vom 02.12.2010
Talkteria: Kind im Ausland: Besuch zahlt der Staat
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Kind im Ausland: Besuch zahlt der Staat

Forum: Familie & Kinder

    
Nun ist es amtlich, vom Landessozialgericht in Rheinland-Pfalz wurde jetzt entschieden, dass es einem Hartz-IV-Empfänger ermöglicht werden muss, sein Kind, welches in den USA wohnt, besuchen zu können. Er hatte nämlich dafür geklagt, dass er als Hartz-IV-Empfänger den Flug und die Kosten für den Unterhalt in Höhe von etwa 900 Euro pro Vierteljahr vom Amt bezahlt bekommt. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt und war mit dem gemeinsamen sechsjährigen Kind in die USA gezogen.

Natürlich möchte der Mann sein Kind sehen, aber das geht irgendwie zu weit. Er bekommt vom Staat ohne Arbeit Geld für seinen Lebensunterhalt und das sollte reichen. Andere, die arbeiten gehen, würden nichts bekommen und müssen sich die Reise ins Ausland zu ihrem dort wohnenden Kind selbst bezahlen oder sie sehen es eben nicht. Der Staat kann nicht für alles aufkommen, schon gar nicht in schlechten Zeiten wie diese.

Dieser Fall wird wieder einmal mehr dazu führen, dass Hartz-IV-Empfänger an den Pranger gestellt werden. Wir haben auf der Arbeit auch darüber gesprochen und niemand fand diese Entscheidung vom Gericht als gerechtfertigt. Für diejenigen, die schlecht bezahlter Arbeit nachkommen und sich vielleicht nicht mal einen Urlaub in Deutschland leisten können, ist das mal wieder ein erneuter Schlag ins Gesicht.
  
:: urilemmi :: Beiträge 2276:: 37.33 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich finde die Entscheidung des Gerichts auch nicht gerechtfertigt. Denn es gibt genug Väter, wo die Frau sich getrennt hat und nur in eine andere Stadt gezogen sind, wo der Vater auch aus finanziellen Gründen das Kind kaum sehen kann. Ich selber habe im Bekanntenkreis einen Vater, der in München mit seiner Familie gewohnt hat und die Frau ist mit den beiden Kindern nach der Scheidung nach Hamburg gezogen. Der Vater ist Arbeiter in einer Zeitarbeitsfirma und hat seit der Scheidung vor 2 Jahren seine Kinder ein einziges Mal gesehen. Er kann es sich nicht leisten quer durch Deutschland zu fahren um die Kinder zu sehen.

Welchen Unterschied macht es, ob ein Vater sein Kind in Amerika hat oder am anderen Ende von Deutschland. Wenn kein Geld da ist, ist es auch für den Vater schwer, der innerhalb Deutschlands seine Kinder hat. Der Gedanke ist dann schon da, ob er die Kinder öfters sehen könnte, wenn er nicht mehr arbeiten würde und Hartz 4 bekommen würde. Dann könnte er das Geld dafür ja eher bekommen. Echt schräg solche Urteile.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich finde das Urteil auch nicht gerechtfertigt. Klar sollte es jedem möglich sein, das eigene Kind oder die eigenene Kinder zu sehen, 900€ sind auch für Leute, die arbeiten gehen, nicht wenig und müssen erst mal aufgebracht werden. Ich behaupte mal, dass es sich kaum jemand leisten kann, vier Mal im Jahr für jeweils 900€ in die USA zu fliegen, obwohl hart für das Geld gearbeitet wird. 900€ pro Vierteljahr sind wirklich viel, warum nicht einmal im Jahr? Das würde ich irgendwo noch nachvollziehen können, aber alle Vierteljahr... unglaublich!
  
:: SuperGrobi :: Beiträge 2825:: 11.96 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
urilemmi hat folgendes geschrieben:
Dieser Fall wird wieder einmal mehr dazu führen, dass Hartz-IV-Empfänger an den Pranger gestellt werden.

Genau: von Menschen wie Euch, wie man im Folgenden wunderbar lesen kann!

urilemmi hat folgendes geschrieben:
Für diejenigen, die schlecht bezahlter Arbeit nachkommen und sich vielleicht nicht mal einen Urlaub in Deutschland leisten können, ist das mal wieder ein erneuter Schlag ins Gesicht.

Ganz ehrlich: wer so wenig verdient, dass es nicht zum Lebensunterhalt reicht, der kann auch staatliche Unterstützung beanspruchen. Das ist gar kein Problem, wird nur zu gern in solchen Diskussionen vergessen.

Davon ganz abgesehen sollte man sich vielleicht auch mal fragen, ob die Bild da wirklich mit allen Informationen herausgerückt hat oder nur die reißerische Seite herausgestellt hat. Wenn man dann mal weiter sucht, dann findet man ganz schnell folgende Hintergründe: der Mann ist nicht erst seit kurzem von Frau und Kind getrennt. Bevor diese in die USA auswanderte hat sie mit dem Kind in Berlin gelebt, wo der Vater das Kind regelmäßig besucht und auch für diese Besuche, die ihm im Rahmen seinen gesetzlich verbrieften Umgangsrechtes stattfanden, Unterstützung beantragt und auch bewilligt bekommen. Diese waren nicht wesentlich niedriger als die jetzt zugebilligten Kosten. Da schon zuvor durch diese engen Kontakte eine sehr enge Beziehung zwischen Vater und Kind bestand, wurden die Übernahme dieser Kosten jetzt eben auch bewilligt.

Die 900 Euro sind übrigens Kosten von denen man annimmt, dass sie auch ein Erwerbstätiger für die Besuche zu seinem Kind pro Quartal aufbringen würde. Und ich denke auch, dass diese Entscheidung eine Einzelfallentscheidung war. Nicht jeder Bezieher staatlicher Transferleistungen wird künftig von einer dieser Entscheidung profitieren können, sondern muss ganz sicher auch schon nachweisen können, warum diese Reisen so wichtig sind.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich finde, das ist auch wieder so ein Fall, bei dem es nur falsche Entscheidungen gibt. Es ist extrem doof, dass der Mann sein Kind nicht sehen kann, aber es kann auch nicht sein, dass ihm soetwas vom Staat bezahlt wird. Von dem Geld, was andere Bürger in Deutschland bezahlen.

Zitat:
Für diejenigen, die schlecht bezahlter Arbeit nachkommen und sich vielleicht nicht mal einen Urlaub in Deutschland leisten können, ist das mal wieder ein erneuter Schlag ins Gesicht.

Sehe ich prinzipiell ganz genauso. Allerdings muss man auch sagen, dass es so, wie JotJot es erläutert hat auch schon viel mehr Sinn macht. Das ist ja ein ganz anderer Umstand. Typisch Bild!
  
:: UnsightlyRogue :: Beiträge 97:: 11.71 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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