Arbeitsvertrag: Stundenlohn oder Monatsgehalt

vom 10.02.2011, 00:19 Uhr

Ich habe heute mit meiner Freundin telefoniert, die mir erzählt hat, dass sie so gut wie einen neuen Job gefunden hat. Im Vorstellungsgespräch lief damals alles gut und sie war auch schon vor Ort und hat einen Arbeitsvertrag bekommen, den sie sich in Ruhe zu Hause durchlesen kann und dann unterschrieben wieder der Firma zukommen lassen soll. Soweit so gut.

Nun hat sie sich den Arbeitsvertrag gründlich durchgelesen und ihr ist aufgefallen, dass in dem entsprechenden Abschnitt als Lohn der Stundenlohn ausgewiesen ist und kein monatliches Gehalt angegeben ist, so wie sie es eigentlich sonst kannte. Irgendwie erscheint ihr das seltsam und sie hatte auch mich um Rat gefragt gefragt, ob ich vielleicht wüßte, ob das für sie nun irgend welche Nachteile (vielleicht auch Vorteile) haben kann. Ich wusste da allerdings auch keinen Rat.(-;

Kann jemand von euch das vielleicht erläutern, was das letztendlich für den Arbeitnehmer bedeuten kann, wenn im Arbeitsvertrag statt eines Monatsgehalts ein Stundenlohn festgelegt ist? Bekommt man dann vielleicht an Feiertagen keinen Lohn, so wie es andere bekommen, die ein festes Monatsgehalt haben. Oder gibt es da keinerlei Unterschiede und es ist nur eine Formsache? Kriegt man dann jede Monat einen anderen Lohn, je nachdem wie die Arbeitstage fallen. Im Vertrag steht zumindest, dass es sich wohl um eine 38,5 Stunden Stelle handelt.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn stundenweise statt pauschal abgerechnet wird, ist das nicht gut. Zumindest nicht bei uns, wo allerdings keine Stundenzahl im Vertrag steht. Erstens machst du keine Stunden wenn du in Urlaub gehst oder krank wirst, du verdienst in dem Fall also kein Geld. Außerdem weiß man nicht genau wieviel man im Monat verdient, das variiert dann natürlich immer ein wenig, je nachdem, wie die Arbeitstage fallen.

Ich persönlich würde, wenn ich die Wahl hätte, einen normalen Vertrag wählen, aber die stundenweise Abrechnung scheint für den Arbeitgeber vorteilhaft zu sein, da er auch tatsächlich nur die erbrachte Leistung bezahlt und eigentlich kein Risiko trägt.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Natürlich verdient man im Urlaub oder im Krankheitsfall auch Geld, wenn man stundenweise bezahlt wird. Dann werden eben die 8 Stunden pro Tag gezählt, die man normalerweise arbeitet. In dem Vertrag müsste dann allerdings auch stehen, wieviel Wochenstunden bzw. wieviel Stunden man in der Firma pro Tag arbeitet. Sind es 8 Stunden oder 7,5 Stunden und 0,5 Stunden Pause, die nicht mit bezahlt wird? Im Kranheitsfall ist das dann genauso.

Eine Abrechnung, die stundenweise erfolgt kann sogar vorteilhafter sein, wenn Überstunden anfallen. Die werden dann genau abgerechnet und man bekommt dann in dem Monat eben auch die Überstunden ausgezahlt. Der Lohn bei Stundenlohn kann auch immer ein wenig variieren. Der Monat hat ja nicht immer gleich viele Stunden.

Beide Varianten haben ihre Vorteile und auch Nachteile. Mein Mann hat immer Stundenlohn bekommen und war zufrieden. Seitdem er in der Firma ist, wo er jetzt ist, bekommt er Gehalt. Vorteil dabei ist, dass er immer das gleiche Geld bekommt. Aber das ist in einem Monat mit 28 Tagen genauso wie in einem Monat mit 31 Tagen. Da würde der Stundenlohn wieder besser sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



TuDios hat geschrieben:Ich persönlich würde, wenn ich die Wahl hätte, einen normalen Vertrag wählen, aber die stundenweise Abrechnung scheint für den Arbeitgeber vorteilhaft zu sein, da er auch tatsächlich nur die erbrachte Leistung bezahlt und eigentlich kein Risiko trägt.


Bist du dir sicher, dass dies etwas damit zu tun hat und dass es bei Verträgen, in denen das monatliche Gehalt drinnen steht anders ist? Ich hatte bisher immer einen Vertrag, in dem der monatliche Betrag stand. Allerdings habe ich dann natürlich auch eine genaue monatliche Abrechnung meiner Arbeitszeit bekommen, sodass mein Gehalt dann natürlich eben nicht exakt den Angaben in meinem Vertrag entsprochen haben. Das liegt ja wie du schon gesagt hast daran, dass die einzelnen Monate zum Beispiel eine unterschiedliche Anzahl an Arbeitstagen haben.

Ich hätte jetzt zunächst einmal gesagt, dass die Angabe des monatlichen Gehalts mehr oder weniger als Berechnungsgrundlage dient, um die geleistete Arbeit damit zu deinem entsprechenden Lohn zu berechnen. Allerdings würde mich dann auch einmal interessieren ob bei einem Vertrag, wie er von Yazz geschrieben wurde, wirklich keine Tage bezahlt werden, an denen man krank ist. Kann vielleicht noch jemand hierzu etwas genaueres sagen?

» BrilleWilli » Beiträge: 1779 » Talkpoints: 2,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich bin Gehaltsempfänger und bekomme jeden Monat auf den Cent genau das gleiche Gehalt, egal, wie viele Arbeitstage der Monat hat oder ob ich Urlaub hatte oder wegen Krankheit nicht gearbeitet habe. Überstunden würden, wenn ich welche mache, dann zusätzlich gezahlt werden.

Bei Lohnempfängern bei uns in der Firma ist es so, dass wirklich jede Stunde berechnet wird, die sie arbeiten. In Monaten mit weniger Arbeitstagen gibt es dann am Ende natürlich auch weniger Lohn. Wobei wir 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr produzieren, bzw. die Mitarbeiter Repararturen durchführen. Durch einen 5-Schicht-Rhythmus ist es auch sichergestellt, dass man monatlich ungefähr auf gleiche Arbeitsstunden kommt, auch an Wochenenden und Feiertagen wird ja gearbeitet. Diese werden wiederum mit zuschlägen versehen, so dass dann mehr Verdienst am Monatsende dabei herauskommt. Urlaub wird mit 8 Stunden pro Urlaubstag angerechnet, wobei dann für entgangene Nachtschicht,-Wochenend-, undFeiertagszuschläge ein Ausgleich gezahlt wird. Das ist aber sicher nicht die Regel in allen Betrieben in Deutschland.

Was aber üblich ist, ist die Tatsache, dass im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung gewährt wird. Bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall. Und zwar pro Krankheitstag in der Höhe, die man bei Anwesenheit auch verdienen würde, allerdings ohne Zuschläge und Überstunden. Genauso verhält es sich bei Urlaub.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich selbst erhalte einen Monatslohn, der mir auch bei Krankheit und Urlaub oder Feiertagen bezahlt wird. Allerdings fallen bei Urlaub und Krankheit ebenfalls die Zuschläge weg, was ja völlig normal ist und auch bei einem Monatslohn wegfallen würde.

Mein Lebensgefährte hat einen solchen Vertrag, bei dem festgeschrieben ist, wieviel Euro die Stunde er bekommt. Er arbeitet in einer Firma mit einem 3-Schicht-System. Dadurch bekommt er auch Nacht- oder Feiertagszuschläge, die dann bei Urlaub oder Krankheit wegfallen. Er erhält also, wie hier schon geschrieben wurde, seinen normalen Stundenlohn von einem 8 Stunden-Tag, lediglich die Zuschläge fallen weg. Da es sich bei Deiner Freundin um eine Vollzeitstelle handelt, geht man eben von einem 8-Stunden-Tag aus, zumindest, wenn es sich um eine 5-Tage-Arbeitswoche handelt.

Deine Freundin, Yazz, braucht sich also keine Gedanken zu machen, dass sie ihr Geld bei Urlaub oder Krankheit nicht erhält. Es fallen lediglich Zuschläge weg, die sie in einer normalen Arbeitswoche eventuell erhalten hätte. Ich kann aber verstehen, dass man sich da sehr unsicher ist, wenn man mit so etwas noch keine Erfahrungen hat machen dürfen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Das kommt ganz auf die Tätigkeit an. Bei meinen Bürojobs bekam ich einfach mein Monatsgehalt und die steuer- und sozialversicherungsrechlichen Abzüge sind immer gleich. Ich war allerdings auch schon Schichtmalocher und da gab es einen Stundenlohn. Ab bestimmten Uhrzeiten gibt es dann auch gesetzlich verankerte Nachtzuschläge, die auch steuerrechtlich unterschhiedlich behandelt werden. Das gleiche gilt für Sonn- und Feiertagszuschläge. Ich wusste nie genau, was rum kommt am Ende des Monats, da die Feiertagszuschläge ja schon recht üppig waren. Auf der anderen Seite ist das Ausrechnen des Lohns bei Stundenlohn auch Software unterstützt nicht so einfach. Da kannn man als Arbeitserbiene nicht so leicht nachweisen, wenn was bei der Lohnabrehnung nicht stimmt. So generell ziehe ich aber wegen der Berechenbarkeit das Monatsgehalt dem Stundenlohn vor.

» Hohlbrummer » Beiträge: 13 » Talkpoints: 5,20 »



Stundenlöhne werden doch meistens nur bei Aushilfen oder Teilzeitkräften vereinbart. Da macht es ja auch Sinn weil der tatsächliche Arbeitsanfall nur selten ganz genau kalkuliert werden kann. Bei allen anderen Verträgen wäre ich sehr vorsichtig, normalerweise kommt da der Arbeitnehmer immer schlechter bei weg. Gerade die ganzen Feiertage die regelmäßig anfallen oder der Februar mit seinen 28 Kalendertagen sind doch recht tückisch.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


BrilleWilli hat geschrieben: Allerdings würde mich dann auch einmal interessieren ob bei einem Vertrag, wie er von Yazz geschrieben wurde, wirklich keine Tage bezahlt werden, an denen man krank ist. Kann vielleicht noch jemand hierzu etwas genaueres sagen?


Als ich bei HIT gearbeitet habe, war es jedenfalls so, dass die Tage an denen ich Urlaub genommen hatte, nicht vergütet wurden, obwohl mir laut Vertrag Urlaub zustand. Das kann eigentlich nur daran liegen, dass keine feste Summe, sondern nur eine Entlohnung pro erbrachte Arbeitsstunde vorgelegen hat.

Bei Burger King hingegen scheint es so zu sein, dass im Krankheitsfall und Urlaub der Lohn selbstverständlich weiter gezahlt wird. Vielleicht hat HIT mich auch einfach über den sprichwörtlichen Tisch gezogen.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


EIne stundenweise Bezahlung hat normalerweise keine großen Nachteile. Allerdings müsst Ihr genau den Vertrag prüfen, wie eben die Lohnfortzahlung etc. geregelt ist. Auch der Urlaubsanspruch sollte klar sein. Ich selbst hatte auch Stundenlohn und der Vorteil war, dass ich in Zeiten, in denen viel zu tun war (saisonalbedingt im Kfz-Bereich), eher mit mehr Lohn nach Hause gegangen bin. Ein Nachteil ist allerdings, dass Du keine Überstunden hast, die Du abfeiern kannst.

» Wolle45 » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,03 »


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