Hallo Jogi,
das wollte Bienchen ebenfalls wissen http://www.talkteria.de/forum/topic-568.html
Nachdem ein Gläubiger erfolglos versuchte durch Mahnungen an sein Geld zu kommen, wird er einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, dem folgt dann ein Vollstreckungsbescheid und der Gerichtsvollzieher kommt. Möglich sind auch Konto-und Taschenpfändung.
Können die Schulden nicht zurückgezahlt werden, muss der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung ( früher Offenbarungseid ) abgeben.
Die Eidesstattlichen Versicherung wird beim Gerichtsvollzieher im Amtsgericht abgegeben es wird eine Art Liste der Vermögensverhältnisse erstellt und der Schuldner muss versichern keine pfändbaren Vermögenswerte mehr zu besitzen. Die Schufa wird ebenfalls unterrichtet.
Gruß Deli
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:: Deli
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