Die kleinen, alteingesessenen Apotheken in Deutschland könnten bald von ernsthafter Konkurrenz bedroht werden wenn es nach dem Willen der EU Kommission geht, denn die EU will jetzt das Mehrbesitzverbot kippen welches bisher regelte dass ein Apotheker nicht mehr als 4 Apotheken besitzen darf. Gegen Deutschland wurde nun ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, d. h. der deutsche Staat muss nun rechtfertigen, warum dieses besteht. Sollte ihm das nicht zur Zufriedenheit der europäischen Kommission gelingen, so könnte Deutschland in der Folge verklagt werden.
Ein Argument, welches vorgebracht werden könnte, sei der Schutz der Gesundheit der Bürger – jedoch betonte die Kommission bereits jetzt, dass dieser auch durch andere, weniger restriktive Mittel gewährleistet werden könnte. Vorrangig geht es der EU Kommission um die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Medikamente – bereits vor 1,5 Jahren wurde Deutschland von der EU verklagt aufgrund der Bestimmung, dass Krankenhäuser ihre Medikamente bei regionalen Apotheken einzukaufen hätten, zwei Jahre davor, weil die Abschlüsse ausländischer Apotheker nicht entsprechend anerkannt wurden.
Doch die neue Initiative richtet sich nicht nur gegen Deutschland allein sondern auch gegen Italien, Österreich und Spanien, weil dort ausländische Apothekenketten und Apotheker durch nationale Bestimmungen diskriminiert werden würden.
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