Bei einer Freistellung bist Du von der Arbeit freigestellt und musst nicht an Deinem Arbeitsplatz erscheinen. Der Erholungsurlaub ist beispielsweise eine bezahlte Freistellung. Ist ein minderjähriges Kind unter 12 Jahren krank und man berechtigt dies zu pflegen, so wird man in der Regel vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt und bekommt Kinderpflegegeld von der Krankenkasse. Eine Freistellung ist also nichts, wovor man immer Angst haben müsste.
Allerdings gibt es auch den Fall, dass man nach einer Kündigung freigestellt wird. Das ist dann vielleicht weniger schön, auch wenn man dann in der Regel den Lohn weiter gezahlt bekommt. Es wäre also gut zu wissen, aus welchem Grund Du zur Freistellung befragt wurdest.
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