Versicherungsschutz: gestohlene Geldbörse?
Wie ich gestern schon berichtet habe, wurde mir leider meine Geldbörse gestohlen. Ich habe das dann auch gleich der örtlichen Polizei berichtet und eine Diebstahlsanzeige aufgegeben. Bei der Übergabe des Protokolls hat der Polizist gemeint, dass das auch für die Versicherung geltend ist. Da das ganze in Ungarn passiert ist und der Polizist kein Deutsch konnte habe ich dann nicht weiter nachgefragt. Es war zwar auch eine Dolmetscherin dabei, aber die habe ich dann auch nicht gefragt.
Einige meiner Freunde haben dann auch gemeint, ob ich denn einen Versicherungsschutz hätte, wobei mir auch keiner so konkret sagen konnte, was für eine Versicherung überhaupt passend wäre, wo es denn dabei sein könnte. Ich persönlich bezweifle ehrlich gesagt eher, dass es diesbezüglich einen Versicherungsschutz gibt, aber ich frage gerne und sicherheitshalber nach.
In meinen persönlichen Versicherungen hätte ich schon nachgesehen, aber natürlich war nichts dabei. Darunter fällt auch eine relativ hoch eingestufte ÖAMTC Versicherung mit Reiseschutz, aber auch die bezieht sich verständlicher Weise auf das Auto, zumindest in erster Linie. Sicherheitshalber habe ich aber vorhin auch gerade dort angerufen, weil ich sowieso eine neue Mitgliedskarte beantragen musste und im Zuge dessen habe ich auch deswegen nachgefragt. Natürlich ist kein Diebstahlschutz für Geldbörsen dabei.
Würde es denn rein theoretisch solche Versicherungen geben und wenn ja, in welche Kategorie fallen sie? Haben eventuell manche Reiseversicherungen diesen Bestandteil? Wobei ich ja nicht extra eine Reiseversicherung abschließe, wenn ich für einen Nachmittag ins Ausland fahre. Und würde es zumindest theoretisch gesehen einen Versicherungsschutz für das Inland, also ohne Reise geben? Wie viel würde so eine Versicherung im Durchschnitt kosten? Was wäre dabei gedeckt?
Eine Versicherung gegen einfachen Diebstahl gibt es meinem Wissen nach nicht. Weder für das Inland, Ausland oder auf Reisen. Solch ein Verlust muss schon mit einer klassischen Straftat wie etwa Raub in Verbindung mit körperlicher Gewalt einhergehen.
Dann hat man vielleicht über die Hausratversicherung, wenn diese eine Art Außenversicherungsklausel enthält, eine Möglichkeit den Schaden geltend zu machen. Ansonsten hat man da ganz schlechte Karten, weil einfachen Diebstahl zu versichern, wäre für die Versicherungsgesellschaften ein viel zu großes Risiko. Ist ja auch einleuchtend, denn sonst würden ja auch sämtlich verlorene Gegenstände einfach mal als gestohlen gemeldet.
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