Paket vor die Tür stellen - wer haftet?

vom 22.12.2010, 12:53 Uhr

Nehmen wir an, Person A nimmt für den Nachbarn B ein Paket an. Nun kommt es nicht dazu, dass A und B einander immer verpassen, so dass A sich schließlich dafür entscheidet, das Paket bei B vor die Tür zu stellen. Daraufhin kommt das Paket weg. Was passiert nun?

Muss A für den Schaden, der durch den Verlust des Paketes zwangsläufig entsteht, aufkommen, da A ja für das Paket unterschrieben hat?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



A wurde ja nicht dazu gezwungen, das Paket anzunehmen. Wenn er dann B nicht antrifft, kann er ihm ja eine Nachricht an die Tür heften oder in den Briefkasten werfen. Natürlich möchte A das Paket loswerden, es aber einfach vor die Haustüre zu stellen, ist schon sehr leichtsinnig. Die Post wird den Schaden auf jeden Fall nicht ersetzen, denn sie hat ja eine Unterschrift für das Paket bekommen. Wenn man die ganze Sache jetzt als Freundschaftsdienst unter Nachbarn ansieht, würde ich eher sagen, A muss nicht dafür haften. Moralisch würde ich in auf jeden Fall in der Verantwortung sehen

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also ich denke, dass A nicht haftbar gemacht werden kann, wenn in einem schriftlichen Vertrag (in diesem Fall also eine Vollmacht) deklariert worden ist, dass A das Paket vor die Tür stellen darf, wenn B das Paket nicht übergeben werden kann. Andernfalls muss er dafür haften.

Sowieso kann Person A die Annahme des Paketes von der Post verweigern und andersrum, die Post kann und muss sogar das Aushändigen des Paketes an A verweigern, wenn keine Vollmacht vorliegen sollte. Andernfalls müsste dies doch in der AGB definiert worden sein, oder nicht?

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also wenn ich A wäre würde ich das Paket wahrsceinlich zurück zur Post bringen wenn B das Paket nicht innerhalb von 7 Tagen bei mir abholt.

Wenn das Paket einfach für dei Tür gestellt wird muss natürlich A dafür haften denn er hat das Paket angenommen und somit dafür unterschrieben, dass B das Paket auch wirklich bekommt. Bei Päckchen sieht das aber wahrscheinlich schon wieder anders aus, da für diese ja nicht unterschrieben werden muss.

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A wird dann dafür haften, weil er das Paket ja angenommen und auch dafür unterschrieben hat. Es ist zwar immer blöd, wenn man dann nie zur gleichen Zeit zu Hause ist, wie der Nachbar, aber trotzdem sollte A das Paket nicht bei B vor die Tür stellen. Wenn er B nie antrifft, würde ich auch mal einen Zettel an Die Tür von B kleben, dass das Paket bei A ist. Vielleicht wurde dieser ja durch den Zusteller nicht informiert oder hat es schon wieder vergessen. Auf jeden Fall sollte A das Paket nicht einfach unbeaufsichtigt vor die Tür von B stellen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


A hat hier fahrlässig gehandelt und wird somit auch haften müssen. Denn der Versender kann nachweisen, dass A das Paket angenommen hat. A dagegen kann nicht nachweisen, dass er das Paket an B übergeben hat. Macht man bei Nachbarn zwar auch nicht unbedingt, dass man sich die Übergabe bestätigen lässt. Aber im Zweifelsfall wird man dann zur Rechenschaft gezogen, wenn es beim eigentlichen Empfänger dann nicht ankommt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


A musste ja davon ausgehen, dass das Paket dort nicht sicher ist und deswegen, und weil er für die Annahme eine Unterschrift geleistet hat, ist er haftbar. Blöd gelaufen und ich kenne die Situation nur das bei mir alles gut gegangen ist. Am besten man macht einfach einen Zettel in den Briefkasten, wann man da ist. Hat B nicht schriftlich festgehalten, dass A das machen darf, steht A also schlecht da.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich denke auch, dass A dafür haften muss, dass das Paket nun abhanden gekommen ist. Immerhin hat A das Paket angenommen und dafür unterschrieben. Dann ist er nun auch zuständig, dass das Paket an B ausgehändigt wird. A hat leichtsinnig gehandelt, indem er das Paket bei B einfach vor die Tür gelegt hat.

Ich denke auch, dass A besser einen Zettel hinterlassen hätte, woraufhin sich dann B bei ihm melden sollte, um das Paket in Empfang zu nehmen. Genau so ein Fall ist Schuld daran, dass ich ungern Pakete für andere annehme. Da ich immer Bedenken habe, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte. A wird sicherlich aus diesem Fehler lernen und das nächste Mal lieber einige Mal an Bs Tür klingeln oder eben einen Zettel dort hinterlassen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Wenn A ein Paket annimmt, muss A auch dafür sorgen, dass der Nachbar das Paket erhält. Der Nachbar wird einen Briefkasten haben, den er regelmäßig leert. Außerdem hat A die Möglichkeit, einen Zettel an die Tür zu heften und er kann, wenn das alles nicht hilft, den Nachbarn anrufen und ihn bitten, das Paket abzuholen. Trifft er ihn nicht an, kann er eine Nachricht hinterlassen. Sollte das alles nicht helfen, würde ich mich an die Post wenden und um Abholung des Paketes bitten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Die beste Möglichkeit ist natürlich immer noch ein Zettel an der Tür. Wenn bei uns für die Nachbarn ein Paket abgegeben wird, machen die Postboten immer schon gleich einen Zettel an die Tür der Nachbarn.

Nun aber zu dem Problem, natürlich würde die Person A haften. Sie hat unterschrieben (auf dem Gerät des Postboten) das sie das Paket empfangen hat, und somit erlischt die Haftung der Post. Somit kann nur noch Person A oder B haften. Da Person B rein theoretisch nicht wissen konnte, dass ein Paket für ihn da ist, haftet Person A, weil ihr klar sein musste, dass das Paket vor der Tür nicht sicher ist. Also, ein Zettel an der Tür löst alle Probleme :D

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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