mengenmäßige Begrenzung oder einen zu zahlenden Eigenanteil festsetzen. Eine Revision sei möglich.
Bei der gesetzlichen KV gab`s ja mal ähnliche Fälle und Entscheidungen, zumindest bis 2003 vom Bundessozialgericht in Kassel, da ja seit 2004 potenzsteigernde Mittel per Gesetzgebung von der Leistungspflicht der gesetzlichen KV`s ausgenommen sind.
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