vom 08.12.2010
Talkteria: Wie psychische Gewalt beweisen?
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Wie psychische Gewalt beweisen?

Forum: Familie & Kinder

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A und B sind verheiratet. A ist Ausländerin und hat mit B einen Kind. Ausserdem arbeitet A als Teilzeitkraft. B selbst ist arbeitssuchend und war schon mindestens einmal verheiratet. Aus der vorhergehenden Ehe waren zwei Kinder hervorgegangen. Eines davon wuchs bei B auf und das andere bei der geschiedenen Ehefrau.

Nachdem A eine zeitlang von B geschlagen wurde setzt B nun psychischen Druck ein um A klein zu halten (O-Ton von A). Nur wie kann man sowas im beweisen um eventuell auch eine Härtefallscheidung auf den Weg zu bringen?
  
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A soll auf jeden Fall zu einem Psychologen gehen, der durch gezielte Fragen auch ein Gutachten erstellen kann. Eine Härtefallscheidung ist sehr schwer durchzubekommen. Die habe ich nicht mal durchbekommen, obwohl ich grün und blau geschlagen wurde.

Um vor Gericht zu beweisen, dass man in der Ehe unter psychischer Gewalt leidet, müssen Gutachten erstellt werden. Erst mal reicht das Gutachten eines Psychologen, den A sich aussucht und dann kann das Gericht auch noch einen Gutachter bestellen, der A untersucht und Fragen stellt. Würde sikch der psychische Druck, die psychische Gewalt nach der Scheidung ändern? Warum würde die psychische Gewalt nach der Scheidung nicht mehr da sein? Das sind Fragen die auch ein Richter stellen würde, um einer Härtefallscheidung zuzustimmen.

Um einen Psychologen wird A nicht herum kommen. Zeugen sind natürlich auch gut. Denn auch psychische Gewalt kann ja vor Zeugen ausgeübt werden. Das können Nachbarn sein oder Freunde und im ganz harten Fall können auch die Kinder vor Gericht aussagen, wenn A auf eine Härtefallscheidung besteht. Aber ob es das Wert ist nicht noch ein Jahr Trennungsjahr abzuwarten ist fraglich.
  
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Das Kind kann vom Alter her kaum eine Aussage machen. Dazu ist es zu klein und B macht solche Dinge halt nur, wenn niemand dabei ist. Und es gibt nur einen Arbeitskollegen von A, der über alles umfassend informiert ist. Aber dabei ist der halt auch nicht.

Der psychische Druck würde halt aufhören, da A nach einer Scheidung wieder in ihr Heimatland gehen würde. Dort wäre sie bei ihrer Familie und würde somit auch die nötige seelische Unterstützung bekommen um da wieder Fuss zu fassen.
  
:: Punktedieb :: Beiträge 7976:: 82.24 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Kann A nicht im Trennungsjahr schon in die Heimat zurück? Der Umzug in die Heimat mit Kind ist sehr schwer, weil, wenn der Mann mit sorgeberechtigt ist, hat er Mitspracherecht, wo das Kind lebt. Besonders, wenn es nach der Scheidung ins Ausland mitgenommen werden soll. Da muss der Mann von A nicht zustimmen. Und Härtefallscheidung bedeutet nicht, dass der Mann das Sorgerecht aberkannt wird. Denn er kann ja trotzdem ein guter Vater sein. Wenn das mit dem Sorgerecht klar ist, was auch vor der Scheidung klar gemacht werden kann, dann kann A das Kind auch mit ins Ausland nehmen.

Was hat der Arbeitskollege denn mitbekommen? Würde das nicht als Zeuge reichen in einem Scheidungsprozess? Würde der Arbeitskollege überhaupt aussagen? Wie sieht denn der seelische Druck aus? Es kommt bei einem Beweis für eine Härtefallscheidung auch darauf an, ob der seelische Druck auch groß genug ist oder ob der Druck nur bei der labilen Frau A so ist. Der Gegenanwalt wird ja Gegenbeweise geben wollen. Und wenn dieser Zeugen hat, dass alles ok ist zwischen den beiden, dann sieht es schlecht aus.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das Sorgerecht müsste zusätzlich noch aberkannt werden. Das Kind ist während der Ehe geboren und damit hat B ja auch automatisch das Sorgerecht mit. Allerdings wäre es bei einer Härtefallscheidung wesentlich einfacher das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Der Kollege weiss nur, weil A ihm erzählt. Dabei war er nie, wenn zu Hause etwas vorgefallen ist. Das passiert halt nur hinter verschlossenen Türen. So war das auch, wenn A geschlagen wurde. Nach aussen scheint die Ehe prima zu funktionieren.
  
:: Punktedieb :: Beiträge 7976:: 82.24 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn die Ehe nach außen wirklich prima zu laufen scheint, ist es schwer dem Ehemann von A den psychischen Terror nachzuweisen. Wie sieht denn nach Beschreibung von A der psychische Terror aus? Ist A in psychotherapeutischer Behandlung? Das sollte A in Angriff nehmen, bevor sie die Härtefallscheidung vor Gericht bringen will. Denn sonst scheint es ja in den Augen der Richter nicht grade glaubwürdig, dass der psychische Druck so schlimm ist. Eine Härtefallscheidung ist sehr schwer durchzubekommen und wenn dann nach der Scheidung beide das Sorgerecht haben, ist es nicht erlaubt, dass A das Kind mit ins Ausland nimmt.

Was sagt denn der Anwalt von A? Anwälte können doch einen Psychologen empfehlen, die sich auf häusliche Gewalt spezialisiert haben und psychische häusliche Gewalt ist ja gar nicht so selten. Allerdings muss A das schnell in Angriff nehmen, damit sie glaubwürdig erscheint.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Aussage von A ist "Er stellt mich verbal in eine Ecke und macht mich so klein, das ich nicht mehr rauskomme." Sie ist also nicht in der Lage ihm verbal zu begegnen. Einziger Nachweis über den psyschichen Druck wären ihre Kontobewegungen, da sie ihm das ganze Geld, was sie verdient, überweisen muss.

Aber auch da kann keiner an Hand der Überweisungen erkennen, das dies quasi unter Druck passiert. Beim Anwalt war A auch schon, hat dort auch gesagt bekommen, das sie ausziehen und die Scheidung einreichen kann und das er auch kaum eine Chance hat ihr das gemeinsame Kind zu entziehen.

Allerdings hat sie davor Angst, da er es bei seiner vorherigen Ehe schon bei der Scheidung geschafft hat, das er beide Kinder zugesprochen bekommen hat. In gewisser Weise kann ich sie da schon verstehen, das sie Angst um ihr Kind hat, das sie es an ihn verliert.
  
:: Punktedieb :: Beiträge 7976:: 82.24 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Da wird eine Härtefallscheidung kaum möglich sein, weil der Beweis dieser psychischen Verletzung kaum gebracht werden kann. Man muss sich vorstellen, dass man es so bei Gericht sagt, dass der Mann sie klein macht. Der Richter würde sagen, warum sie sich nicht schon eher getrennt hat. Wenn sie sagt, sie muss ihm das Geld überweisen, würde der Richter fragen, was passiert, wenn sie es nicht macht. Die Frau hätte sich schon lange psychologische Hilfe suchen sollen, damit sie diesem mann gewachsen ist.

Ich glaube nicht, dass die Frau mit einer Härtefallscheidung durchkommt und dieser Mann scheint auch sehr dominant zu sein. Wenn ich das so lese, dann könnte ich meinen, dass es mein Exmann ist, nur, dass er auch geschlagen hat. Aber er hat es immer geschafft, andere blöd dastehen zu lassen und er war immer der King. Jeder hat ihm geglaubt und ich kam mir vor wie ein Trottel. Eine Härtefallscheidung kam dabei nicht in Frage und die Kinder waren zum Glück nciht seine Kinder.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke man könnte sich in so einem Fall mal bei einem Frauenhaus erkundigen, ob die einen nicht einen Ansprechpartner nennen können. Möglich wäre auch, einfach mal bei einem Juristen nachzufragen, allerdings weiß ich nicht, in wiefern dann schon Kosten auf A zukommen würden. Ansonsten fällt mir noch der Weiße Ring ein, der A wohl Auskunft geben kann. Der Verein beschäftigt sich ja gerade auch damit.

Der Weiße Ring hat auch einen Internetauftritt, wo man sich einen Ansprechpartner in der Nähe suchen kann und zwar unter www.weisser-ring.de. Es gibt aber auch oftmals andere Organisationen, die sich mit Gealt in der Ehe beschäftigen. Da kann man mal suchen, ob es in dem Wohnort oder in der Nähe nicht so eine gibt. Allerdings ist eine unterstützende Person sicherlich nicht schlecht, da man ja nicht weiß, wie gewalttätig der Mann ist und was für Vorkehrungen getroffen werden sollten, damit A einigermaßen sicher ist.
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nach aktuellem Stand und Erzählungen von A wurde nun aus der psychischen Gewalt auch körperliche Gewalt. Allerdings ist A weder zu einem Arzt, noch zur Polizei. Ich vermute hier fast, das A zu dem Typ Frau gehört, welche das alles brav erduldet und den Mann sogar noch schützen würde.

Wobei A schon miteinem Bekannten beim Anwalt war und dort die Auskunft bekommen hat, das sie zumindest recht problemlos den Ehemann verlassen kann und dann eben der normale Werdegang mit Trennungsjahr beginnen würde.
  
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