Kindergeld beim Auszug - wem steht es zu?

vom 02.07.2011, 19:42 Uhr

Ich bin vor kurzen ausgezogen. Nun habe ich unter Umständen die Möglichkeit, weiterhin Kindergeld zu bekommen - oder besser gesagt meine Mutter, die ja Kindergeldberechtigte ist. Da sind wir auch schon am Knackpunkt: wenn ich ausgezogen bin, steht es dann meiner Mutter zu oder bekomme ich dann direkt das Kindergeld? Würde es stets immer erst über meine Mutter gezahlt werden, oder kann es theoretisch auch an mich gehen?

Nicht, dass es jetzt sonderlich wichtig wäre, weil es meine Mama ja auch an mich zahlen kann. Mich würde das nur mal interessieren, ob sie es auch behalten könnte oder ob es eben auch direkt an mich gezahlt werden kann ohne den Umweg über meine Mama zu gehen (weil das ja länger dauern würde).

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn du ausgezogen bist, steht natürlich dir auch das Kindergeld zu. Du kannst es dir auch direkt auf dein Konto überweisen lassen. Am besten ist wenn du ein Formular ausfüllst, darin deine neue Anschrift bekannt gibst und auch gleichzeitig deine Kontodaten. Dies geht eigentlich ganz unproblematisch und zügig in der Bearbeitung.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wir haben so einen Schrieb von der Familienkasse bekommen und da stand eben direkt, dass Kindergeldberechtigte meine Mutter ist. Wobei ich nicht denke, dass die wissen, dass ich ausgezogen bin. Mir liegt der Zettel vor, aber ich kann ja nicht ohne das Wissen meiner Mutter einfach die Kontodaten ändern. Mal angenommen, ich schicke den Zettel jetzt ab - wie kann ich denen dann später mitteilen, dass sich meine Anschrift geändert hat und das ich das Geld direkt möchte? Gibt es da etwas zum downloaden, weißt du darüber etwas?

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe das mit meiner Tochter auch durch. Also, das Kindergeld steht immer der Kindergeldberechtigten zu. Das heißt, dass die Mutter oder der Vater oder beide Eltern dieses Kindergeld bekommen. Immer derjenige, der erziehungsberechtigt war und das Geld eben immer beantragt hat. Meine Tochter hätte nichts machen können, wenn ich ihr das Geld nicht gegeben hätte. Sie hätte mich aber auf Unterhalt verklagen können und dabei wird auch das Kindergeld angerechnet.

Hätte ich also das Kindergeld nicht an meine Tochter abgetreten, hätte sie Unterhalt von mir fordern können und somit wäre ich das Kindergeld sowieso los gewesen. ;) Ich habe das Geld aber sofort schriftlich auch an meine Tochter abgetreten. Den Antrag dazu bekommt man bei der Kindergeldkasse. Wenn meine Tochter aber falsche Angaben gemacht hätte und sie mehr verdient hätte, als sie angegeben hat, wäre ich zahlungspflichtig gewesen. Die Kindergeldkasse hätte das Geld nicht von meiner Tochter zurückgefordert, sondern von mir.

Ich kann schon verstehen, wenn Eltern da vorsichtig sind, weil das Kind vielleicht im Streit ausgezogen ist und sie nicht für die Schulden an der Kindergeldkasse aufkommen wollen. Aber wenn deine Eltern vertrauen zu dir haben, dann ist das ja kein Problem.

@alkalie1: Wir haben auch erst den Fehler gemacht, dass meine Tochter mit 18 das Kindergeld beantragt hat, weil sie ja ausgezogen ist. Sie hat auf dem Formular ihre Kontonummer angegeben und wir haben Monate gewartet und kein Bescheid kam und auch kein Geld. Ich habe dann dort angerufen und da hat man mir gesagt, dass meiner Tochter kein Cent zusteht. Zumindest nicht direkt von der Kindergeldkasse aus. Ich musste den Antrag stellen und direkt diese Erklärung abgeben, dass ich das Geld an meine Tochter abtrete. Diese Erklärung hätte ich aber auch sein lassen können. Dann hätte ich weiter das Geld auf mein Konto bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe im Bafög-Bezug auch Kindergeld bekommen und bei mir gab es keinerlei Probleme, dieses direkt an mich auszuzahlen. Meine Eltern mussten den Wisch natürlich auch unterschreiben. Allerdings funktionierte das nicht bei allen Mitschülern so einfach und einige Sachbearbeiter wollten auch nur an die Eltern zahlen. Da wäre es dann, ähnlich wie Diamante schrieb, nur über einen speziellen Antrag gegangen, in dem man quasi nachweist, dass die Eltern einen das Geld nicht regelmäßig auszahlen. Bei mir funktionierte wie gesagt alles problemlos, ich habe nur das normale Formular ausgefüllt und dies wurde auch sofort bewilligt. Vorher habe ich allerdings bei der zuständigen Familienkasse nachgefragt, die mir dieses Vorgehen telefonisch bestätigten.

In deinem Fall müsste also auch deine Mutter die Änderung der Bankdaten unterschreiben. Da du ja als Empfänger drin stehst ist so auch ersichtlich, dass das Geld an dich gezahlt wird. Ich glaube aber, dass die Eltern dies nicht unterschreiben müssen, da sie im Falle von unberechtigtem Bezug weiterhin rückzahlungspflichtig wären. Wenn es diesbezüglich in der Familie Probleme gibt, dann gibt es eben auch die oben genannte Möglichkeit einen extra Antrag zu stellen, dass man selbst als Berechtigte geführt wird und im Falle eines unberechtigten Bezuges auch allein für die Rückzahlung verantwortlich wäre. Da dies bei dir ja kein Problem zu sein scheint, sollte es einfach über die Bankdatenänderung laufen.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe das Kindergeld nach Erreichen der Volljährigkeit auch als zusätzliches Taschengeld auf mein Konto überwiesen bekommen - allerdings nicht direkt von der Familienkasse, sondern von meiner Tante. Es gab auch keine Diskussion darüber, ob das Geld jemand anderem zustehen könnte - also entweder meiner Mutter, bei der ich aber nicht aufgewachsen bin, oder meiner Tante, bei der ich aufgewachsen bin. Das Geld war einfach für mich, also hat sie es mir auf mein Konto überwiesen, während das eigentliche Kindergeld dann auf ihr Konto überwiesen wurde. Sie hat es also weitergeleitet.

Ich meine aber, dass ich mal gehört habe, dass das Geld eigentlich den Eltern, beziehungsweise den Erziehungsberechtigten, zusteht. Diese tragen ja die Kosten für den Unterhalt ihres Kindes, auch wenn sie mit dem Kindergeld alleine natürlich nicht wirklich weit kommen. Also müssten diese auch den Antrag auf Kindergeld stellen. Grundsätzlich sollte es aber möglich sein, die Kontoverbindung einfach zu ändern, so dass das Geld dann direkt auf dein Konto überwiesen wird und nicht auf das Konto deiner Mutter. Wenn du dich gut mit ihr verstehst, würde ich mir dieses ganze Hin und Her aber wohl ersparen. Deine Mutter kann ja einfach einen Dauerauftrag einrichten und das Geld dann automatisch auf dein Konto weiterleiten lassen.

Wenn du nicht mehr zu hause wohnst, müsste der Anspruch aber eigentlich auf dich übergehen - schließlich entstehen deinen Eltern streng genommen keine weiteren Unkosten, wenn du alleine lebst. Ob man das Kindergeld in solchen Fällen direkt für sich beantragen kann, oder erst nachweisen muss, dass die Eltern das Geld einbehalten, weiß ich nicht.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich habe das Kindergeld auch bekommen, als ich mit 19 von daheim ausgezogen bin. Da ich studieren wollte, hatte ich auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Meiner Mutter wurde das Geld dann wie gehabt von der Kindergeldkasse auf ihr Konto überwiesen - das war auch schon so, als ich noch daheim gewohnt habe. Sie ist eben die Kindergeld-Berechtigte. Bei uns war das aber alles gar kein Problem. Sobald ich meine eigene Wohnung hatte, ist meiner Mutter zur Bank gegangen und hat einen Dauerauftrag eingerichtet. So wurde mir das Kindergeld eben jeden Monat von ihrem Konto aus überwiesen. Auf diese Weise lief das dann auch, bis ich keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld hatte.

Bei uns stand auch nie zur Debatte, dass meine Mutter mir das Geld nicht überweist. Als ich noch daheim gewohnt habe, habe ich meiner Mutter das komplette Kindergeld überlassen. Dafür musste ich mich aber auch um nichts kümmern, meine Mutter ist für alles aufgekommen. Bei meinen Geschwistern war das dann anders. Die bekamen ihr Kindergeld als eine Art Taschengeld von meiner Mutter, als sie 16 Jahre alt waren. Dafür mussten sie aber auch solche Sachen wie Kosmetik, Kleidung usw. selbst kaufen. Da gab es dann nichts mehr extra. Ich denke, wenn man ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat, wird es da auch keine Probleme geben. Am einfachsten ist es echt, wenn deine Mutter dir das Geld immer überweisen würde. So habt ihr keinen Stress und müsst auch keinerlei Anträge unterschreiben. Ansonsten würde ich mich an die Kindergeldkasse wenden - die wissen ja am besten Bescheid ;)

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Unabhängig davon, wie leicht oder schwer man es dir bei der Familienkasse hinsichtlich der Auszahlung machen möchte: das Geld steht dir zu und du kannst ab dem du volljährig bist das Kindergeld direkt auf dein Konto überweisen lassen. Das hat dann noch nicht mal direkt etwas mit einem etwaigen Auszug aus der elterlichen Wohnung zu tun.

Selbstverständlich wird die Familienkasse auch an die bisherigen Berechtigten (in dem Fall die Eltern) herantreten und es ist wohl formal eine Abtretungserklärung abzugeben. Aber diese kann eigentlich gar nicht abgelehnt werden bzw. die Eltern können sich letztlich nicht weigern oder verhindern, dass das Geld dann am Ende doch direkt dem Kind zukommt! Sie könnten es höchstens verzögern, indem sie nicht kooperieren.

Persönlich finde ich diese Regelung etwas fragwürdig, weil hier grundlos eine Schwierigkeit in den Prozess eingebaut wurde. Sofern die Eltern aus welchen Gründen auch immer Anspruch auf Geld gegen das eigene Kind erheben, müssen diese das auf zivilrechtlichem Weg einfordern und dürfen eigentlich nicht selbstbestimmt einfach diese Kindergeld als Faustpfand einbehalten. Jedenfalls dann, wenn das Kind eben voll geschäftsfähig ist und seine Angelegenheiten selber regeln können muss. Dazu gehört dann auch der Antrag auf die Auszahlung des Kindergeldes, sofern überhaupt noch ein Anspruch darauf besteht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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