A wohnt in einem Dreifamilienhaus. Am Haus ist eine Dreiergarage. Diese wird von Mietpartei A, B und C genutzt. Die Dreiergarage hat zwar drei Türen, aber es ist eine durchgehende nicht abgetrennte Garage. Wenn Garagentor A geöffnet ist, kann man direkt durch die ganze Garage laufen. A und B schließen ihr Garagendrittel auch immer sorgfältig ab. Nur C meint, dass es reicht, wenn man das Tor zu macht ohne abzuschließen.
Nun wurden in einer Nacht 3 Fahrräder aus dieser Garage heraus gestohlen. Zwei Fahrräder waren von Partei A und ein Fahrrad war von Partei B. Partei A und B haben die gleiche Versicherung und beide weigern sich die Fahrräder zu bezahlen. Fahrräder sind in ihrer Hausratversicherung extra aufgeführt, also mitversichert. Aber da das Garagentor C wohl auf gestanden hat und keine Einbruchsspuren zu sehen waren, weigert die Versicherung sich zu zahlen.
Können A und B auf Zahlung bestehen, weil sie ihr Tor ja abgeschlossen hatten? Können A und B nun eventuell C verklagen, dass er die Fahrräder zahlen muss, weil C ja die Garage aufgelassen hat? Was können A und B machen, dass sie die teuren Fahrräder ersetzt bekommen? Oder kann man den Vermieter zur Verantwortung ziehen, weil die Garagen nicht getrennt sind?
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:: Diamante
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