In welchem Fall darf man Lichthupe verwenden?
Die Tochter meiner Freundin macht gerade den Führerschein und sie hat meine Freundin gefragt, wann man die Lichthupe verwenden darf. Sie wusste keine genaue Antwort und fragte mich danach. Aber auch ich stand da ein wenig auf dem Schlauch. Ich weiß, dass man die Lichthupe nur im Notfall verwenden darf und die meisten Leute die Lichthupe missbrauchen. Aber wann tritt ein Notfall ein, dass man die Lichthupe wirklich benutzen darf?
Ich weiß gar nicht wann ich das letzte Mal die Lichthupe benutzt habe. Wann benutzt ihr die Lichthupe und warum? Wann darf man vom Gesetz her die Lichthupe verwenden?
Du darfst sie außerhalb von Ortschaften verwenden, um einen Überholvorgang anzuzeigen. Sogar kurzes Hupen ist dann erlaubt. Außerdem ist der Einsatz erlaubt, wenn du dich oder andere in Gefahr siehst. Du darfst aber dabei niemanden blenden, also nur kurz anticken.
Was Gefahr dabei ist? Das ist doch wohl einfach. Wild auf der Straße, Personen queren die Straße. Ein Kantholz auf der Straße. Ein Fahrzeug kommt dir entgegen während du überholst. Der Gegenverkehr droht in eine Kurve mit großer Pfütze zu rasen usw.
Richtig, in Gefahrensituationen darfst du die Lichthupe immer verwenden. Auch wenn dir im dunkeln jemand entgegenkommt und dich blendet, zum Beispiel weil das Licht bei ihm zu hoch eingestellt ist oder wenn das Fernlicht an ist. Schließlich ist es für dich potenziell gefährlich, wenn du geblendet wirst und du weißt nicht, wann der andere fahrer dich sieht und abblendet. Also im Zweifelsfall frühzeitig die Lichthupe betätigen.
Ich nutze sie eigentlich sehr selten, meist jedoch wenn eine Gefahr droht oder ähnliches. Da ich fast täglich in der Nacht durch ein kleines Waldstück fahren muss, kommt es ab und an vor das sich dort Rehe befinden. Um die anderen Autofahrer zu warnen, betätige ich die Lichthupe. Verbotenerweise mache ich das auch ab und an wenn ich einen Blitzer sehe und warne damit den Gegenverkehr.
Gemäß § 5 Abs. 5 StVO darf die Lichthupe verwendet werden, um außerhalb geschlossener Ortschaften den Überholvorgang anzukünigen. Dabei darf der Gegenverkehr natürlich nicht geblendet werden.
Und gemäß § 16 Abs. 1 StVO ist das Verwenden der Lichthupe auch dann zulässig, wenn man selbst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind.
Bei der Lichthupe handelt es sich um ein Warnzeichen. Zu allen anderen Gelegenheiten ist das Benutzen der Lichthupe nicht zulässig, insbesondere nicht, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu warnen.
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