Hallo zusammen,
also ich will doch kurz auf die einzelnen Punkte eingehen, denn vielleicht gibt es noch andere Personen in diesem Forum, die sich für diese Fragen interessieren.
Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der bewilligten Hypothek unter anderem an der Höhe des Marktwertes der Immobilie. Die Ermittlung geschieht bei bestimmten Objekten über ein Gutachten eines externen Gutachters. Dieser externe Gutachter ist in den meisten Fällen eine dritte Partei. Bei Objekten deren Marktwert sehr leicht zu ermittel ist (beispielsweise Eigentumswohnungen, die mehrfach in der gleichen Form und Lage vorhanden sind) oder der Objektwert relativ gering ist kann es sein, dass überhaupt kein Gutachter zur Schätzung des Marktwertes der Immobilie bestellt wird. Grundsätzlich wird der Gutachter von der Bank bestellt, denn sie hat ein berechtigtes Interesse daran das eine Realitätsnahe Bewertung des Objektes vorgenommen wird. Die Kosten, die der Gutachter für eine Schätzung des Objektes in Rechnung stellt sind die sogenannten Schätzkosten. Man ist nicht so ganz einig wer diese Kosten zu tragen hat. In letzter Zeit gab es einige Urteile, die bestätigten, dass diese Kosten von den banken zu tragen sind. Denn wie gesagt haben die Banken ein Hauptinteresse daran korrekte Schätzungen des Marktwertes vorliegen zu haben. Des Weiteren wird der Gutachter in den meisten Fällen von den Banken bestellt. Ich habe aber gehört, dass einige Banken versuchen, die Kosten dafür auf ihre Kunden abzuwälzen. Also genaue Information ist hier sehr wichtig.
Grundsätzlich gibnt es sogenannte Sicherungshypotheken oder Verkehrshypotheken. Bei Verkehrshypotheken ist der Eintrag ins Grundbuch notwendige Vorraussetzung zur Entstehung der Hypothek. Zwingende Angaben sind Name des Gläubigers, der Forderungsbetrag und die Zinsen.
Bei der Frage nach den Sicherheiten kann ich dir folgendes sagen. Die von dir zu leistende Sicherheitsleistung ist das zugrundeliegende Objekt der Hypothek (Die Höhe der Hypothek ist ja wie erwähnt zu grossen Teilen von dem Wert der Immmobilie abhängig). Falls Du die Raten der Hypothek nicht mehr bezahlen kannst, wird der (bzw. die) Darlehensgeber das Haus beziehungsweise die Immobilie verwerten (zwangsversteigern) und so versuchen deine asutehenden Zahlungen zu decken.
Hoffe ich konnte dir damit ein bisschen helfen.
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